Freie Fonds. Sollte eine Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen eines in Ihrer Versicherung ent- haltenen Fonds zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen, werden wir Sie unverzüglich schrift- lich informieren. Soweit Ihre laufende Beitragszahlung oder Ihr Vertrags- guthaben von dieser Änderung betroffen sein wird, wer- den wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatz- fonds). Sofern Sie unserem Vorschlag innerhalb von sechs Wochen nach unserer Information nicht widersprechen, werden wir Ihre hiervon betroffenen Anlagebeiträge ab dem von uns genannten Termin frühestens nach Ablauf dieser Frist in den Ersatzfonds investieren. Im Fall eines Widerspruchs müssen Sie uns einen ande- ren Ersatzfonds aus unserem Fondsangebot benennen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds, die Sie Ihrer Versiche- rung zugrunde legen können, ist bei uns jederzeit erhält- lich. Kosten für Sie entstehen hierbei nicht. Bei einer kurzfristigen Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen werden wir die Beiträge, die vor Ablauf dieser sechs Wochen Frist fällig werden, in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds investie- ren. Sie haben das Recht für diese Beiträge, einen kosten- freien Fondswechsel nach § 12 durchzuführen. Sollte ein Fonds aufgelöst werden, gelten diese Regeln entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch das vor- handene Teildeckungskapital des freien Fonds auf den Ersatzfonds übertragen. Bei Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft wird, soweit dies noch möglich ist, ebenso der vorhan- dene Fondswert auf den Ersatzfonds übertragen.
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Freie Fonds. Sollte eine Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen eines in Ihrer Versicherung ent- haltenen enthaltenen Fonds zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen, werden wir Sie unverzüglich schrift- lich schriftlich informieren. Soweit Ihre laufende Beitragszahlung oder Ihr Vertrags- guthaben Vertragsguthaben von dieser Änderung betroffen sein wird, wer- den werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitgehend weitge- hend entsprechen (Ersatz- fondsErsatzfonds). Sofern Sie unserem Vorschlag innerhalb von sechs Wochen nach unserer Information nicht widersprechenwi- dersprechen, werden wir Ihre hiervon betroffenen Anlagebeiträge ab dem von uns genannten Termin frühestens nach Ablauf dieser die- ser Frist in den Ersatzfonds investieren. Im Fall eines Widerspruchs müssen Sie uns einen ande- ren anderen Ersatzfonds aus unserem Fondsangebot benennen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds, die Sie Ihrer Versiche- rung Versicherung zugrunde legen können, ist bei uns jederzeit erhält- licherhältlich. Kosten für Sie entstehen hierbei hier- bei nicht. Bei einer kurzfristigen Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen werden wir die Beiträge, die vor Ablauf dieser die- ser sechs Wochen Frist fällig werden, in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds investie- reninvestieren. Sie haben das Recht für diese BeiträgeBei- träge, einen kosten- freien kostenfreien Fondswechsel nach § 12 durchzuführen. Sollte ein Fonds aufgelöst werden, gelten diese Regeln entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch das vor- handene Teildeckungskapital vorhandene Teil- deckungskapital des freien Fonds auf den Ersatzfonds übertragen. Bei Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft wird, soweit dies noch möglich ist, ebenso der vorhan- dene vorhandene Fondswert auf den Ersatzfonds übertragen.
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Freie Fonds. Sollte eine Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen eines in Ihrer Versicherung ent- haltenen enthaltenen Fonds zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen, werden wir Sie unverzüglich schrift- lich schriftlich informieren. Soweit Ihre laufende Beitragszahlung oder Ihr Vertrags- guthaben Vertragsguthaben von dieser Änderung betroffen sein wird, wer- den werden wir Ihnen Ih- nen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatz- fondsErsatzfonds). Sofern Sie unserem Vorschlag innerhalb von sechs Wochen nach unserer Information nicht widersprechen, werden wir Ihre hiervon betroffenen Anlagebeiträge ab dem von uns genannten Termin frühestens nach Ablauf dieser Frist in den Ersatzfonds investieren. Im Fall eines Widerspruchs müssen Sie uns einen ande- ren an- deren Ersatzfonds aus unserem Fondsangebot benennen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds, die Sie Ihrer Versiche- rung Versicherung zugrunde legen können, ist bei uns jederzeit erhält- licherhältlich. Kosten für Sie entstehen hierbei nicht. Bei einer kurzfristigen Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen werden wir die Beiträge, die vor Ablauf dieser die- ser sechs Wochen Frist fällig werden, in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds investie- reninvestieren. Sie haben das Recht Recht, für diese Beiträge, Bei- träge einen kosten- freien kostenfreien Fondswechsel nach § 12 Absatz 10 durchzuführen. Sollte ein Fonds aufgelöst werden, gelten diese Regeln entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch das vor- handene Teildeckungskapital vorhandene Teil- deckungskapital des freien Fonds auf den Ersatzfonds übertragen. Bei Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft wird, soweit dies noch möglich ist, ebenso der vorhan- dene vorhandene Fondswert auf den Ersatzfonds übertragen.
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Freie Fonds. Sollte eine Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen eines in Ihrer Versicherung ent- haltenen enthaltenen Fonds zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen, werden wir Sie unverzüglich schrift- lich schriftlich informieren. Soweit Ihre laufende Beitragszahlung oder Ihr Vertrags- guthaben Vertragsguthaben von dieser Änderung betroffen sein wird, wer- den werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitgehend weitge- hend entsprechen (Ersatz- fondsErsatzfonds). Sofern Sie unserem Vorschlag innerhalb von sechs Wochen nach unserer Information nicht widersprechenwi- dersprechen, werden wir Ihre hiervon betroffenen Anlagebeiträge ab dem von uns genannten Termin frühestens nach Ablauf dieser die- ser Frist in den Ersatzfonds investieren. Im Fall eines Widerspruchs müssen Sie uns einen ande- ren anderen Ersatzfonds aus unserem Fondsangebot benennen. Die jeweils aktuelle Liste der Fonds, die Sie Ihrer Versiche- rung Versicherung zugrunde legen können, ist bei uns jederzeit erhält- licherhältlich. Kosten für Sie entstehen hierbei hier- bei nicht. Bei einer kurzfristigen Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen werden wir die Beiträge, die vor Ablauf dieser die- ser sechs Wochen Frist fällig werden, in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds investie- reninvestieren. Sie haben das Recht für diese BeiträgeBei- träge, einen kosten- freien kostenfreien Fondswechsel nach § 12 11 durchzuführen. Sollte ein Fonds aufgelöst werden, gelten diese Regeln entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch das vor- handene Teildeckungskapital vorhandene Teil- deckungskapital des freien Fonds auf den Ersatzfonds übertragen. Bei Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapitalanlagegesellschaft wird, soweit dies noch möglich ist, ebenso der vorhan- dene vorhandene Fondswert auf den Ersatzfonds übertragen.
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