Common use of Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen Clause in Contracts

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen. (1) Amtshilfeersuchen nach diesem Anhang sind schriftlich zu stellen. Dem Xxxx- xxxx sind alle Unterlagen beizufügen, die für seine Erledigung erforderlich sind. In dringenden Fällen können mündliche Ersuchen zulässig sein, die jedoch der unver- züglichen schriftlichen Bestätigung bedürfen. (2) Amtshilfeersuchen nach Absatz 1 müssen folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung der ersuchenden Behörde; b) Massnahme, um die ersucht wird; c) Gegenstand und Grund des Ersuchens; d) betroffene Rechts- und Verwaltungsvorschriften; e) möglichst genaue und umfassende Angaben über die natürlichen und juristi- schen Personen, gegen die sich die Ermittlungen richten; f) Zusammenfassung des Sachverhalts und der bereits durchgeführten Ermitt- lungen, ausser in den Fällen des Artikels 5. (3) Amtshilfeersuchen werden in einer Amtssprache der ersuchten Behörde oder in einer von dieser zugelassenen Sprache gestellt. (4) Entspricht ein Amtshilfeersuchen nicht den Formvorschriften, so kann seine Berichtigung oder Ergänzung beantragt werden; die Anordnung vorsorglicher Mass- nahmen wird dadurch nicht berührt.

Appears in 3 contracts

Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen. (1) Amtshilfeersuchen Ersuchen nach diesem Anhang sind schriftlich zu stellen. Dem Xxxx- xxxx Den Ersuchen sind alle Unterlagen beizufügen, die für seine ihre Erledigung erforderlich sind. In dringenden Fällen können mündliche Ersuchen zulässig seinangenommen werden, die jedoch der unver- züglichen schriftlichen Bestätigung bedürfenbinnen fünf Tagen schriftlich bestätigt werden müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung kann die ersuchte Behörde das Ersuchen außer Acht lassen oder als nicht gestellt erachten. (2) Amtshilfeersuchen Die Ersuchen nach Absatz 1 müssen folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung der ersuchenden Behörde;ersuchende Behörde und möglichst Name des zuständigen Beamten, b) Massnahmeersuchte Behörde, c) Amtshilfe, um die ersucht wird;, cd) Gegenstand und Grund des Ersuchens;, de) betroffene Rechts- oder Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsvorschriften;sonstige rechtliche Elemente, welche die Grundlage des Ersuchens bilden, ef) möglichst genaue und umfassende Angaben über die zu den natürlichen und juristi- schen oder juristischen Personen, gegen die sich die Ermittlungen richten;, fg) Zusammenfassung des Sachverhalts und der bereits durchgeführten Ermitt- lungenErmittlungen und h) Angaben dazu, ausser ob die ersuchende Behörde bei Eingang eines entsprechenden Ersuchens in den Fällen des Artikels 5der Lage wäre, die ersuchte Unterstützung zu leisten. (3) Amtshilfeersuchen werden Die Ersuchen sind in einer Amtssprache der ersuchten Behörde oder in einer von dieser zugelassenen Sprache gestelltvorzulegen. Dies gilt nicht für die dem Ersuchen nach Absatz 1 beigefügten Unterlagen. (4) Entspricht ein Amtshilfeersuchen Ersuchen nicht den Formvorschriften, so kann seine Berichtigung oder Ergänzung beantragt verlangt werden; die Anordnung vorsorglicher Mass- nahmen wird dadurch nicht berührtin der Zwischenzeit können Sicherungsmaßnahmen nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der ersuchten Behörde angeordnet werden.

Appears in 1 contract

Samples: Mutual Assistance in Customs Matters

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen. (1) Amtshilfeersuchen Die Ersuchen nach diesem Anhang Abkommen sind schriftlich zu stellen. Dem Xxxx- xxxx Den Ersuchen sind alle Unterlagen beizufügen, die für seine ihre Erledigung erforderlich sind. In dringenden Fällen können mündliche Ersuchen zulässig seinangenommen werden, die jedoch der unver- züglichen schriftlichen Bestätigung bedürfenunverzüglich schriftlich zu bestätigen sind. (2) Amtshilfeersuchen Die Ersuchen nach Absatz 1 müssen folgende Angaben die folgenden Informationen enthalten: a) Bezeichnung der ersuchenden die ersuchende Behörde;, b) Massnahmedie Maßnahme, um die ersucht wird;, c) den Gegenstand und den Grund des Ersuchens;, d) betroffene die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften;, e) möglichst genaue und umfassende Angaben über die natürlichen und juristi- schen zu den Waren oder Personen, gegen auf die sich die Ermittlungen richten;beziehen, und f) eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der relevanten Fakten der bereits durchgeführten Ermitt- lungen, ausser in den Fällen des Artikels 5Ermittlungen. (3) Amtshilfeersuchen werden Die Ersuchen sind in einer Amtssprache der ersuchten Behörde oder in einer von dieser zugelassenen für diese annehmbaren Sprache gestelltvorzulegen. Dies gilt nicht für die dem Ersuchen nach Absatz 1 beigefügten Unterlagen. (4) Entspricht ein Amtshilfeersuchen Ersuchen nicht den oben genannten Formvorschriften, so kann seine Berichtigung oder Ergänzung beantragt verlangt werden; die Anordnung vorsorglicher Mass- nahmen wird dadurch nicht berührtin der Zwischenzeit können Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

Appears in 1 contract

Samples: Zollkooperationsabkommen

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen. (1) Amtshilfeersuchen Die Ersuchen nach diesem Anhang Abkommen sind schriftlich zu stellen. Dem Xxxx- xxxx Den Ersuchen sind alle Unterlagen beizufügen, die für seine ihre Erledigung erforderlich sind. In dringenden Fällen können mündliche Ersuchen zulässig seinangenommen werden, die jedoch der unver- züglichen schriftlichen Bestätigung bedürfenzüglich schriftlich bestätigt werden müssen. (2) Amtshilfeersuchen Die Ersuchen nach Absatz 1 müssen folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung der ersuchenden ersuchende Behörde;, b) MassnahmeMaßnahme, um die ersucht wird;, c) Gegenstand und Grund des Ersuchens;, d) betroffene Rechts- und Verwaltungsvorschriften;Verwaltungsvorschriften und sonstige Rechtsakte, e) möglichst genaue und umfassende Angaben über die natürlichen und juristi- schen zu den Personen, gegen die sich die Ermittlungen richten;, f) Zusammenfassung des Sachverhalts und der bereits durchgeführten Ermitt- lungen, ausser in den Fällen des Artikels 5durch- geführten Ermittlungen. (3) Amtshilfeersuchen werden Die Ersuchen sind in einer Amtssprache der ersuchten Behörde oder in einer von dieser zugelassenen Sprache gestelltvorzulegen. Dies gilt nicht für die dem Ersuchen nach Absatz 1 beigefügten Unterlagen. (4) Entspricht ein Amtshilfeersuchen Ersuchen nicht den Formvorschriften, so kann seine Berichtigung oder Ergänzung beantragt verlangt werden; die Anordnung vorsorglicher Mass- nahmen wird dadurch nicht berührtin der Zwischenzeit können Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden.

Appears in 1 contract

Samples: Zollkooperationsabkommen

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen. (1) Amtshilfeersuchen nach diesem Anhang sind schriftlich zu stellen. Dem Xxxx- xxxx sind alle Unterlagen beizufügen, die für seine Erledigung erforderlich sind. In dringenden Fällen können mündliche Ersuchen zulässig sein, die jedoch der unver- züglichen schriftlichen Bestätigung bedürfen. (2) Amtshilfeersuchen nach Absatz 1 müssen folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung der ersuchenden Behörde; b) Massnahme, um die ersucht wird; c) Gegenstand und Grund des Ersuchens; d) betroffene Rechts- und Verwaltungsvorschriften; e) möglichst genaue und umfassende Angaben über die natürlichen und juristi- schen Personen, gegen die sich die Ermittlungen richten; f) Zusammenfassung des Sachverhalts und der bereits durchgeführten Ermitt- lungen, ausser in den Fällen des Artikels 5. (3) Amtshilfeersuchen werden in einer Amtssprache der ersuchten Behörde oder in einer von dieser zugelassenen Sprache gestellt. (4) Entspricht ein Amtshilfeersuchen nicht den Formvorschriften, so kann seine Berichtigung Be- richtigung oder Ergänzung beantragt werden; die Anordnung vorsorglicher Mass- nahmen wird dadurch nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Abkommen Zur Änderung Des Übereinkommens Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen. (1) Amtshilfeersuchen nach diesem Anhang Protokoll sind schriftlich zu stellen. Dem Xxxx- xxxx sind alle Unterlagen beizufügen, die für seine Erledigung erforderlich sind. In dringenden Fällen können mündliche Ersuchen zulässig sein, die jedoch der unver- züglichen schriftlichen Bestätigung bedürfen. (2) Amtshilfeersuchen nach Absatz 1 müssen folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung der ersuchenden Behörde; b) Massnahme, um die ersucht wird; c) Gegenstand und Grund des Ersuchens; d) betroffene Rechts- und Verwaltungsvorschriften; e) möglichst genaue und umfassende Angaben über die natürlichen und juristi- schen Personen, gegen die sich die Ermittlungen richten; f) Zusammenfassung des Sachverhalts und der bereits durchgeführten Ermitt- lungen, ausser in den Fällen des Artikels 56. (3) Amtshilfeersuchen werden in einer Amtssprache der ersuchten Behörde oder in Englisch oder in einer von dieser der ersuchten Behörde zugelassenen Sprache gestellt. (4) Entspricht ein Amtshilfeersuchen nicht den Formvorschriften, so kann seine Berichtigung oder Ergänzung beantragt werden; die Anordnung vorsorglicher Mass- nahmen wird dadurch nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Abkommen