Common use of Frist für die Ausübung unserer Rechte Clause in Contracts

Frist für die Ausübung unserer Rechte. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach unserer Kenntnis anführen. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigenpflicht und der Umstände, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen, Kenntnis erlangen. Die oben genannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir die unrichtige oder fehlende Angabe kannten. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Ver- tragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, dann erhöht sich die Frist auf zehn Jahre. Schließt ein Vertreter für Sie den Vertrag ab, so sind bei der Anzeigepflicht wie auch bei den Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht die Kenntnis und die Arglist Ihres Stellver- treters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berück- sichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätz- lich oder nicht grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru- fen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

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Frist für die Ausübung unserer Rechte. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung Kündi- gung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützenstüt- zen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach unserer Kenntnis anführen. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigenpflicht und der Umstände, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen, Kenntnis erlangen. Die oben genannten ge- nannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir die unrichtige unrich- tige oder fehlende Angabe kannten. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung Kündi- gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Ver- tragsabschlussVertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, dann erhöht sich die Frist auf zehn Jahre. Vertreter des Versicherungsnehmers Schließt ein Vertreter für Sie den Vertrag ab, so sind bei der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht wie auch bei den Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht die Kenntnis und die Arglist Ihres Stellver- treters Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berück- sichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätz- lich oder nicht grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru- fen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fälltberücksichtigen.

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