Funktionsweise des Kreditmarktplatzes. 1.1 Um eine Finanzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen kreditsuchende Unternehmen zunächst einen unverbindlichen Kreditantrag über die Plattform stellen. Hierfür wählen sie die gewünschte Kreditsumme und die Kreditlaufzeit über einen Kreditrechner selbst aus. kapilendo führt anschließend eine Bonitätsprüfung des Unternehmens durch und schlägt auf Basis des Ergebnisses den Zinssatz für einen zwischen der Fidor Bank AG (im Folgenden „Partnerbank") und dem Unternehmen abzuschließenden Kreditvertrag (im Folgenden „Unternehmenskreditvertrag“) vor. Die Partnerbank entscheidet eigenverantwortlich über den Abschluss eines Kreditvertrages. kapilendo wird im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses für die Partnerbank unterstützend tätig, gewährt selbst aber keine Kredite. 1.2 Schließen die Partnerbank und das kreditsuchende Unternehmen einen Kreditvertrag ab, so steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Gesamtkreditbetrag durch Zahlungen von Investoren auf einem zu diesem Zweck bei der Partnerbank eingerichteten Konto (im Folgenden „Funding Konto“) eingeht. Vereinbaren die Partnerbank und Kapilendo Funding GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (im Folgenden „kapilendo Funding“) anschließend hinsichtlich der Rückzahlungs- und Zinsforderung aus dem aufschiebend bedingten Kreditvertrag (im Folgenden „Zukünftige Forderung“) den Verkauf und die Abtretung an kapilendo Funding, so steht dieser Kauf- und Abtretungsvertrag unter der gleichen aufschiebenden Bedingung. Über den Abschluss eines solchen Forderungskauf- und Abtretungsvertrages entscheiden die Parteien nach jeweils eigenem freiem Ermessen und für jeden Fall separat. 1.3 Mit Abschluss eines aufschiebend bedingten Kreditvertrages zwischen der Partnerbank und dem kreditsuchenden Unternehmen sowie dem Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding wird das Kreditprojekt auf der Plattform freigeschaltet. Anleger können sich nun binnen eines bestimmten Zeitraums (im Folgenden „Finanzierungsphase“) durch Finanzierungszusagen an dem Projekt beteiligen. Hierzu schließt der Anleger einen Teilforderungskauf- und Abtretungsvertrag (Vertragsbezeichnung „Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“, im Folgenden „Anlegervertrag“) mit kapilendo Funding als Forderungsverkäufer und kapilendo ab. Im Anlegervertrag wird die Zukünftige Forderung anteilig in Höhe seiner jeweiligen Beteiligung an dem Projekt verkauft und abgetreten. Der Verkauf und die Abtretung stehen unter den auflösenden Bedingungen, dass (i) die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anlegerverträgen für das Kreditprojekt den Gesamtkreditbetrag nicht erreichen (oder der Gesamtkreditbetrag wird nach Ende der Finanzierungsphase durch den Widerruf eines Anlegervertrags nachträglich unterschritten ohne Ausgleich durch einen anderweitigen Anleger binnen 5 Werktagen) oder dass (ii) die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise nicht spätestens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16- tägigen Abrechnungsphase auf das Funding Konto eingezahlt werden. 1.4 Wird der Kreditbetrag innerhalb der Finanzierungsphase vollständig durch Finanzierungszusagen der Anleger gedeckt und sind die darauf geleisteten Einzahlungen auf dem Funding Konto eingegangen, so gilt das Crowdlending Projekt als vollständig finanziert; die Finanzierungsphase ist damit beendet. Vollständig finanzierte Crowdlending Projekte gehen in eine 16-tägige Abrechnungsphase über. Kommt es in dieser Phase zum Widerruf durch einen oder mehrere Anleger, so kann der dadurch ungedeckte Anteil des Kreditbetrages durch eine oder mehrere neue Finanzierungszusagen gedeckt werden. Auch in diesem Fall ist das Crowdlending Projekt erfolgreich und geht in die Auszahlungsphase über. 1.5 Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, werden bereits gezahlte Beträge der Anleger kostenlos an diese zurückgezahlt. Geldbeträge auf dem Funding Konto werden nicht verzinst. 1.6 Kommt das Crowdlending Projekt zustande, werden Tilgungs- und Zinszahlungen des Unternehmens an die Partnerbank gezahlt und von dieser an die Anleger anteilig in Höhe ihrer jeweiligen vertragsgemäßen Beteiligung am Crowdlending Projekt ausgezahlt.
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Samples: Investment Agb, Investment Agb
Funktionsweise des Kreditmarktplatzes. 1.1 Um eine Finanzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen kreditsuchende Unternehmen zunächst einen unverbindlichen Kreditantrag über die Plattform stellen. Hierfür wählen sie die gewünschte Kreditsumme und die Kreditlaufzeit über einen Kreditrechner selbst aus. kapilendo führt anschließend eine Bonitätsprüfung des Unternehmens durch und schlägt auf Basis des Ergebnisses den Zinssatz für einen zwischen der Fidor Bank AG (im Folgenden „Partnerbank") und dem Unternehmen abzuschließenden Kreditvertrag (im Folgenden „Unternehmenskreditvertrag“) vor. Die Partnerbank entscheidet eigenverantwortlich über den Abschluss eines Kreditvertrages. kapilendo wird im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses Kreditprüfungsprozess für die Partnerbank unterstützend tätig, gewährt selbst aber keine Kredite.
1.2 Schließen die Partnerbank und das kreditsuchende Unternehmen einen Kreditvertrag ab, so steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Gesamtkreditbetrag durch Zahlungen von Investoren auf einem zu diesem Zweck bei der Partnerbank eingerichteten Konto (im Folgenden „Funding Konto“) eingeht. Vereinbaren die Partnerbank und Kapilendo Funding GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (im Folgenden „kapilendo Funding“) anschließend hinsichtlich der Rückzahlungs- und Zinsforderung aus dem aufschiebend bedingten Kreditvertrag (im Folgenden „Zukünftige Forderung“) den Verkauf und die Abtretung an kapilendo Funding, so steht dieser Kauf- und Abtretungsvertrag unter der gleichen aufschiebenden Bedingung. Über den Abschluss eines solchen Forderungskauf- und Abtretungsvertrages entscheiden die Parteien nach jeweils eigenem freiem Ermessen und für jeden Fall separat.
1.3 Mit Abschluss eines aufschiebend bedingten Kreditvertrages zwischen der Partnerbank und dem kreditsuchenden Unternehmen sowie dem Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding wird das Kreditprojekt auf der Plattform freigeschaltet. Anleger können sich nun binnen eines bestimmten Zeitraums (im Folgenden „Finanzierungsphase“) durch Finanzierungszusagen an dem Projekt beteiligen. Hierzu schließt der Anleger einen Teilforderungskauf- und Abtretungsvertrag (Vertragsbezeichnung „Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“, im Folgenden „Anlegervertrag“) mit kapilendo Funding als Forderungsverkäufer und kapilendo ab. Im Anlegervertrag wird die Zukünftige Forderung anteilig in Höhe seiner jeweiligen Beteiligung an dem Projekt verkauft und abgetreten. Der Verkauf und die Abtretung stehen unter den auflösenden Bedingungen, dass (i) die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anlegerverträgen für das Kreditprojekt den Gesamtkreditbetrag nicht erreichen (oder der Gesamtkreditbetrag wird nach Ende der Finanzierungsphase durch den Widerruf eines Anlegervertrags nachträglich unterschritten ohne Ausgleich durch einen anderweitigen Anleger binnen 5 Werktagen) oder dass (ii) die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise nicht spätestens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16- 16-tägigen Abrechnungsphase auf das Funding Konto eingezahlt werden.
1.4 Wird der Kreditbetrag innerhalb der Finanzierungsphase vollständig durch Finanzierungszusagen der Anleger gedeckt und sind die darauf geleisteten Einzahlungen auf dem Funding Konto eingegangen, so gilt das Crowdlending Projekt als vollständig finanziert; die Finanzierungsphase ist damit beendet. Vollständig finanzierte Crowdlending Projekte gehen in eine 16-tägige Abrechnungsphase über. Kommt es in dieser Phase zum Widerruf durch einen oder mehrere Anleger, so kann der dadurch ungedeckte Anteil des Kreditbetrages durch eine oder mehrere neue Finanzierungszusagen gedeckt werden. Auch in diesem Fall ist das Crowdlending Projekt erfolgreich und geht in die Auszahlungsphase über.
1.5 Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, werden bereits gezahlte Beträge der Anleger kostenlos an diese zurückgezahlt. Geldbeträge auf dem Funding Konto werden nicht verzinst.
1.6 Kommt das Crowdlending Projekt zustande, werden Tilgungs- und Zinszahlungen des Unternehmens an die Partnerbank gezahlt und von dieser an die Anleger anteilig in Höhe ihrer jeweiligen vertragsgemäßen Beteiligung am Crowdlending Projekt ausgezahlt.
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Funktionsweise des Kreditmarktplatzes. 1.1 1.1. Um eine Finanzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen kreditsuchende Unternehmen zunächst einen unverbindlichen Kreditantrag über die Plattform stellen. Hierfür wählen sie die gewünschte Kreditsumme und die Kreditlaufzeit über einen Kreditrechner selbst aus. kapilendo Kapilendo führt anschließend eine Bonitätsprüfung des Unternehmens durch und schlägt auf Basis des Ergebnisses den Zinssatz für einen zwischen der Fidor Bank AG (im Folgenden „Partnerbank") und dem Unternehmen abzuschließenden Kreditvertrag (im Folgenden „Unternehmenskreditvertrag“) vor. Die Partnerbank entscheidet eigenverantwortlich über den Abschluss eines Kreditvertrages. kapilendo Kapilendo wird im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses Kreditprüfungsprozess für die Partnerbank unterstützend tätig, gewährt selbst aber keine Kredite.
1.2 1.2. Schließen die Partnerbank und das kreditsuchende Unternehmen einen Kreditvertrag ab, so steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Gesamtkreditbetrag durch Zahlungen von Investoren auf einem zu diesem Zweck bei der Partnerbank eingerichteten Konto (im Folgenden „Funding Konto“) eingeht. Vereinbaren die Partnerbank und Kapilendo Funding GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (im Folgenden „kapilendo Kapilendo Funding“) anschließend hinsichtlich der Rückzahlungs- und Zinsforderung aus dem aufschiebend bedingten Kreditvertrag (im Folgenden „Zukünftige Forderung“) den Verkauf und die Abtretung an kapilendo Kapilendo Funding, so steht dieser Kauf- und Abtretungsvertrag unter der gleichen aufschiebenden Bedingung. Über den Abschluss eines solchen Forderungskauf- und Abtretungsvertrages entscheiden die Parteien nach jeweils eigenem freiem Ermessen und für jeden Fall separat.
1.3 1.3. Mit Abschluss eines aufschiebend bedingten Kreditvertrages zwischen der Partnerbank und dem kreditsuchenden Unternehmen sowie dem Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Kapilendo Funding wird das Kreditprojekt auf der Plattform freigeschaltet. Anleger können sich nun binnen eines bestimmten Zeitraums (im Folgenden „FinanzierungsphaseFinanzierungsphase “) durch Finanzierungszusagen an dem Projekt beteiligen. Hierzu schließt der Anleger einen Teilforderungskauf- und Abtretungsvertrag (Vertragsbezeichnung „Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“, im Folgenden „Anlegervertrag“) mit kapilendo Kapilendo Funding als Forderungsverkäufer und kapilendo Kapilendo ab. Im Anlegervertrag wird die Zukünftige Forderung anteilig in Höhe seiner jeweiligen Beteiligung an dem Projekt verkauft und abgetreten. Der Verkauf und die Abtretung stehen unter den auflösenden Bedingungen, dass (i) die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anlegerverträgen für das Kreditprojekt den Gesamtkreditbetrag nicht erreichen (oder der Gesamtkreditbetrag wird nach Ende der Finanzierungsphase durch den Widerruf eines Anlegervertrags nachträglich unterschritten ohne Ausgleich durch einen anderweitigen Anleger binnen 5 Werktagen) oder dass (ii) die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise nicht spätestens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16- 16-tägigen Abrechnungsphase auf das Funding Konto eingezahlt werden.
1.4 . Wird der Kreditbetrag innerhalb der Finanzierungsphase vollständig durch Finanzierungszusagen der Anleger gedeckt und sind die darauf geleisteten Einzahlungen auf dem Funding Konto eingegangen, so gilt das Crowdlending Projekt als vollständig finanziert; die Finanzierungsphase ist damit beendet. Vollständig finanzierte Crowdlending Projekte gehen in eine 16-tägige Abrechnungsphase über. Kommt es in dieser Phase zum Widerruf durch einen oder mehrere Anleger, so kann der dadurch ungedeckte Anteil des Kreditbetrages durch eine oder mehrere neue Finanzierungszusagen gedeckt werden. Auch in diesem Fall ist das Crowdlending Projekt erfolgreich und geht in die Auszahlungsphase über.
1.5 1.4. Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, werden bereits gezahlte Beträge der Anleger kostenlos an diese zurückgezahlt. Geldbeträge auf dem Funding Konto werden nicht verzinst.
1.6 1.5. Kommt das Crowdlending Projekt zustande, werden Tilgungs- und Zinszahlungen des Unternehmens an die Partnerbank gezahlt und von dieser an die Anleger anteilig in Höhe ihrer jeweiligen vertragsgemäßen Beteiligung am Crowdlending Projekt ausgezahlt.
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