Common use of Fälligkeiten der Entgelte Clause in Contracts

Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 12 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 12 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 6 3 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 3 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten zur Zahlung fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig. Die Trainerpauschale Trainer- und Betreuungspauschale ist erstmals ebenfalls zu Beginn der Mitgliedschaft fällig und jeweils immer nach Ablauf von 6 12 Monaten gerechnet ab der ersten Zahlung des Nutzers, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils zum Monatsersten für weitere 12 Monate zur Zahlung fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen