Eigenkapital Musterklauseln
Eigenkapital. Kommanditkapital 40.000 95,24 100,00 Agio 2.000 4,76 5,00
Eigenkapital. Das Eigenkapital des Publikums-AIF setzt sich zusammen aus dem Kommanditkapital und das von den Anlegern zusätzlich zu erbringende Agio. Das Kommanditkapital ergibt sich aus der Ein- lage der Gründungskommanditistin, der HEP Treuhand GmbH, in Höhe von EUR 1.000,00 und den Einlagen von weiteren dem Publikums-AIF beitretenden Anlegern. Auf Grundlage der bestehenden Konzeption ist vorgesehen, das Kommanditkapital auf EUR 40.000.000,00 zu erhöhen. Diese Plangröße kann angepasst werden soweit sich in der Investiti- onsphase ergibt, dass mehr oder weniger Kapital benötigt wird. Eine Erhöhung ist gemäß Gesellschaftsvertrag jedoch bis maxi- mal EUR 50.000.000,00 zulässig.
Eigenkapital. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien ausgegeben. Davon befinden sich 13.165.536 Aktien im Umlauf. Zum 30. September 2021 werden 105.906 Aktien als eigene Aktien gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die Hauptversammlung der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, vom 28. Januar 2021 hat für das Ge- schäftsjahr 2019/20 eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 pro Aktie beschlossen. Dies entspricht einer Di- vidende von TEUR 531. Die durch die Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberech- tigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 29. Januar 2021. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, bis zum 30. April 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesell- schaft, bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Er- mächtigung, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusam- men mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb erfolgt nach ▇▇▇▇ des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesell- schaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre. Im Geschäftsjahr 2020/21 hat die Gesellschaft keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen eines Mitarbei- terbeteiligungsprogrammes wurden im Geschäftsjahr 2020/21 6.213 eigene Aktien an Mitarbeiter und Vor- stände ausgegeben. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 106. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 erworben. Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen. Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG wurde in Vorjahren gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von TEUR 77 gebildet. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurden TEUR 17.678 in die anderen Gewinn- rücklagen eingestellt. Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten und nicht in die a...
Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital 80.101 80.101
II. Kapitalrücklagen 113.939 113.939
Eigenkapital. 38 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben
(1) Der Geschäftsanteil beträgt 500,00 EURO.
(2) Der Geschäftsanteil ist sofort voll einzuzahlen.
(3) Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die freiwillige Beteiligung eines Mitglieds mit einem weiteren Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn alle vorherigen Geschäftsanteile voll eingezahlt sind. Für die Einzahlung gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Die auf den/die Geschäftsanteil(e) geleisteten Einzahlungen zuzüglich sonstiger Gutschriften und abzüglich zur Verlustdeckung abgeschriebener Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
(5) Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb der Genossenschaft als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
(6) Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 10.
(1) Die gesetzliche Rücklage dient zur Deckung von Bilanzverlusten.
(2) Sie wird gebildet durch eine jährliche Zuweisung von mindestens 10 % des Jahresüberschusses zuzüglich eines eventuellen Gewinnvortrags bzw. abzüglich eines eventuellen Verlustvortrags, solange die Rücklage zehn Prozent der Bilanzsumme nicht erreicht.
(3) Über die Verwendung der gesetzlichen Rücklage beschließt die Generalversammlung.
(1) Neben der gesetzlichen Rücklage wird eine andere Ergebnisrücklage gebildet, der jährlich mindestens 10 % Prozent des Jahresüberschusses zuzüglich eines eventuellen Gewinnvortrages bzw. abzüglich eines eventuellen Verlustvortrages zuzuweisen sind. Der nach Absatz 2 vom Vorstand in die weitere Ergebnisrücklage eingestellte Betrag ist anzurechnen. Weitere Ergebnisrücklagen können gebildet werden. Über Ihre Verwendung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung (§ 23 Abs. 1 Buchst. g)).
(2) Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses kann der Vorstand einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte in eine weitere Ergebnisrücklage einstellen. Über deren Verwen- dung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung (§ 23 Abs. 1 Buchst. g). Werden Eintrittsgelder, Strafgelder, Ba...
Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital
Eigenkapital. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Eigenkapital. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 176.952.653 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00. Weiterhin erwarb die Gesellschaft, mit Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene Anteile. Es wurden am 12. ▇▇▇▇ 2012 insgesamt 1.328.624 eigene Aktien mit einem Nennwert von insgesamt EUR 1.328.624 von der ehemaligen Renovis, Inc., South San Francisco/USA übertragen. Dies entsprach einem Anteil am Grundkapital von 1,12%. Davon wurden in 2012 530.353 Aktien, in 2013 459.456 Aktien, in 2014 66.500 Aktien und in 2015 22.400 Aktien, jeweils mit gleichlautendem Nennwert, zur Bedienung der Mitarbeiteroptionen verwendet. In 2017 entsprach dies einem Anteil am Grundkapital von 0,02%. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft noch 249.915 eigene Anteile, mit einem Nennbetrag von EUR 249.915. Diese wurden gem. § 272 Abs. 1a HGB vom Grundkapital offen abgesetzt. Der Anteil der eigenen Anteile am Nennkapital beträgt zum 31. Dezember 2022 0,14%. Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 35.321.639 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 35.321.639 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die bedingten Kapitalia belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 12.773.576, die für die Aktienoptionspläne genutzt werden können und aus 29.959.289 Aktien zur Ausgabe nennwertloser Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder eine Kombination dieser Instrumente) bestehen. Somit betrug das verbleibende bedingte Kapital zum 31. Dezember 2022 42.732.865 Aktien. Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Vorjahr durch neu ausgegebene Aktien und ausgeübte Aktienoptionen auf TEUR 903.625. Der Bilanzverlust beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 144.969.125,56. Laut Gesetzeslage sind Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsenorientierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.
Eigenkapital. 290 Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen 292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche 293 Vorfinanzierungen 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 299 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
B. Einwohnergemeinde ... Kto. Bezeichnung Bestand in CHF Bemerkungen
Eigenkapital. Pensionen und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
