Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) 40 Bankarbeitstage, nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung Zins- zahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) 40 Immobilie 90 Bankarbeitstage, nachdem nach- dem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI SWI 01 Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch den LSI SWI 01 Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI SWI 01 Token-Inhaberschaft zur Leistung Leis- tung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen materi- ellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber Inhaber eines LSI SWI 01 Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI SWI 01 Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI SWI 01 Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt; das gilt auch dann, wenn der Inhaber der betreffenden SWI 01 Token nicht zugleich Inhaber der Schuldverschreibungen ist, die durch diese Token repräsentiert werden. Maßgeblich für den Nachweis der LSI SWI 01 Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Permissioned Blockchain ergebene LSI SWI 01 Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI SWI 01 Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen über- tragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) 40 Bankarbeitstage, nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI BOE Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI BOE Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI BOE Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI BOE Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI BOE Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI BOE Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI BOE Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI BOE Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI BOE Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie 40 Bankarbeitstage, nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI FTT Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI FTT Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI FTT Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI FTT Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI FTT Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI FTT Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI FTT Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI FTT Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI FTT Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) 40 Bankarbeitstage, nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI GPB Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI GPB Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI GPB Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI GPB Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI GPB Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI GPB Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI GPB Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI GPB Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI GPB Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) 40 Bankarbeitstage, nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI FHS Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI FHS Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI FHS Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI FHS Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI FHS Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI FHS Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI FHS Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI FHS Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI FHS Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie 40 Bankarbeitstage, Bankarbeitstage nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, hat zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI MBO Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI MBO Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI MBO Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI MBO Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI MBO Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI MBO Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI MBO Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI MBO Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI MBO Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Fälligkeit der Zinsen. Der Anspruch auf Zinsen wird am zehnten Bankarbeitstag des Monats April, der auf das Kalenderjahr folgt, für den der Zins berechnet wurde, zur Zahlung fällig (der „Zinszahlungstag“). Abweichend von Satz 1 wird die letzte Zinszahlung für das Kalenderjahr der Veräußerung der Immobilie(n) 40 Bankarbeitstage, nachdem die Emittentin den Kaufpreis aus einer Veräußerung vollständig und vorbehaltlos vereinnahmt hat, zur Zahlung fällig. Nachweis durch LSI BOZ Token. Solange der Nachweis der Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch den LSI BOZ Token erfolgt (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), ist die Emittentin nur gegen Nachweis der LSI BOZ Token-Inhaberschaft zur Leistung gegenüber den Schuldverschreibungsinhabern verpflichtet. Ungeachtet der materiellen Berechtigung wird die Emittentin in jedem Fall durch Leistung an die jeweiligen Schuldverschreibungsinhaber eines LSI BOZ Token von ihrer Leistungsverpflichtung dergestalt befreit, dass die Leistung auf die LSI BOZ Token als Leistung auf die durch den jeweiligen LSI BOZ Token repräsentierte Schuldverschreibung gilt. Maßgeblich für den Nachweis der LSI BOZ Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LSI BOZ Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“). Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die LSI BOZ Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen