Freizeit und Sport Musterklauseln

Freizeit und Sport. Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfah- rer, sowie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen (vgl. Ziffer 12.4.1). Versichert ist das Ausüben von Sport. Nicht versichert sind die Jagd und die Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen, sowie vorbereitende Übungseinheiten.
Freizeit und Sport. Versichert ist im Umfang von Ziffer I. die gesetzliche Haftpflicht
Freizeit und Sport. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ver- sicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft- pflichtansprüche aus
Freizeit und Sport. Fahrraddiebstahl – Reisegepäckversicherung
Freizeit und Sport. In Erweiterung zu den VHB 2021 gelten, falls vereinbart
Freizeit und Sport. Versichert ist im Umfang von Ziff. 1 die gesetzliche Haftpflicht als Rad- und Pedelecfahrer, auch von Fahrrädern mit Trethilfe durch einen Elektromotor (Pedelecs), die füh- rerscheinfrei gefahren werden dürfen. Pedelecs sind dann führerscheinfrei, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit durch die Motorunterstützung maximal 25 km/h beträgt;
Freizeit und Sport. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Ausgenommen ist eine jagdliche Betätigung, die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training bei dem die Erzielung von Höchstge- schwindigkeiten geübt wird.
Freizeit und Sport. Hunderennen C Hundeschlittenfahrten C Agility-Sport C
Freizeit und Sport. Pferderennen (Galopp- oder Trabrennen), Reitturniere und Training C Reiten ohne Zaum und Sattel C Nicht gewerblicher Reitunterricht C Nicht gewerbsmäßig genutztes Therapiepferd C Unentgeltliche Kutschfahrten C
Freizeit und Sport