Beratung des AK durch das BAKOM Musterklauseln

Beratung des AK durch das BAKOM. Das BAKOM stellt dem AK auf spezifische Anfrage seine regulatorische und technische Expertise im Bereich der Nummerierung, der Adressie- rung und der Namen zur Verfügung und berät dieses. Die Beratung findet durch direkte Kontaktaufnahme zwischen den mit Nummerierungs-, Adressierungs- und Namenfragen betrauten Xxxxxxx- sonen im BAKOM und AK statt. Die fortdauernde administrative und prozedurale Unterstützung in bestimmten Fällen erfolgt nur auf Grund gesonderter Vereinbarungen. Diese bedürfen keiner besonderen Form. Protokoll II2 Liechtenstein verwaltet hoheitlich das gesamte Frequenzspektrum sowie die Nutzungsrechte und Orbitalpositionen von Satelliten in Überein- stimmung mit den liechtensteinischen Gesetzen und Verordnungen sowie internationalen Vereinbarungen. Nach Massgabe dieses Proto- kolls leistet das BAKOM dem Amt für Kommunikation (AK) adminis- trative und technische Unterstützung sowie Beratung beim Vollzug der liechtensteinischen Frequenzverwaltung.
Beratung des AK durch das BAKOM. Das BAKOM stellt dem AK auf spezifische Anfrage seine regulatorische und tech- nische Expertise im Bereich der Nummerierung, der Adressierung und der Namen zur Verfügung und berät dieses. Die Beratung findet durch direkte Kontaktaufnahme zwischen den mit Nummerie- rungs-, Adressierungs- und Namenfragen betrauten Fachpersonen im BAKOM und AK statt. Die fortdauernde administrative und prozedurale Unterstützung in bestimmten Fällen erfolgt nur auf Grund gesonderter Vereinbarungen. Diese bedür- fen keiner besonderen Form. 2 Fassung gemäss Revision vom 9. Dez. 2009, in Kraft getreten durch Notenaustausch am 18. Jan. 2010 (AS 2010 4077). Protokoll II3
Beratung des AK durch das BAKOM. Das BAKOM stellt dem AK auf spezifische Anfrage seine regulatorische und tech- nische Expertise im Bereich der Nummerierung, der Adressierung und der Namen zur Verfügung und berät dieses. Die Beratung findet durch direkte Kontaktaufnahme zwischen den mit Nummerie- rungs-, Adressierungs- und Namenfragen betrauten Fachpersonen im BAKOM und AK statt. Die fortdauernde administrative und prozedurale Unterstützung in bestimmten Fällen erfolgt nur auf Grund gesonderter Vereinbarungen. Diese bedür- fen keiner besonderen Form.