Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung Musterklauseln

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 17.1 Versichert ist – abweichend von § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 5.1 Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziffer 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, insoweit es sich um Schäden handelt aus
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 17.1. Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziff. 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträgers, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziffer 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 4.1 Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Nr. 7.15 AB_IPH – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektro- nischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 HPB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. (1) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziff. 7.15 AHB CIF4ALL 2021 – die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten oder im Rahmen der Datenverarbeitung, z. B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 15.3.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 8.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen ‒ sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie ‒ der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Zu a. bis c. gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt 5. des Allgemeinen Teils zur UnternehmensPolice (Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten).