Geistiges Eigentum-Definition

Geistiges Eigentum. “ bezeichnet alle Urheberrechte, Marken, Handelsgeheimnisse, Patente, Gebrauchsmuster und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, die in einem beliebigen Rechtsraum weltweit anerkannt sind, einschließlich aller Anwendungen und Registrierungen.
Geistiges Eigentum. Eigentum im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer viii des am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum;
Geistiges Eigentum. “ umfasst alle Rechte des Geistigen Eigentums, einschliesslich Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen und Dienstleistungszeichen, Marken, eingetragene Firmennamen, Domänennamen, Rechte an Mustern, Urheberrechte, moralische Rechte, Topografierechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse und Vertrauensrechte, Rechte auf Know-how, und zwar in allen Fällen unabhängig davon, ob in einem Land eingetragen oder nicht oder eintragungsfähig, über die gesamte Laufzeit des Rechts einschliesslich jeder Erweiterung oder Erneuerung der Laufzeit des Rechts, Rechte zur Beantragung desselben Rechts sowie aller Rechte und Schutzformen ähnlicher Natur oder mit gleicher oder ähnlicher Wirkung auf diese auf der ganzen Welt.

Examples of Geistiges Eigentum in a sentence

  • Der Link zur aktuellen Version (Stand Juni 2023) lautet: D.6. Inhaberschaft an Rechten und Geistiges Eigentum Der Lizenznehmer erhält das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht.

  • Dieser Abschnitt zum Geistiges Eigentum enthält Unsere einzigen Verpflichtungen für IP-Ansprüche.

  • Schlüsselaktionen im Bereich der ersten (1) Säule (Digitaler Binnenmarkt) sind auf die Themen Geistiges Eigentum, elektronisch unterstützter Handel (u.a. e- Signatur), Konsumentenvertrauen und den gemeinsamen Telekommunikati- onsmarkt ausgerichtet.

  • Geistiges Eigentum der GESELL- SCHAFT: Das geistige Eigentum, ge- werbliche Schutzrechte und alle sonsti- gen Rechte der GESELLSCHAFT an den bereitgestellten MATERIALIEN sowie Be- arbeitungen, Veränderungen und Weiter- entwicklungen an den MATERIALIEN bleiben bei der GESELLSCHAFT.

  • Geistiges Eigentum des KUNDEN: Das geistige Eigentum, gewerbliche Schutz- rechte und alle sonstigen Rechte des KUNDEN an den KUNDENDATEN und sonstige Informationen des KUNDEN so- wie Bearbeitungen, Veränderungen und Weiterentwicklungen an diesen bleiben bei dem KUNDEN.


More Definitions of Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum. “ bezeichnet Verweise auf Handelsmarken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und Verpackung und Gestaltung, die bekannten Wirtschaftsgütern eigen sind.
Geistiges Eigentum. Der Käufer wird besitzen, und besitzt hiermit ausschließlich, alle Rechte an den Ideen, Entdeckungen, Erfindungen, originalen Urheberwerken, Strategien, Plänen und Daten (nachfolgend gemeinsam die "Ergebnisse"), erstellt in oder sich aus Leistung des Verkäufers unter einem Kaufauftrag des Käufers ergebend, einschließlich aller Patentrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte an geschützten Informationen und Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Markenrechte, Topographien und anderer Rechte auf geistiges Eigentum. Alle diese Ergebnisse, die urheberrechtlich schutzfähig sind, werden als speziell bestellte Arbeiten oder Auftragsarbeiten angesehen, bei denen sich der Verkäufer hiermit ausdrücklich dazu verpflichtet, ausschließlich und unwiderruflich alle zugehörigen Urheberrechte, sofern durch das anwendbare Recht gestattet, zu vermitteln und dem Käufer zu übertragen. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, bei der Erstellung sämtliches solches geistiges Eigentum umgehend dem Käufer preiszugeben. Wenn von Rechts wegen solches geistiges Eigentum nicht automatisch bei der Erstellung in seiner Gesamtheit im Besitz des Käufers ist, dann verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die gesamten Rechte, Titel und Interessen in der ganzen Welt auf solches geistiges Eigentum an den Käufer zu übertragen.
Geistiges Eigentum. “ bezeichnet jedwede Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechte, Marken, Handelsbezeichnungen, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse, jedwedes Fachwissen und jedwede anderen geistigen Schutz- und Urheberrechte sowie deren Anwendung. Der Begriff „Höhere Gewalt“ hat die in Abschnitt 12 dieser AGB festgelegte Bedeutung „KÄUFER“ bezeichnet das im KAUFVERTRAG spezifizierte Rechtssubjekt, welches die PRODUKTE vom LIEFERANTEN kauft. „KAUFVERTRAG“ oder „VEREINBARUNG“ bezeichnet den schriftlichen oder mündlichen Vertrag über den Kauf und Verkauf von PRODUKTEN (einschließlich die seitens des LIEFERANTEN bestätigte Bestellung von PRODUKTEN durch den KÄUFER), der zwischen dem LIEFERANTEN und dem KÄUFER geschlossen wird, einschließlich seiner ANLAGEN und dieser AGB.
Geistiges Eigentum. “: etwaige und alle Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, neue Verwendungen, kreativen Werke, technischen Informationen, Daten, Technologien, Knowhow, Showhow, Designs, Pläne, Gebrauchsmuster, topografische und Halbleitermasken, Spezifikationen, Formeln, Methoden, Techniken, Prozesse, Datenbanken, Computersoftware und -programme (einschließlich Objektcode, Quellcode und nicht schriftlicher Aspekte), Algorithmen, Architekturen, Datensätze, Dokumentationen und sonstiges geistiges Eigentum in jeglicher Form oder in jeglichen Medien verkörpert, egal ob schutz- oder eintragungsfähig.
Geistiges Eigentum. “: ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sämtliche aktuellen und zukünftigen Patente, Gebrauchsmuster, Ideen und Rechte im Zusammenhang mit Erfindungen (unabhängig von der Patentierbarkeit und Umsetzung), Verbesserungen, sämtliche Urheberrechte und verwandten Schutzrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf moralische Rechte sowie Rechte bezüglich Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Vermiet- und Verleihrechte), (eingetragene oder nicht eingetragene) Marken, Handelsmarken, Produktnamen, Schriftzüge, Slogans, Handelsnamen, Firmenbezeichnungen und Ruf, Domain-Namen, Rechte an Datenbanken, Rechte bezüglich vertraulicher und/oder exklusiver Informationen (einschließlich, ohne Einschränkung, Know-how und Geschäftsgeheimnisse), Rechte in Bezug auf das unverwechselbare Aussehen des Produkts, Rechte im Zusammenhang mit dem Firmenwert, das Recht, im Plagiatsfall zu handeln, Rechte in Bezug auf unlauteren Wettbewerb, Software-Rechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Algorithmen, API-Schnittstellen, Quellcodes, ausführbare und Objekt-Codes, Geräte, Ausführung von Schaltkreisen und Assembler), Netzwerk-Konfigurationen und -Architekturen, Konzepte, Marketing- und Entwicklungspläne, Verfahren und jedes andere Recht des geistigen Eigentums, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht, und einschließlich sämtlicher Anwendungen und Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte sowie ähnliche oder gleichwertige Rechte oder jede Form des Schutzes, der weltweit Bestand hat. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass unter das geistige Eigentum auch jede Aktualisierung, jedes Upgrade, jede Verbesserung und Optimierung, alle Konfigurationen und Erweiterungen sowie abgeleiteten Arbeiten im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Elementen, der zugehörigen Dokumentation oder den entsprechenden Handbüchern fallen. „Geräte des Kunden, Ihre Geräte“: (i) Geräte, Anlagen, Infrastrukturen, Systeme und/oder Netzwerkkomponenten sowie Produkte, die Sie in eigener Verantwortung erworben haben und/oder die von einem anderen Anbieter als POST zum Zweck der Nutzung oder Interaktion mit einem Dienst bereitgestellt werden sollen, sowie (ii) alle Geräte, Hardware und Anlagen, die keine zur Verfügung gestellten Produkte darstellen, an die das Netz von POST und/oder zur Verfügung gestellte Produkte angebunden werden müssen, um einen oder mehrere der genannten Diensts ganz oder teilweise bereitzustellen.
Geistiges Eigentum. Alle Ansprüche des Lieferanten wegen der Übertragung seines mit der Dienstleistung bzw. den Produkten in Verbindung stehenden geistigen Eigentums sind mit der Zahlung des vereinbarten Preises abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Lieferant ist verpflichtet, IPG das geistige Eigentum bezogen auf die Vertragsgegenstände voll zu übertragen sowie insoweit die Nutzung des geistigen Eigentums zu ermöglichen. IPG wird insbesondere das Eigentum an sämtlicher Software inklusive Kundenanpassungen und Kundenreports erhalten, soweit diese für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erstellt wurden. Der Lieferant wird IPG das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht an allen geistigen Leistungen übertragen, die für die Herstellung des vertragsgegenständlichen Werkes oder die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung vorgenommen wurden. Diese geistigen Leistungen müssen IPG nach Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten in jeweils üblicher Art und Weise durch Übergabe eines geeigneten Datenträgers zur Verfügung gestellt werden. Der Lieferant erklärt sich bereits jetzt bereit, alle zum Übergang des geistigen Eigentums erforderlichen Willenserklärungen gegenüber Dritten, insbesondere auch gegenüber Behörden, 11. INTELLECTUAL PROPERTY: In exchange for consideration provided to Seller hereunder, IPG shall (i) have free title to and all ownership interest in the Products delivered including all uses thereof (except as provided above); (ii) own all intellectual property rights in any custom software, custom specifications and custom reports created as a result of Services performed under the Agreement and delivered to IPG which are hereby assigned to IPG, and (iii) own the copyright in any original works custom to IPG fixed in any tangible medium of expression created as a result of Services performed under the Agreement which are hereby assigned to IPG. Seller agrees to execute any assignment, conveyance or any other assurance necessary to memorialize such transfers under this Section. abzugeben und in jeder erforderlichen Art und Weise am Übergang des geistigen Eigentums auf IPG mitzuwirken.
Geistiges Eigentum. “ meint Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Markenzeichen für Waren und Dienstleistungen, Marken-, Geschäfts- und Domän-Namen, Rechte an Handelsaufmachungen oder -aufzug, Goodwill-Rechte, Rechte auf Klageerhebung wegen Kennzeichnungsmissbrauch, Wettbewerbsrechte, Designrechte, Rechte an Computer-Software, Rechte an Datenbanken, Topographierechte, Moralrechte, Rechte an Geheiminformationen (einschließlich Know-How und Betriebsgeheimnisse) und andere gewerbliche Schutzrechte, sowohl eingetragen als auch nicht eingetragen, und einschließlich aller Anmeldungen für und Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte, und alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte weltweit. „Herkunftsländer“ meint die in Anlage 1 aufgeführten Länder, aus denen das Paket versendet werden kann.