Fälligkeit des Honorars. 3.1 Das Honorar ist sogleich nach Veröffent lichung fällig, spätestens vier Wochen nach der ausdrücklichen Annahmeerklä rung. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt spätestens 30 Tage nach Fällig keit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in Hö he von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. 3.2 Für einen bestellten oder angenomme nen Beitrag ist das Honorar ohne Rück sicht auf die verzögerte Veröffentlichung fällig, wenn seit dem Ablauf des Monats, in dem der Beitrag eingegangen ist, ein weiterer Monat verstrichen ist.
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