Freizeit und Sport. Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfah- rer, sowie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen (vgl. Ziffer 12.4.1). Versichert ist das Ausüben von Sport. Nicht versichert sind die Jagd und die Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen, sowie vorbereitende Übungseinheiten.
Freizeit und Sport. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft- pflichtansprüche aus
(1) einer jagdlichen Betätigung,
(2) der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug- Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Ren- nens von einem Veranstalter organisiertes Trai- ning hierzu, bei dem die Erzielung von Höchst- geschwindigkeiten geübt wird.
Freizeit und Sport. Fahrraddiebstahl – Reisegepäckversicherung
Freizeit und Sport. In Erweiterung zu den VHB 2021 gelten, falls vereinbart
Freizeit und Sport. Versichert ist im Umfang von Ziff. 1 die gesetzliche Haftpflicht
4.1. Rad- und Pedelecfahrer
Freizeit und Sport. Versichert ist im Umfang von Ziffer I. die gesetzliche Haftpflicht
1. als Radfahrer;
2. aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd, Teilnahme an Pferde- und Kraftfahrzeug-Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training); versichert ist jedoch die aktive Teilnahme an von zuständigen Behörden und Sportverbänden genehmigten Radrennen, sowie die Vorbereitung hierzu (Training), sofern keine Lizenz von den zuständigen Sportver- bänden dafür benötigt wird. Besteht Anspruch auf Entschädigung des aufgrund eines vorgenannten Radrennens (inklusive Training) geltend gemachten Schadens aus einem anderweitigen Versicherungsvertrag, entfällt insoweit der Ver- sicherungsschutz aus diesem Vertrag.
3. aus Besitz und Gebrauch von privat genutzten Wasserfahrzeugen gemäß Ziffer VI. 2 und Ziffer II. 2.5 RBHErg;
4. aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Freizeit und Sport. Hunderennen C Hundeschlittenfahrten C Agility-Sport C
Freizeit und Sport. Pferderennen (Galopp- oder Trabrennen), Reitturniere und Training C Reiten ohne Zaum und Sattel C Nicht gewerblicher Reitunterricht C Nicht gewerbsmäßig genutztes Therapiepferd C Unentgeltliche Kutschfahrten C
Freizeit und Sport. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Ausgenommen ist eine jagdliche Betätigung, die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training bei dem die Erzielung von Höchstge- schwindigkeiten geübt wird.
Freizeit und Sport. Versichert ist im Umfang von Ziffer I. die gesetzliche Haftpflicht
1. als Radfahrer;
2. aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd, Teilnahme an Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeug-Rennen sowie den Vorbereitungen hier- zu (Training);
3. aus Besitz und Gebrauch von privat genutzten Windsurfbrettern;
4. aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.