Formelle Prüfung Musterklauseln

Formelle Prüfung. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge nach Eingang formell. Anträge, welche die formellen Voraus- setzungen nicht erfüllen, nicht vollständig sind oder zum massgeblichen Termin nicht fristgerecht eingereicht worden sind, werden von ihr zurückgewiesen (Nichteintreten).