Fremdkapital Musterklauseln

Fremdkapital. Die Aufnahme von Fremdkapital ist für die Investition in deutsche Objektgesellschaften geplant. Für den Publikums-AIF dürfen Kredite bis zur Höhe von 50 % des aggregierten eingebrach- ten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedin- gungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Auf Ebene der Spezial-AIF dürfen Kredite bis zur Höhe von 300 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht ein- geforderten zugesagten Kapitals des jeweiligen Spezial-AIF, be- rechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtli- cher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditauf- nahme marktüblich sind. Kredite können bei deutschen oder ausländischen Kreditinstitu- ten aufgenommen werden, welche über eine ausreichende Kre- ditwürdigkeit verfügen und einer Aufsicht unterstellt sind.
Fremdkapital. Für die Realisierung der geplanten Investitionen sind nach Planungen der Emittentin die Nettoeinnahmen aus dieser Emission allein ausreichend. Der Einsatz von Fremdkapital im Rahmen der Gesamtfinanzierung ist nach den Planungen der Gesellschaft nicht vorgese- hen, so dass auch keine Angaben zur Fälligkeiten von Fremdmitteln getroffen werden können. Es soll auch keine End- bzw. Zwischenfinanzierung der Anlageobjekte über Fremdkapital erfolgen. Nutzungsentgelt 0 1.080.000 1.107.000 1.134.675 Zinsen Liquiditätsreserve 0 320 617 3.023 Absetzung für Abnutzung (AfA) 0 814.024 814.024 814.024 Geschäftsführung und Haftung 0 120.000 123.000 126.075 Steuerberatung 0 15.000 15.375 15.759 Treuhandkommanditistin 0 4.000 4.100 4.203 Ergebnisquote 0,00 % 1,59 % 1,80 % 2,11 % Kumulierte Ergebnisquote 0,00 % 1,59 % 3,39 % 5,50 % Nutzungsentgelt 1.280.085 1.312.087 1.344.889 1.378.511 Zinsen Liquiditätsreserve 806 6.782 13.070 19.677 Absetzung für Abnutzung (AfA) 224.090 224.090 224.090 224.090 Geschäftsführung und Haftung 92.166 94.470 96.832 99.253 Steuerberatung 11.521 11.809 12.104 12.407 Treuhandkommanditistin 3.072 3.149 3.228 3.308 Ergebnisquote 11,31 % 11,73 % 12,16 % 12,61 % Kumulierte Ergebnisquote 41,21 % 52,94 % 65,11 % 77,71 % Erläuterungen Betriebseinnahmen Nutzungsentgelt In dieser Position sind die prognostizierten Erlöse der Fondsgesellschaft aus der Nutzungsüberlassung der Anlagen an die Betreibergesellschaft für zwanzig Jahre ausgewiesen. Nach den Planungen sollen die ab dem Geschäftjahr 2011 erzielten Erlöse 13,5 % des Kom- manditkapitals (1.080.000 EUR) betragen, wobei sich diese in den folgenden Geschäftsjahren um 2,5 % er- höhen sollen. In dem Geschäftsjahr 2011 soll nach den Planungen das Basis-Nutzungsentgelt auf 12,5 % des Kommanditkapitals herabgesetzt werden, wobei die Indizierungen aus den vorangegangenen Geschäfts- jahren beibehalten werden und sich das Nutzungsent- gelt bis zum Geschäftsjahr 2030 ebenfalls pro Jahr um 2,5 % erhöht. Sofern die jährliche Inflationsrate in Deutschland den Wert von 2,5% pro Jahr übersteigt, erfolgt eine 100%- ige Anpassung an die Inflationsrate.
Fremdkapital. PROGNOSE TEUR % inkl. Agio % exkl. Agio Investitionen/Mittelverwendung Publikums-AIF 1. Aufwendungen für den Erwerb der Anlagenobjekte, einschließlich Nebenkosten 36.622 87,19 91,55
Fremdkapital. 1 Der marktnahe Wert des Fremdkapitals ist gleich der Summe aus dem marktnahen Wert der Versicherungsverpflichtungen und dem marktnahen Wert der übrigen Ver- bindlichkeiten. Hierbei ist der marktnahe Wert der übrigen Verbindlichkeiten für In- strumente, die nicht als ergänzendes Kapital zum risikotragenden Kapital angerechnet werden, um den Effekt der eigenen Bonität zu bereinigen. 2 Der marktnahe Wert der Versicherungsverpflichtungen setzt sich zusammen aus dem bestmöglichen Schätzwert der Versicherungsverpflichtungen und dem Mindest- betrag nach Artikel 41 Absatz 3. Der bestmögliche Schätzwert der Versicherungsver- pflichtungen ist der Erwartungswert der künftigen mit einer risikolosen Zinskurve dis- kontierten, vertraglich zugesicherten Zahlungsflüsse unter Berücksichtigung folgender Grundsätze: 150 Bereinigt gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012 (AS 2012 7263) und Ziff. II Abs. 1 vom 25. ▇▇▇▇ 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1147). a. Vollständigkeit: Alle Verpflichtungen werden bewertet, insbesondere wesent- liche in Versicherungsverträgen eingebettete Optionen und Garantien; dabei gilt: 1. Finanzielle Optionen sind nach anerkannten finanzmathematischen Me- thoden zu bewerten, wobei den Eigenheiten der Optionen wie Laufzeit oder Versichertenverhalten Rechnung zu tragen ist. 2. Für die Bewertung von eingebetteten Optionen wie Storni, Rückkaufsop- tionen, garantierte Deckungserhöhungen und Vertragsumwandlungen mit garantiertem Tarif muss nicht ausschliesslich von rationalen Versi- cherungsnehmern ausgegangen werden, sondern es können auch empiri- sche Daten (wie beobachtete Ausübungswahrscheinlichkeiten) für die Modellierung der Optionsausübungen herangezogen werden. In jedem Fall ist jedoch die Abhängigkeit des Versichertenverhaltens vom Finanz- markt zu berücksichtigen.