Common use of Freistellungsverpflichtungen Clause in Contracts

Freistellungsverpflichtungen. Eine freigestellte Partei, die eine Freistellung gemäß diesem Vertrag anstrebt, muss den Abonnenten unverzüglich über alle Ereignisse informieren, für die eine Freistellung erforderlich ist. Wenn eine freigestellte Partei den Abonnenten nicht entsprechend benachrichtigt, wird der Abonnent nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen entbunden, es sei denn, die unterlassene Benachrichtigung benachteiligt den Abonnenten in erheblichem Maße. Der Abonnent kann die Verteidigung eines Verfahrens, bei dem eine Freistellung erforderlich ist, übernehmen, es sei denn, die Übernahme der Verteidigung würde nach Ansicht der freigestellten Partei zu möglichen Interessenkonflikten führen. Eine freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf Kosten des Abonnenten zu verteidigen, bis der Rechtsbeistand des Abonnenten die Verteidigung der freigestellten Partei veranlasst. Die freigestellte Partei kann auch nach Übernahme der Verteidigung durch den Abonnenten auf eigene Xxxx und auf eigene Kosten an sämtlichen Verfahren teilnehmen. Dem Abonnenten ist es nicht gestattet, ein Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag beizulegen, es sei denn, die Beilegung umfasst eine bedingungslose Freistellung aller freigestellten Parteien von jeglicher Haftung. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten stellen nicht das einzige Rechtsmittel im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch den Abonnenten dar. Diese Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten aus diesem Vertrag stellen nicht das einzige Rechtsmittel einer freigestellten Partei für Vorfälle dar, die zu einer Freistellung durch den Abonnenten gemäß diesem Vertrag führen. Diese Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die eine freigestellte Partei gemäß diesem Vertrag gegen den Abonnenten einlegen kann.

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Freistellungsverpflichtungen. Eine freigestellte Partei, die eine Freistellung gemäß diesem Vertrag anstrebt, muss den Abonnenten die zur Freistellung verpflichteten Partei unverzüglich über alle Ereignisse informieren, für die eine Freistellung erforderlich istmachen. Wenn eine freigestellte Partei den Abonnenten die zur Freistellung verpflichteten Partei nicht entsprechend benachrichtigt, wird der Abonnent die zur Freistellung verpflichteten Partei nicht von seinen ihren Freistellungsverpflichtungen entbunden, es sei denn, die unterlassene Benachrichtigung benachteiligt den Abonnenten die zur Freistellung verpflichtete Partei in erheblichem Maße. Der Abonnent Die zur Freistellung verpflichtete Partei kann die Verteidigung eines Verfahrens, bei dem eine Freistellung erforderlich ist, übernehmen, es sei denn, die Übernahme der Verteidigung würde nach Ansicht der freigestellten Partei zu möglichen Interessenkonflikten führen. Eine freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf Kosten des Abonnenten der zur Freistellung verpflichteten Partei zu verteidigen, bis der Rechtsbeistand des Abonnenten der zur Freistellung verpflichtete Partei die Verteidigung der freigestellten Partei veranlasst. Die freigestellte Partei kann auch nach Übernahme der Verteidigung durch den Abonnenten die zur Freistellung verpflichteten Partei auf eigene Xxxx und auf eigene Kosten an sämtlichen Verfahren teilnehmen. Dem Abonnenten Der zur Freistellung verpflichteten Partei ist es nicht gestattet, ein Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag beizulegen, es sei denn, die Beilegung umfasst eine bedingungslose Freistellung aller freigestellten Parteien von jeglicher Haftung. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten stellen nicht das einzige Rechtsmittel im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch den Abonnenten dar. Diese Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten der zur Freistellung verpflichteten Partei aus diesem Vertrag stellen nicht das einzige Rechtsmittel einer freigestellten Partei für Vorfälle dar, die zu einer Freistellung durch den Abonnenten der zur Freistellung verpflichteten Partei gemäß diesem Vertrag führen. Diese Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die eine freigestellte Partei gemäß diesem Vertrag gegen den Abonnenten die zur Freistellung verpflichteten Partei einlegen kann.

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Freistellungsverpflichtungen. Eine freigestellte Partei, die eine Freistellung gemäß diesem Vertrag anstrebt, muss den Abonnenten unverzüglich über alle Ereignisse informieren, für die eine Freistellung erforderlich ist. Wenn eine freigestellte Partei den Abonnenten nicht entsprechend benachrichtigt, wird der Abonnent nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen entbunden, es sei denn, die unterlassene Benachrichtigung benachteiligt den Abonnenten in erheblichem Maße. Der Abonnent kann die Verteidigung eines Verfahrens, bei dem eine Freistellung erforderlich ist, übernehmen, es sei denn, die Übernahme der Verteidigung würde nach Ansicht der freigestellten Partei zu möglichen Interessenkonflikten führen. Eine freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf Kosten des Abonnenten zu verteidigen, bis der Rechtsbeistand des Abonnenten die Verteidigung der freigestellten Partei veranlasst. Die freigestellte Partei kann auch nach Übernahme der Verteidigung durch den Abonnenten auf eigene Xxxx und auf eigene Kosten an sämtlichen Verfahren teilnehmenteilzunehmen. Dem Abonnenten ist es nicht gestattet, ein Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag beizulegen, es sei denn, die Beilegung umfasst eine bedingungslose Freistellung aller freigestellten Parteien von jeglicher Haftung. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten stellen nicht das einzige Rechtsmittel im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch den Abonnenten dar. Diese Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten aus diesem Vertrag stellen nicht das einzige Rechtsmittel einer freigestellten Partei für Vorfälle dar, die zu einer Freistellung durch den Abonnenten gemäß diesem Vertrag führen. Diese Dies Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die eine freigestellte Partei gemäß diesem Vertrag gegen den Abonnenten einlegen kann.

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Freistellungsverpflichtungen. Eine freigestellte Partei, die eine Freistellung gemäß diesem Vertrag anstrebt, muss den Abonnenten Kunden unverzüglich über alle Ereignisse informieren, für die eine Freistellung erforderlich ist. Wenn eine freigestellte Partei den Abonnenten Kunden nicht entsprechend benachrichtigt, wird der Abonnent Kunde nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen entbunden, es sei denn, die unterlassene Benachrichtigung benachteiligt den Abonnenten Kunden in erheblichem Maße. Der Abonnent Kunde kann die Verteidigung eines Verfahrens, bei dem eine Freistellung erforderlich ist, übernehmen, es sei denn, die Übernahme der Verteidigung würde nach Ansicht der freigestellten Partei zu möglichen Interessenkonflikten führen. Eine freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf Kosten des Abonnenten Kunden zu verteidigen, bis der Rechtsbeistand des Abonnenten Kunden die Verteidigung der freigestellten Partei veranlasst. Die freigestellte Partei kann auch nach Übernahme der Verteidigung durch den Abonnenten Kunden auf eigene Xxxx und auf eigene Kosten an sämtlichen Verfahren teilnehmenteilzunehmen. Dem Abonnenten Kunden ist es nicht gestattet, ein Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag beizulegen, es sei denn, die Beilegung umfasst eine bedingungslose Freistellung aller freigestellten Parteien von jeglicher Haftung. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten Kunden stellen nicht das einzige Rechtsmittel im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch den Abonnenten Kunden dar. Diese Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln. Die Freistellungsverpflichtungen des Abonnenten Kunden aus diesem Vertrag stellen nicht das einzige Rechtsmittel einer freigestellten Partei für Vorfälle dar, die zu einer Freistellung durch den Abonnenten Kunden gemäß diesem Vertrag führen. Diese Dies Verpflichtungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die eine freigestellte Partei gemäß diesem Vertrag gegen den Abonnenten Kunden einlegen kann.

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