Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan). Die FML erstellt mit Unterstützung durch das BAKOM und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 38–40 TelG sowie den Vorgaben der zuständi- gen liechtensteinischen Behörden einen liechtensteinischen Frequenzzuweisungs- plan, der die politischen Vorgaben der zuständigen liechtensteinischen Behörden widerspiegeln und liechtensteinspezifische Angaben enthalten wird.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung
Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan). Die FML erstellt mit Unterstützung durch das BAKOM und in Übereinstimmung Überein- stimmung mit den Bestimmungen der Artikel 38–40 Art. 38 bis 40 TelG sowie den Vorgaben Vor- gaben der zuständi- gen zuständigen liechtensteinischen Behörden einen liechtensteinischen Frequenzzuweisungs- planliechtensteini- schen Frequenzzuweisungsplan, der die politischen Vorgaben der zuständigen zustän- digen liechtensteinischen Behörden widerspiegeln und liechtensteinspezifische liechtensteinspezifi- sche Angaben enthalten wird.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan). Die FML erstellt mit Unterstützung durch das BAKOM und in Übereinstimmung Über- einstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 38–40 Art. 38 bis 40 TelG sowie den Vorgaben der zuständi- gen zuständigen liechtensteinischen Behörden einen liechtensteinischen Frequenzzuweisungs- planliechten- steinischen Frequenzzuweisungsplan, der die politischen Vorgaben der zuständigen liechtensteinischen Behörden widerspiegeln und liechtensteinspezifische liechten- steinspezifische Angaben enthalten wird.
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Samples: Vereinbarung