Dauer Und Ende Des Vertrags Musterklauseln

Dauer Und Ende Des Vertrags. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf zum vorgesehenen Zeitpunkt. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren nach Versicherungsvertragsgesetz § 11, Absatz 4 (VVG), gekündigt werden.
Dauer Und Ende Des Vertrags. 2.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 2.2.2 Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. 2.2.3 Nach Eintritt des Versicherungsfalls können der Versicherungsnehmer und der Versicherer nur den vom Schaden betroffenen Vertrag kündigen, sofern die Kündigungsvoraussetzungen der zu Grunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen gegeben sind. 2.2.4 Weitere Kündigungsmöglichkeiten sind den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Dauer Und Ende Des Vertrags. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Dauer Und Ende Des Vertrags. 11 B.2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 12
Dauer Und Ende Des Vertrags. Kündigung
Dauer Und Ende Des Vertrags. 10.1 Wenn der Lieferant seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, dem Angebot, der Offerte oder der Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Gomibo B.V. berechtigt, den Vertrag oder das Geschäft mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, und zwar ohne jegliche Strafe oder weitere Verpflichtung, Haftung, Kosten oder gerichtliche Intervention. 10.2 Die Gomibo B.V. hat das Recht, den Vertrag oder die Transaktion sofort ganz oder teilweise aufzulösen oder zu beenden, ohne irgendeine Strafe oder weitere Verpflichtung, Haftung, Kosten oder gerichtliche Intervention, wenn: 1) Die Kontrolle über den Lieferanten an einen Dritten übertragen worden ist; 2) Der Lieferant ein Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt bekommen hat; 3) Das Eigentum des Lieferanten ganz oder teilweise beschlagnahmt wurde; 4) Der Lieferant seinen Geschäftsbetrieb einstellt. 10.3 Die Gomibo B.V. ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Vertragsstrafe oder eine weitere Verpflichtung oder Haftung entsteht, wenn eine Situation höherer Gewalt beim Lieferanten eintritt, die länger als eine (1) Woche andauert und auf die in art. 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Bezug genommen wird.
Dauer Und Ende Des Vertrags. 17 B.2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 17 B.2.3 Veräußerung und deren Rechtsfolgen 17 B.3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss 17 B.3.2 Entfällt 18 B.3.3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 18
Dauer Und Ende Des Vertrags. 17.1.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen. 17.1.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spä- testens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. 17.1.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 17.1.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen, die Kündigung muss dem Versi- cherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dauer Und Ende Des Vertrags. 21 B.2.2 Kündigung nach Versicherungsfall 21 B.2.3 Veräußerung und deren Rechtsfolgen (gilt nur B.3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss 22 B.3.2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Bauleistungs- versicherung) 23 B.3.3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 23
Dauer Und Ende Des Vertrags. 32 Anzuwendendes Recht