Common use of Fälligkeit des Honorars Clause in Contracts

Fälligkeit des Honorars. 3.1 Das Honorar ist sogleich nach Veröffent­ lichung fällig, spätestens vier Wochen nach der ausdrücklichen Annahmeerklä­ rung. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt spätestens 30 Tage nach Fällig­ keit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in Hö­ he von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. 3.2 Für einen bestellten oder angenomme­ nen Beitrag ist das Honorar ohne Rück­ sicht auf die verzögerte Veröffentlichung fällig, wenn seit dem Ablauf des Monats, in dem der Beitrag eingegangen ist, ein weiterer Monat verstrichen ist.

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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare