Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Solange der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren ZeitpunktZeit- punkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem ZeitpunktZeit- punkt. Solange Xxxxxxx der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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