Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan). Das BAKOM stellt dem AK auf der Basis des im BAKOM geführten schweizeri- schen nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) eine Liechtenstein-spezifische Fassung eines Frequenzzuweisungsplanes (FAP) inklusive der dazugehörenden Anlagen wie insbesondere die Schnittstellenanforderungen zur Verfügung. Das BAKOM führt die Liechtenstein-spezifischen Abweichungen im FAP perio- disch auf Anweisung und in Konsultation mit dem AK nach. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen den Verwaltungen, bei Bedarf mittels einer gesonderten Verwaltungsvereinba- rung geregelt. Sie enthält insbesondere Einzelheiten über die Art und den Umfang der Unterstützung des BAKOM bei der Entwicklung des FAP sowie die Prozesse für den Unterhalt des FAP durch das BAKOM.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan). Das BAKOM stellt dem AK auf der Basis des im BAKOM geführten schweizeri- schen schweizerischen nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) eine Liechtenstein-spezifische Fassung eines Frequenzzuweisungsplanes (FAP) inklusive der dazugehörenden Anlagen wie insbesondere die Schnittstellenanforderungen zur Verfügung. Das BAKOM führt die Liechtenstein-spezifischen Abweichungen im FAP perio- disch periodisch auf Anweisung und in Konsultation mit dem AK nach. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen, bei Bedarf mittels einer gesonderten Verwaltungsvereinba- rung geson- derten Verwaltungsvereinbarung geregelt. Sie enthält insbesondere Einzelheiten Ein- zelheiten über die Art und den Umfang der Unterstützung des BAKOM bei der Entwicklung des FAP sowie die Prozesse für den Unterhalt des FAP durch das BAKOM.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan). Das BAKOM stellt dem AK auf der Basis des im BAKOM geführten schweizeri- schen schweizerischen nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) eine Liechtenstein-spezifische Fassung eines Frequenzzuweisungsplanes (FAP) inklusive der dazugehörenden Anlagen wie insbesondere die Schnittstellenanforderungen zur Verfügung. Das BAKOM führt die Liechtenstein-spezifischen Abweichungen im FAP perio- disch periodisch auf Anweisung und in Konsultation mit dem AK nach. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen, bei Bedarf mittels einer gesonderten Verwaltungsvereinba- rung geson- derten Verwaltungsvereinbarung geregelt. Sie enthält insbesondere Einzelheiten über die Art und den Umfang der Unterstützung des BAKOM bei der Entwicklung des FAP sowie die Prozesse für den Unterhalt des FAP durch das BAKOM.
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