Common use of Freier Kapitalverkehr Clause in Contracts

Freier Kapitalverkehr. Bulgarien werden Übergangsregelungen für den Erwerb von Zweitwohnsitzen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Flächen gewährt. Während der zeitliche Geltungsbereich der Übergangsregelung für den Erwerb von Zweitwohnsitzen fünf Jahre beträgt, ist die Dauer der Übergangsregelung für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit sieben Jahren befristet. Von der Übergangsregelung für den Erwerb von Zweitwohnsitzen sind allerdings Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten und Staatsangehörige der Vertragsparteien des EWR-Abkommens nicht erfasst, die vier Jahre lang ununterbrochen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem dieser neuen Mitgliedsstaaten hatten. Während der Geltungsdauer der siebenjährigen Übergangsregelungen für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke kann Bulgarien seine nationalen Regelungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages in Kraft gewesen sind, weiterhin anwenden. Auf keinen Fall dürfen Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten oder juristische Personen, die gemäß den Gesetzen eines anderen Mitgliedsstaats geschaffen wurden, beim Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ungünstiger als am Tag der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags behandelt werden. Im dritten Jahr der Mitgliedschaft wird auf der Grundlage eines entsprechenden Berichts der Kommission eine allgemeine Überprüfung dieser Übergangs- maßnahmen vorgenommen werden. Auf Vorschlag der Kommission kann der Rat einstimmig entscheiden, diese Übergangsmaßnahmen zu verkürzen oder zu beenden. Die derzeitigen Mitgliedsstaaten können nicht auf Basis der Reziprozität Beschränkungen beim Erwerb von Zweitwohnsitzen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Flächen gegenüber den Staatsbürgern jener neuen Mitgliedsstaaten, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen, erlassen.

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Samples: www.parlament.gv.at, www.ris.bka.gv.at

Freier Kapitalverkehr. Bulgarien Rumänien werden Übergangsregelungen für den Erwerb von Zweitwohnsitzen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Flächen gewährt. Während der zeitliche Geltungsbereich der Übergangsregelung für den Erwerb von Zweitwohnsitzen fünf Jahre beträgt, ist die Dauer der Übergangsregelung für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit sieben Jahren befristet. Von der Übergangsregelung für den Erwerb von Zweitwohnsitzen sind allerdings Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten und Staatsangehörige der Vertragsparteien des EWR-Abkommens nicht erfasst, die vier Jahre lang ununterbrochen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem dieser neuen Mitgliedsstaaten hatten. Während der Geltungsdauer der siebenjährigen Übergangsregelungen für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke kann Bulgarien Rumänien seine nationalen Regelungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages in Kraft gewesen sind, weiterhin anwenden. Auf keinen Fall dürfen Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten oder juristische Personen, die gemäß den Gesetzen eines anderen Mitgliedsstaats geschaffen wurden, beim Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ungünstiger als am Tag der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags behandelt werden. Im dritten Jahr der Mitgliedschaft wird auf der Grundlage eines entsprechenden Berichts Berichtes der Kommission eine allgemeine Überprüfung dieser Übergangs- maßnahmen vorgenommen werden. Auf Vorschlag der Kommission kann der Rat einstimmig entscheiden, diese Übergangsmaßnahmen zu verkürzen oder zu beenden. Die derzeitigen Mitgliedsstaaten können nicht auf Basis der Reziprozität Beschränkungen beim Erwerb von Zweitwohnsitzen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Flächen gegenüber den Staatsbürgern jener neuen Mitgliedsstaaten, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen, erlassen.

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Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at