Präventionskurse Musterklauseln

Präventionskurse. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Präventionskurse.Als Präventionskurse gelten M aßnahm en nach § 20 Abs.1 SGB V,die von - es sich um die medizinisch notw endige stationäre Behandlung einer Erkrankung handelt,die während des Aufenthalts in der gem ischten Anstalt akut aufgetreten ist.Der Versicherer leistet dabei nur für die medizinisch notw endige Behandlungsdauer dieser Erkrankung der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.Voraussetzung für die Erstattung ist,dass ein Nachweis über die Teilnahm e (m indestens 80 %oder der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung in Textform der Kurseinheiten) vorgelegt w ird.Dies ist vom Kursanbieter auf einezrugesagt hat. Teilnahm ebescheinigung zu bestätigen.
Präventionskurse. Pro Kalenderjahr sind insgesamt bis zu zwei Präventionskurse aus unterschiedlichen Bereichen (Bewegung, Ernährung, Stressbewälti- gung und Entspannung sowie Suchtprävention) erstattungsfähig, insgesamt bis zu einem Rechnungsbetrag von maximal 150 Euro. Als Präventionskurse gelten Maßnahmen, die von Anbietern mit geeigne- ter fachlicher und pädagogischer Qualifikation, auf Basis erprobter und evaluierter Konzepte sowie unter angemessenen organisatori- schen Durchführungsbedingungen erbracht werden. Ein Nachweis über die Teilnahme (mindestens 80 % der Kursstunden) ist vorzule- gen.
Präventionskurse. Die AOK zertifiziert die Anbietenden von Gesundheitskursen, die die gesetzlichen Bestimmungen nach § 20 SGB V erfüllen und qualitätsgesicherte Maßnahmen nach dem Leitfaden für Präventionsleistungen erbringen. Hierzu zählen auch zertifizierte Präventionskurse, die online durchgeführt werden. Eine Anerkennung dieser Maßnahme setzt voraus, dass Teilnehmende am Bonusprogramm an mindestens 80 % der vorgesehenen Kurstermine teilgenommen haben. Der Nachweis kann durch Vorlage der Teilnahmebestätigung von Anbietenden erfolgen und wird je Teilnehmenden am Bonusprogramm zweimal jährlich bonifiziert.
Präventionskurse. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vorab, inwieweit die Kosten anteilig übernommen werden. Die von uns durch- geführten Präventionskurse sind bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und werden von allen gesetzlichen (z.T. Privaten) Krankenkassen mit bis zu 80 % bezuschusst, ein bis zweimal pro Jahr. Die Teilnahme am Präventionskurs ist nicht an eine Mitgliedschaft gekoppelt.Der Kursbeitrag ist vor Beginn des Kurses zu entrichten. Der Teilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses und bei 80%iger Teilnahme eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt, die er dann einreichen muss.
Präventionskurse a. Der Erwerb eines Präventionskurses berechtigt den Nutzer ausschließlich den Präventionskurs einmal pro Woche für den in der Buchung festgelegten Zeitraum von 8 Wochen zu nutzen.
Präventionskurse. Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge beteiligen sich die meisten Krankenkassen mit einem finanziellen Zuschuss an Präventionsmaßnahmen, die ihre Versicherten wahrnehmen. Die Höhe des Zuschusses muss bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. Die Gebühr für den Präventionskurs wird zu Kursbeginn durch den Teilnehmer entrichtet. Bei regelmäßiger Teilnahme wird nach Beendigung des Präventionskurses von der Kurslehrkraftg eine Bescheinigung ausgestellt (nur für Kurse, die eine Zertifizierung durch die Krankenkasse enthalten). Dies ermöglicht dem einzelnen Teilnehmer sich die Kursgebühr anteilig von seiner Krankenkasse erstatten zu lassen. Für die Erstattung wird keine ärztliche Verordnung benötigt. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (5.1) Widerrufsbelehrung für Warenbestellungen (z.B. Gutscheine) Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PaderBäder GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 0 52 51 / 14 87 80, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Related to Präventionskurse

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf (1) gentechnische Arbeiten, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (3) Erzeugnisse, die - Bestandteile aus GVO enthalten, - aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

  • Sanktionsklausel Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

  • Reklamationen 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.