Fälligkeit des Honorars. Das Honorar ist sogleich nach Veröffent- lichung fällig, spätestens vier Wochen nach der Annahmeerklärung hinsichtlich des gelieferten Manuskripts bzw. nach dem fiktiven Eintritt der Annahme ent- sprechend Punkt 2.1. Soweit nichts ande- res vereinbart ist, tritt spätestens 30 Ta- ge nach Fälligkeit und Rechnungsstellung der Verzug ein mit dem gesetzlichen Ver- zugszinssatz in Höhe von 8 Prozent jähr- lich über dem Basiszinssatz der Deut- schen Bundesbank.
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