Common use of Fremdfinanzierungsrisiko Clause in Contracts

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz des Nachrangdarlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage der Nachrangdarlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Durch eine Auftei- lung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber Darlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Darlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber Darlehensgebers finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Umweltkreditvertrag, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber Sollte der Darlehensgeber seine Darlehenssumme fremdfinanzieren, kann es über den Verlust des investieren Kapitals hinaus zur Gefährdung des Weiteren Vermögens des Darlehensgebers kommen. Somit können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Darlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber Darlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von Von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages abwird daher abgeraten. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Teil eines diversifizierten risikogemischten (risikogemischtendiversifizierten) Anlageportfolios betrachtet werden. Je höher die Rendite oder der Ertrag des Investments, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und verschiedene Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht werden und „Klumpenrisiken“ Risiken können vermieden werden.

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Samples: auditcapital.de, auditcapital.de, auditcapital.de

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber Anleger können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Anleger die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmtauf- nimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers Anlegers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Anlegers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Anlegers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermö- gensanlage der Nachrangdarlehensgeber Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung Fremdfi- nanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grund- sätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, www.gls-crowd.de

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber Darlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Darlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber Darlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber Darlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung Gefähr- dung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- Dar- lehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber Darlehensgebers finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grund- sätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, www.leihdeinerumweltgeld.de

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Darlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber Darlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Dem Darlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Nachrangdar- lehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens Ver- mögens des Nachrangdarlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers besteht Nachrangdarlehensgebers be- steht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Nach- rangdarlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage der Nachrangdarlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung Tilgungsbelas- tung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung Fremdfinan- zierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Nachrang- darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Nachrangdarlehensge- bers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher da- her von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Durch eine Auftei- lung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz des Nachrangdarlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer Darlehens- nehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Durch eine Auftei- lung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Nachrang- darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Nachrangdarlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Nach- rangdarlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung Til- gungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Fremdfinanzierungsrisiko. Dem Nachrangdarlehensgeber Anleger können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Nach- rangdarlehensgeber Anleger die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Nachrangdarlehensgebers Anlegers kommen. Das maximale Risiko des Nachrangdar- lehensgebers Anlegers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatin- solvenz Privatinsolvenz des Nachrangdarlehensgebers Anlegers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage Vermögensanlage der Nachrangdarlehensgeber Anlegers finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Bau- stein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Auftei- lung Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreu- ung Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre