Fonds mit Indirekter Anlagepolitik Musterklauseln

Fonds mit Indirekter Anlagepolitik. Das Anlageziel eines Fonds mit Indirekter Anlagepolitik („Fonds mit Indirekter Anlagepolitik“) besteht darin, den Anlegern einen an einen im jeweiligen Nachtrag angegebenen Basiswert gekoppelten Ertrag zukommen zu lassen. Handelt es sich bei dem Basiswert um einen Finanzindex, wird dessen jeweilige genaue Zusammensetzung auf der Webseite der Gesellschaft (xxx.Xxxxxxxxx.xxx) und/oder einer anderen im jeweiligen Nachtrag angegebenen Quelle veröffentlicht. Fonds mit Indirekter Anlagepolitik sind üblicherweise durch den Zusatz „Swap“ in ihrem Namen gekennzeichnet. Dem Basiswert wird eine passive Strategie, in der Regel ein Index, oder eine aktive Strategie zugrunde liegen, im Rahmen derer der den Basiswert bildende reale oder fiktive Basket durch den Anlageverwalter entsprechend dem Anlageziel und der Anlagepolitik, wie im jeweiligen Nachtrag angegeben, aktiv verwaltet wird. Fonds mit Indirekter Anlagepolitik investieren grundsätzlich nicht (und/oder nicht in vollem Umfang) direkt in den Basiswert oder seine Bestandteile. Die Abbildung der Wertentwicklung des Basiswertes erfolgt stattdessen durch Derivatetransaktionen und/oder derivative Instrumente. Insbesondere schließt ein Fonds mit Indirekter Anlagepolitik mit einem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap- Transaktionen (die „OTC-Swap-Transaktion(en)“) ab. Bei den Swap-Kontrahenten handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade-Rating verfügen.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.