Frequenzkoordinations- und Notifikationsverfahren. Im Rahmen der Frequenzkoordination vertritt die FML die Interessen Liechtensteins. Bei Koordinations- und Notifikationsverfahren kann die FML das BAKOM gemäss vorhergehender Absprache und Instruktion (Bestimmung von Art und Umfang der Kompetenzen) mit der Vertretung der liechten- steinischen Interessen beauftragen. Über die abgeschlossenen Verfahren ist Bericht zu erstatten. In Fällen von Interessenskonflikten oder ausserordentlichem Aufwand erfolgt eine gegenseitige Konsultation zwischen dem BAKOM und den zuständigen liechtensteinischen Behörden, um im gegenseitigen Einver- nehmen eine Lösung zu erreichen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzkoordinations- und Notifikationsverfahren. Im Rahmen der Frequenzkoordination vertritt die FML die Interessen LiechtensteinsLiechten- steins. Bei Koordinations- und Notifikationsverfahren kann die FML das BAKOM gemäss vorhergehender Absprache und Instruktion (Bestimmung von Art und Umfang der Kompetenzen) mit der Vertretung der liechten- steinischen liechtensteinischen Interessen beauftragen. Über die abgeschlossenen Verfahren ist Bericht zu erstatten. In Fällen von Interessenskonflikten oder ausserordentlichem Aufwand erfolgt eine gegenseitige Konsultation zwischen dem BAKOM und den zuständigen liechtensteinischen liechten- steinischen Behörden, um im gegenseitigen Einver- nehmen Einvernehmen eine Lösung zu erreichener- reichen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzkoordinations- und Notifikationsverfahren. Im Rahmen der Frequenzkoordination vertritt die FML die Interessen Liechtensteins. Bei Koordinations- und Notifikationsverfahren kann die FML das BAKOM gemäss vorhergehender Absprache und Instruktion (Bestimmung Bestim- mung von Art und Umfang der Kompetenzen) mit der Vertretung der liechten- steinischen liechtensteinischen Interessen beauftragen. Über die abgeschlossenen Verfahren ist Bericht zu erstatten. In Fällen von Interessenskonflikten oder ausserordentlichem Aufwand erfolgt eine gegenseitige Konsultation zwischen dem BAKOM und den zuständigen liechtensteinischen Behörden, um im gegenseitigen Einver- nehmen eine Lösung zu erreichen.
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Frequenzkoordinations- und Notifikationsverfahren. Im Rahmen der Frequenzkoordination vertritt die FML die Interessen LiechtensteinsLiechten- steins. Bei Koordinations- und Notifikationsverfahren kann die FML das BAKOM gemäss vorhergehender Absprache und Instruktion (Bestimmung von Art und Umfang der Kompetenzen) mit der Vertretung der liechten- steinischen liechtensteinischen Interessen beauftragen. Über die abgeschlossenen Verfahren ist Bericht zu erstatten. In Fällen von Interessenskonflikten oder ausserordentlichem Aufwand erfolgt eine gegenseitige Konsultation zwischen dem BAKOM und den zuständigen liechtensteinischen liechten- steinischen Behörden, um im gegenseitigen Einver- nehmen Einvernehmen eine Lösung zu erreichenerrei- chen.
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