Anlageziel und Anlagepolitik Die Satzung sieht vor, dass das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Fonds vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des jeweiligen Fonds festgelegt werden. Nähere Informationen zum Anlageziel und zur Anlagepolitik jedes Fonds der Gesellschaft sind dem Nachtrag für den jeweiligen Fonds zu entnehmen. Die Fonds können nach Festlegung der Verwaltungsgesellschaft von einer Direkten zu einer Indirekten Anlagepolitik oder umgekehrt wechseln, um das Anlageziel des jeweiligen Fonds bestmöglich zu erreichen. Zum Beispiel kann unter gewissen Marktbedingungen eine bestimmte Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoller sein als eine andere. Beispiele für das jeweilige Anlageziel und die jeweilige Anlagepolitik bestimmter Fonds sind nachstehend aufgeführt.
Anlagepolitik Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.