Funktionsfähiger Internetanschluss (providerunabhängig) Musterklauseln

Funktionsfähiger Internetanschluss (providerunabhängig). 2. Anschaffung, Installation und Betrieb eines lokalen Netzes, eines Routers/Netzwerk-Switchs/Netzwerk-Hubs und ggf. notwendige lokale Installation einer Netzwerk-Verkabelung Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teil- weise nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die Haftung der Volks- wagen Bank ausgeschlossen, wenn sie aufgrund dessen ihre Ver- pflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann. Ein Haftungsanspruch für Ausfälle oder Störungen, die durch Dritte (z. B. Kommunikations- und Inter- netprovider) verursacht werden, ist ausgeschlossen. Bitte prüfen Sie die Art des vorhandenen Telefonanschlusses sehr gewissenhaft, da für eine nachträgliche Änderung der Anschlussart Gebühren von bis zu 150,- EUR anfallen können. Stationäres Terminal H5000* Mobiles Terminal iWL250* 01 90 357 00 20/18 * Damit Sie in Zukunft auch die Funktion des kontaktlosen Bezahlens nutzen können, müssen Sie die Bedingungen der ConCardis GmbH für die Akzeptanz und Abrech- nung von Kredit-Debitkarten, die Sie beigefügt finden, akzeptieren. Mit Versand des Bestellformulars bestätigen Sie den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConCardis GmbH und stimmen diesen zu. ** Für mobile Geräte benötigen Sie eine separate Daten-SIM-Karte (GPRS), die Sie über Ihren Mobilfunkanbieter erhalten. Gerne können wir Ihnen Empfehlungen oder Tipps geben. Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Volkswagen Bank GmbH per E-Mail (xxxxxxxx@xxxx.xxx) oder Fax (0000 000-00000) zurück. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung (0531 212-2883). Die jeweiligen monatlichen Gebühren wird die Volkswagen Bank GmbH im Rahmen der monatlichen Gebührenabrechnung in Rechnung stellen. Ansprechpartner Telefon E-Mail Volkswagen Bank Newsletter gewünscht. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie kompakte Informationen zu aktuellen Angeboten und attraktiven Konditionen sowie Informationen zu unseren neuesten Produkten direkt in Ihr persönliches Postfach. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Telefon Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen. Mo. bis Do.: 8.00 bis 17.00 Uhr Fr.: 8.00 bis 15.00 Uhr Online Besuchen Sie uns im Internet. E-Mail Schreiben Sie uns – wir beraten Sie gern. Ihr bargeldloses Kartenzahlungssystem. Xxxxxxxxxx Xxxx XxxX Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 Brieffach VDD-VKF 00000 Xxxxxxxxxxxx Stand: Februar 2018 Bargeldloses B...

Related to Funktionsfähiger Internetanschluss (providerunabhängig)

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.