Anlagepolitik Musterklauseln

Anlagepolitik. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.
Anlagepolitik. Die Anlagepolitik des Xxxx Strategie Fund besteht darin, durch internationale Streuung in ein weltweit diversifiziertes Wertpapierportfolio zu investieren. Eine Optimierung der Anlagen kann durch den Einsatz indexbasierter Finanzprodukte erfolgen. Sofern in einzelne Aktien investiert wird, beschränkt sich die Auswahl auf sogenannte Standardwerte. Diese sind Aktien von gross kapitalisierten Unternehmungen, die in den weltweit anerkannten Indices geführt werden. Das Portfolio wird aktiv gemanaged unter schwerpunktmässigem Einsatz passiver Indexprodukte wie ETFs, Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen, Bonus-Zertifikate und Discount- Zertifikate. Die langfristig ausgerichtete Anlagepolitik basiert auf den Erkenntnissen der nobelpreisgekrönten Modernen Portfolio-Theorie der amerikanischen Finanzökonomen Xxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxx. Der langfristige Anlageerfolg soll ergänzend durch eine gezielte Buy-and-Hold-Strategie und damit verbundene geringe (Transaktions-) Kosten optimiert werden. Der Fonds kann jederzeit alle mit diesen Instrumenten eingegangenen Verpflichtungen erfüllen und insbesondere die erforderlichen Sicherheiten leisten. Der Fonds hat die Möglichkeit sein Fondsvermögen bis zu 100% (mindestens 51 %) in OGAWs oder in andere mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen zu investieren und weist demnach eine Dachfondsstruktur auf. Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Zinsen, Indices, Währungen und Rohstoffe sowie Devisentermingeschäfte einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht vom Anlageziel des Funds abgewichen wird und dabei die allgemeinen Anlage- vorschriften eingehalten werden. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des Netto- Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Rechnungswährung des OGAW sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden in lit. A dieses Anhangs „Fonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des OGAW erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des OG...
Anlagepolitik. Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den AIF in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den AIF, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den AIF in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.
Anlagepolitik. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
Anlagepolitik. Um das Anlageziel zu erreichen, legt die Gesellschaft für den Fonds den gesamten oder im Wesentlichen gesamten Reinerlös aus der Ausgabe von Anteilen an in:
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Feb- ruar 2008 sowie Punkt 17 CESR∗/07-044 handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Betracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forde- rungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähn- liche Wertpapiere, Partizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzins- liche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wan- delanleihen, Optionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatili- tätsinvestments, Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Invest- ments, Rohstoffe/Waren und Ed...
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% in flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem anderen geregelten Markt, der regelmä- ßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wert- papiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktin- strumente, Partizipationsscheinen, Genussscheinen, Wandel - und Optionsanlei- hen; die Optionsscheine der Optionsanleihen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so-...
Anlagepolitik. Die Anlagepolitik des AIF wird im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
Anlagepolitik. Der Immobilienfonds investiert in:
Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Be- stimmungen: Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsma- nagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds, Bankguthaben und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Akti- en, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Die direkte und indirekte Anlage in Renten, andere strukturierte Produkte ex. Zertifikate, Ren- ten(index)zertifikate, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben beträgt mindestens 50% des Net- to-Teilfondsvermögens. Anlagen in Renten, deren Emittent über ein Rating von schlechter als BBB- bzw. vergleichbar oder niedriger, von mindestens einer (1) international anerkannten Ratingagentur oder aufgrund einer eigenen nachprüfbaren Beurteilung, besitzen, dürfen 30% des Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Die direkte und indirekte Investition in Aktien beträgt maximal 40% des Netto-Teilfondsvermögens. Die Anlagen in Wertpapiere von Emittenten aus Emerging Markets Ländern dürfen 30% des Netto- Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Mindestens 50% der Anlagen müssen auf Euro lauten. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, je- doch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der ge- setzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiter oben genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den oben ge- nannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt ein- gehalten werden. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teilfondsvermö- gens erworben werden, der Teilfonds ist daher nicht zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anla- geziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Opti- onsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Ar...