Beschwerderecht Musterklauseln

Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten- schutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhalts- aufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs- missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Hinweisen zum HIS. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Ein- tritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO 11/18 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss eines Versicherungs- vertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Ver- sicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten: xxx.xxxxxxx-xxx.xx Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verantwortliche das Hinweis- und Informationssyst...
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für unser Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbe- hörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx. 0 - 4 00000 Xxxxxxxxxx
Beschwerderecht. Sie haben ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, siehe Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Hinweisen zum HIS. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz- Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- de an den oben genannten Datenschutzbeauftrag- ten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzauf- sichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder Daten- schutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Infor- mationsfreiheit: Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx 0 (Xxxxx X), 00000 Xxxxxxx
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an unseren Datenschutzbeauftragten oder an die für uns zuständige Daten- schutzaufsichtsbehörde zu wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon: 0000 00000-0 Xxxxxxxx 00 00 00 Telefax: 0211 38424-10 00000 Xxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Xxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx.
Beschwerderecht. Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauf- tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Ge- richt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europä- ischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Ge- richt am Sitz des führenden Versicherers zuständig. Ladungsfähige Anschrift für die Reiseversicherung: Helvetia Versicherungs-AG, Xxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Sprache: Anzeigen und Willenserklärungen des Versi- cherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegen- nahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch.