Common use of Forschung und Innovation Clause in Contracts

Forschung und Innovation. (12) Das Land hält an seiner Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik, Spitzenforschung durch strukturelle Maßnahmen zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, fest. Die Förderin- strumente des Landes werden darauf ausgerichtet. Ziel ist die Schaffung attraktiver Rahmenbedingu n- gen und Infrastrukturen für eine erfolgreiche Forschung, die auch der Gewinnung exzellenter Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient. Die enge Kooperation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein ebenso wichtiger Faktor zur Stärkung der Forschungskompetenz. Die Hochschulen entwickeln ihre Forschungsschwerpunkte fort und intensivieren zugleich die Anstren- gungen zur Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen, vor al- lem von DFG- und EU-Forschungsprogrammen, aber auch aus der Wirtschaft. Sie bauen ihre internen Anreizsysteme aus und unterstützen Antragsteller in geeigneter Weise. Als Erfolgsmaßstab orientieren sich die Hochschulen mindestens am vergleichbaren Bundesdurchschnitt der Drittmittel entsprechend dem jeweiligen Forschungsprofil. Die Universitäten des Landes schaffen die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen um sich jeweils mit einem Clusterantrag auf Grundlage ihrer definierten Schwerpunkte an der nächsten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen im Jahr 2026 zu beteiligen und erfolgreich zu sein. Das MW wird diese Bemü- hungen unterstützen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes schaffen die inhaltlichen und organisa- torischen Voraussetzungen, um sich auf Grundlage ihrer definierten Schwerpunkte an der nächsten Runde der Initiative des Bundes und der Länder Innovative Hochschule voraussichtlich im Jahr 2023 zu beteiligen und erfolgreich zu sein. Das MW wird diese Bemühungen unterstützen. Das Land strebt – unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten - die jährliche Bereitstel- lung von Mitteln für die allgemeine Forschungsförderung sowie von Mitteln für Großgeräte mindestens auf dem Niveau 2017 an. Dies schließt die Unterstützung für eine notwendige Ko-Finanzierung von überregionalen Forschungsprogrammen ein. Zudem sollen die Profilierungsmittel mindestens auf dem Niveau von 2018 bereitgestellt werden.

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Forschung und Innovation. (12) Das Land hält an seiner Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik, Spitzenforschung durch strukturelle Maßnahmen zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, fest. Die Förderin- strumente des Landes werden darauf ausgerichtet. Ziel ist die Schaffung attraktiver Rahmenbedingu n- Rahmenbedingun- gen und Infrastrukturen für eine erfolgreiche Forschung, die auch der Gewinnung exzellenter Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient. Die enge Kooperation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein ebenso wichtiger Faktor zur Stärkung der Forschungskompetenz. Die Hochschulen entwickeln ihre Forschungsschwerpunkte fort und intensivieren zugleich die Anstren- gungen zur Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen, vor al- lem von DFG- und EU-Forschungsprogrammen, aber auch aus der Wirtschaft. Sie bauen ihre internen Anreizsysteme aus und unterstützen Antragsteller in geeigneter Weise. Als Erfolgsmaßstab orientieren sich die Hochschulen mindestens am vergleichbaren Bundesdurchschnitt der Drittmittel entsprechend dem jeweiligen Forschungsprofil. Die Universitäten des Landes schaffen die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen um sich jeweils mit einem Clusterantrag auf Grundlage ihrer definierten Schwerpunkte an der nächsten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen im Jahr 2026 zu beteiligen und erfolgreich zu sein. Das MW wird diese Bemü- hungen unterstützen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes schaffen die inhaltlichen und organisa- torischen Voraussetzungen, um sich auf Grundlage ihrer definierten Schwerpunkte an der nächsten Runde der Initiative des Bundes und der Länder Innovative Hochschule voraussichtlich im Jahr 2023 zu beteiligen und erfolgreich zu sein. Das MW wird diese Bemühungen unterstützen. Das Land strebt – unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten - die jährliche Bereitstel- lung von Mitteln für die allgemeine Forschungsförderung sowie von Mitteln für Großgeräte mindestens auf dem Niveau 2017 an. Dies schließt die Unterstützung für eine notwendige Ko-Finanzierung von überregionalen Forschungsprogrammen ein. Zudem sollen die Profilierungsmittel mindestens auf dem Niveau von 2018 bereitgestellt werden.

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