Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste Musterklauseln

Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste. B1. Forschungsstärken/EEK und deren Struktur
Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste. 1. Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan
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Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste. X. Xxxxx (Studien und Weiterbildung)
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Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste. B1. Forschungsstärken/EEK und deren Struktur Die PLUS ist die größte Forschungs- und Bildungseinrichtung in Salzburg. Als integ- rativer Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens ist sie Ort der Be- gegnung zwischen Lehrenden und Studierenden, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Die PLUS bietet eine breite Palette an Ausbildungsmöglichkeiten in den ver- schiedensten Bereichen der Kultur- und Gesellschaftswissenschaften, Natur- und Technischen Wissenschaften, Rechtswissenschaften und Theologie. Die Universität bekennt sich dabei zur Förderung der Exzellenz, sowohl von einzelnen Forschenden als auch von Forschungsgruppen und Netzwerken. Im Bereich der Grundlagenforschung ist und war die Universität sehr aktiv und er- folgreich bei der Einwerbung von vorwiegend nationalen Fördergeldern. So wurden zwei FWF-Spezialforschungsbereiche (SFB) akquiriert und erstmals ging auch ein FWF-START-Grant an die Universität. Die Beteiligung an anwendungsorientierten Forschungsprogrammen soll zukünftig weiter ausgebaut werden: Zurzeit wird in einem Christian-Doppler-Labor geforscht und gearbeitet und die Universität ist Partnerin in drei COMET K-Projekten. Im Rahmen des EU-Forschungsrahmen- programms Horizon 2020 konnten bislang 16 Verträge unterzeichnet werden, da- runter ein Koordinationsprojekt und drei Xxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxx Exzellenzprojekte. Hervorzuheben ist, dass bislang zwei Starting Grants und ein Consolidator Grant des European Research Council (ERC) erfolgreich eingeworben wurden (siehe EP S. 51 ff.). Im Rahmen der Publikationstätigkeit der PLUS ist die deutliche Zunahme der Erst- veröffentlichungen in AHCI-, SCI-, SSCI-Fachzeitschriften über den Zeitraum 2012 bis 2016 im Web of Science hervorzuheben. Die Zunahme von 348 (2012) auf 657 (2016) entspricht einem Wachstum von etwas mehr als 88 % über diesen Zeit- raum. Die mittlere Wachstumsrate für diese fünf Jahre liegt bei 17,22 %. Trotz der großen Breite an wissenschaftlicher Kompetenz ist es ein zentrales Anlie- gen der Universität, ihr Forschungsprofil und ihre internationale Sichtbarkeit zu schärfen. Dies geschieht beispielsweise in Form der drei interdisziplinären Schwer- punkte „Allergy-Cancer-BioNano Research Center“, „Centre for Cognitive Neuro- science“ und „Salzburg Centre of European Union Studies“, mit denen sich die Uni- versität inhaltlich positioniert. Um die Exzellenz der einzelnen Schwerpunkte ge- währleisten zu können, werden diese anhand quantitativer und qualitativer Indika- toren reg...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.