Transportversicherung für sonstige Güter 112 Musterklauseln

Transportversicherung für sonstige Güter 112. KRAVAG-Klausel für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Verkehrshaftungsversicherung 113 Umwelt-Haftpflichtversicherung 116 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (BRU) (BB Umwelt-Haftpflichtversicherung) 116 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Umweltschadenversicherung (BRUS) (BB Umweltschadenversicherung) 122 Besondere Bedingungen für die Versicherung von Ansprüchen aus Benachteiligungen (BB Ansprüche aus Benachteiligungen) 133 Besondere Bedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung und Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Rahmen der AVB KLV (BB Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung) 137 Privat-Haftpflichtversicherung 138 Besondere Bedingungen für die Pauschaldeklaration zur Allgefahrenversicherung für Betriebsgebäude und Geschäftsinhalt (bei Bestehen einer Gebäude- und/oder Geschäftsinhaltsversicherung) (BB Pauschaldeklaration) 144 Positionen-Erläuterung zur Allgefahrenversicherung für Betriebsgebäude und Geschäftsinhalt 147 Besondere Bedingung Erweiterte Deckung zur Allgefahrenversicherung für Geschäftsinhalt 151 Besondere Bedingungen zum KRAVAG-Logistic-Vertrag (AVB KLV) zur eingeschränkten Deckung der Allgefahrenversicherung für Betriebsgebäude, Geschäftsinhalt, Mehrkosten und Mietverlust sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) (BB Eingeschränkte Deckung) 152 Besondere Bedingungen zum KRAVAG-Logistic-Vertrag (AVB KLV) zur Sach-Betriebsunterbrechungs- Versicherung (BB Sach-BU) 160 Besondere Bedingungen zum KRAVAG-Logistic-Vertrag (AVB KLV) zur Geschäftsinhaltsversicherung für gewerblich genutzte, aber nicht zulassungs- oder versicherungspflichtige E-Fahrräder/- Lastenfahrräder (BB Pedelecs) 163 Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 (Güter 2000/2008) - Volle Deckung - 167 Bergungs- und Beseitigungsklausel (Güter 2000/2008) 181 Klassifikations- und Altersklausel (Güter 2000/2008) 182 Kriegsklausel (Güter 2000/2008) 183 Streik- und Aufruhrklausel (Güter 2000/2008) 187 Klausel zur Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten mit gemeinsamer Versicherungssumme 188 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx von Schäden durch Terrorismus 189 Feuer-Rohbauversicherung-Klausel 190 Beitragsblatt zu den Besonderen Bedingungen KRAVAG-Logistic-Vertrag für Umzugsunternehmen 191 Deklarationsmerkblatt ADSp-Lager-Plus für den Spediteur/ Lagerhalter (Höherhaftungsversicherung) (Deklarationsme...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.