Fracht und Verpackung Musterklauseln

Fracht und Verpackung. 10.1 Die Waren werden nach Ermessen von Xxxxx Science AG verpackt und deren Verpackung entsprechend verrechnet. 10.2 Der Besteller hat die Kosten für eine allfällige Transportversicherung selbst zu tragen. 10.3 Die Jenny Science AG ist berechtigt, die Auswahl der Transportfirmen mit zu bestimmen.
Fracht und Verpackung. Der Versand erfolgt, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart, unfrei ab Werk Heilbronn. Ebenso bleibt die Xxxx der Versand- und Verpackungsart dem Lieferanten überlassen. Die Normalverpackung wird, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, getrennt in Rechnung gestellt und kann nicht zurückgenommen werden. Wird vom Besteller eine von der Normalverpackung abweichende Verpackungsart gewünscht, so hat er nach Xxxx des Lieferanten die hierfür erforderlichen Aufwendungen zu erstatten oder das Leergut, das Eigentum des Lieferanten bleibt, an diesen zurückzuschicken. Erfolgt die Zurückgabe nicht innerhalb von 3 Monaten in einwandfreiem Zustand fracht- und spesenfrei an den Lieferer, erfolgt die Berechnung des vollen Verpackungswertes.
Fracht und Verpackung. Die Lieferung hat frei Werk, einschl. Verpackung zu erfolgen. Wird ausnahmsweise „ab Werk” oder „ab Lager” vereinbart, übernehmen wir nur die günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Übernahme an dem Frachtführer entstehenden Kosten, einschl. Beladung und Rollgeld, trägt der Auftragnehmer.
Fracht und Verpackung. 4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Haben wir uns verpflichtet, die Frachtkosten zu tragen, so steht es uns frei, entweder frachtfrei zu liefern oder die nach dem Vertrag vor- gesehene Fracht zu vergüten. Mehrfrachten bei etwa gewünschtem Eilgut-, Express-, Luft- frachtversand oder solche, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen (Sperrgut usw.) gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Das Gleiche gilt für Lieferun- gen als im Vertrag vorgesehenen Lieferorten. 4.2 Gewünschte oder von uns für erforderliche gehaltene Verpackungen (Kisten oder Papp- kartons) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Für Collico-Kisten und Bahnbehälter wird eine Miete in Anrechnung gebracht. Leere Collico- Kosten sind frachtfrei mit Rücksendeschein zurückzuliefern. Sonderverpackungen (Behälter, Gestelle o.ä.) werden leihweise zur Verfügung gestellt und sind innerhalb von sechs Wochen frachtfrei zurückzusenden oder werden berechnet. Nach Rückgabe wird der hierfür in Rechnung gestellte Betrag erstattet.
Fracht und Verpackung. 1. Die Erzeugnisse des Auftragnehmers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Hat der Auftragnehmer Frachttragung übernommen, so steht es ihm frei, entweder frachtfrei zu liefern oder die nach dem Vertrag vorgesehene Fracht zu vergüten. Gewünschte und vom Auftragnehmer für erforderliche gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. 2. Teile des Bestellers, die bei der Herstellung oder Montage verwendet werden sollen, müssen zum vereinbarten Termin frei Werk bzw. Montagestelle angeliefert werden. Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Werk oder Verwendungsort auf Gefahr des Bestellers.
Fracht und Verpackung. Bzgl. Fracht und Verpackung gelten die, zwischen Besteller und NordAlu getroffenen Vereinbarungen. Handelsübliche Mehrwegverpackungen (Gitterboxen, Mehrweg-Palette, etc.) werden dem Besteller leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der NordAlu. Sofern diese Verpackung nicht innerhalb von 3 Monaten in einwandfreien Zustand fracht- und spesenfrei zurückgesandt wird, erfolgt die Berechnung der sofort und ohne Abzug fälligen Verpackungskosten. Sonderverpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Wir sind autorisiert für die Herstellung von Holzverpackungen gemäß dem IPPC 7 ISPM Nr. 15 – Standard unter der Registriernummer DE-SH1-490010.
Fracht und Verpackung. Grundsätzlich übernimmt der Besteller die Kosten für Fracht und Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Fracht und Verpackung. Bzgl. Fracht und Verpackung gelten die, zwischen Besteller und NordAlu getroffenen Vereinbarungen. Handelsübliche Mehrwegverpackungen (Gitterboxen, Mehrweg-Palette, etc.) werden dem Besteller leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der NordAlu. Sofern diese Verpackung nicht innerhalb von 3 Monaten in einwandfreien Zustand fracht- und spesenfrei zurückgesandt wird, erfolgt die Berechnung der sofort und ohne Abzug fälligen Verpackungskosten. Sonderverpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen.
Fracht und Verpackung. (1) Auftragsmengen bis je 1.500 kg liefern wir unfrei. Die vereinbarten Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich der Trans- portkosten und Kosten einer üblichen Verpackung. (2) Ab je 1.500 kg Auftragsmenge kann die Lieferung frei Empfangsstation des Bestellers/Käufers vereinbart werden. Insoweit gel- ten frachtfrei gestellte Preise unter der Voraussetzung ungehinderten Bahn-, Straßen- und Schiffverkehrs auf den in Betracht kom- menden Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers/Käufers. Sofern vereinbart, vergüten wir Selbstabholern die tarifliche Fracht der für uns günstigsten Versendungsart. (3) Einwegverpackungen, wie Paletten oder Kartonagen, werden nicht berechnet. Sonderverpackungen, wie Kisten, Stahlgestelle etc., werden zu den in der AB fixierten, sonst zu üblichen Bedingungen berechnet. Rücknahme bzw. Übernahme von Entsor- gungskosten für Einwegverpackungen erfolgt nicht. (4) Besondere Verpackungswünsche des Bestellers/Käufers sind uns spätestens vier Wochen vor dem Ablieferungs- bzw. Verla- determin schriftlich mitzuteilen. (5) Die in der Rechnung / Lieferschein ausdrücklich als Leihverpackung kenntlich gemachten Paletten, Behälter oder dergleichen, sind in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand frachtfrei zurück zu geben. (6) Auf besonderen schriftlich geäußerten Wunsch des Bestellers/Käufers und auf dessen Kosten veranlassen wir die Versiche- rung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
Fracht und Verpackung. Die Versendung der Ware erfolgt - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Abreden - grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem übersandt, so geht - auch wenn Teillieferungen erfolgen - mit Verlassen des Werkes oder des Lagers des Verkäufers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, oder wer die Frachtkosten trägt. Die Xxxx des Transportweges oder der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Gewünschte Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers. Äußere Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Gewünschte oder vom Käufer für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.