Forschungsdatenmanagement Musterklauseln

Forschungsdatenmanagement. Die TUBAF etabliert eine Governance für das Forschungsdatenmanagement und stärkt die Kompetenzen der Forschenden, notwendige Kompetenzen für ein FAIRes Forschungsdaten- management zu entwickeln, um die Qualität und Integrität wissenschaftlicher Arbeiten zu verbessern. Die TUBAF entwickelt fachspezifische Forschungsdaten-Leitlinien und legt diese dem SMWK bis zum 31.12.2027 vor. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2025 bis 2028) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 30.000 11 Von 28.500 bis unter 30.000 10 Von 27.000 bis unter 28.500 9 Von 25.500 bis unter 27.000 8 Von 24.000 bis unter 25.500 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2025 bis 2028; Mittelwert) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 6.400 11 Von 6.080 bis unter 6.400 10 Von 5.760 bis unter 6.080 9 Von 5.440 bis unter 5.760 8 Von 5.120 bis unter 5.440 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2025 bis 2028; Summe) werden der TUBAF Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 330 11 Von 313 bis 329 10 Von 297 bis 312 9 Von 280 bis 296 8 Von 264 bis 279 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.
Forschungsdatenmanagement. Die Universität schafft mit einer Forschungsdateninfrastruktur die Voraussetzungen, den Zugang, die Nachnutzung, die Reproduzierbarkeit und die Qualität von For­ schungsdaten zu sichern. Das Ziel ist erreicht, wenn bis Ende 2020 ein unterstützender Service zu Fragen des Forschungsdatenmanagements aufgebaut wurde.