Laufzeitverträge Musterklauseln

Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt E. 1. d. dieser AGB beschrieben und geregelt. Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios:
Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt E. 1. c. dieser AGB beschrieben und geregelt. Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios: a. Startpaket: Der Preis für das Startpaket ist einmalig zu zahlen und beinhaltet eine fachgerechte Beweglichkeits-und Haltungsmessung sowie darauf basierende Kursempfehlungen. Dafür wird ein Termin mit einem Zeitaufwand von mindestens 30 Minuten angesetzt. b. Laufende Nutzungsmöglichkeiten: Das laufende monatliche Nutzungsentgelt berechtigt den Nutzer alle Kurse im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten gemäß dem aktuell geltenden FT-CLUB Kursplan zu buchen (außer Sonderformate und als „Special“ gekennzeichnete Kurse, die nicht regelmäßig stattfinden). Die Häufigkeit der möglichen Buchungen pro Woche richtet sich nach dem ausgewählten Tarif. Nach der gewählten Mitgliedschaft bestimmt sich, wie oft ein Mitglied innerhalb eines wöchentlichen Zeitraumes, der jeweils von Montag bis Sonntag andauert, die vertraglich vereinbarten Leistungen nutzen kann. Als Training gilt hierbei der Zeitraum vom Betreten des Studios bis zu dessen Verlassen nach einer Kursteilnahme. Pro Tag ist maximal eine Kursteilnahme möglich. Ein Flatrate-Training (Vertrag: unlimitiert) berechtigt zur unbeschränkten Kursteilnahme gemäß dem aktuell geltenden FT-CLUB Kursplan. Die Öffnungszeiten des Studios und die Kurszeiten der angebotenen Kurse sind auf der Internetseite des Studios veröffentlicht. c. Laufzeiten der Laufzeitverträge: Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer. Der Vertrag verlängert sich bei einer gewählten Vertragslaufzeit von 1 Monat jeweils für die Dauer von 1 Monat, soweit er nicht mindestens 2 Wochen vor dem jeweils möglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer gewählten Laufzeit von 12 Monaten oder mehr Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils für die Dauer von weiteren 12 Monaten, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfris...
Laufzeitverträge. (1) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um jeweils 6 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. (2) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, so- fern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. (3) Soweit individuell nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nach Ablauf der Mindestlaufzeit be- rechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Er wird den Auftraggeber über etwaige Änderungen jeweils innerhalb angemessener Frist vor deren Wirksamwerden unterrichten. Die Sätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung im Falle des Ablaufs eines Verlängerungszeitraums.“ (4) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Sofern greentec das Vertragsver- hältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht greentec ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Rate zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Auftraggeber nicht nach- weist, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweis eines weitergehenden Scha- dens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
Laufzeitverträge. 1. Bei Abschluss eines Vertrages mit einer festen Laufzeit (Mindestvertragslaufzeit) verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung der monatlichen Beiträge für die gesamte vereinbarte Laufzeit. Es gilt folgende Kündigungsregelung: Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweils vereinbarten Laufzeit gekündigt, so verlängert es sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit. Ausgenommen hiervon sind Mitgliedschaften mit Erstlaufzeiten von mehr als 12 Monaten, diese verlängern sich ohne Kündigung jeweils um 12 Monate. Dies gilt auch für die Zusatzpakete. Diese werden an die Laufzeit angepasst und können nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der AIIStar Gym LP 12 GmbH erfolgen und dort fristgerecht eingegangen sein. Maßgeblich für die Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertragsbeginn. 2. Monatlich kündbare Mitgliedschaftsverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Mitgliedsmonats schriftlich kündbar.
Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt E. 1. c. dieser AGB beschrieben und geregelt. Laufzeitverträge umfassen dabei die nach-folgend aufgeführten Leistungen des Studios: a. Startpaket: Der Preis für das Startpaket ist einmalig zu zahlen und umfasst eine körperliche Statusfeststellung und eine darauf aufbauende Erstellung eines individualisierten Trainingsplans sowie die Trainingseinweisung in die Trainingsgeräte an einem Termin mit einem Zeitaufwand von 60 Minuten. b. Laufende Nutzungsmöglichkeiten: Das laufende wöchentliche Nutzungsentgelt berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der nachfolgend beschriebenen Leistungen des Stu-dios während der Öffnungs- und Leistungszeiten: -Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte -Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte -Nutzungsmöglichkeit des Freihantel -und Functional-Trainingsbereichs -Nutzung des elektronischen Trainingszirkels -Nutzung des fle-xx Rückenzirkel -Teilnahme an den angebotenen Kursen -Nutzung des Saunabereiches -Nutzung der Umkleide, der Duschen und sanitären Einrichtungen Die Öffnungszeiten des Studios, die Betriebszeiten der Sauna und die Kurszeiten der angebotenen Kurse sind auf der Internetseite des Studios veröffentlicht.
Laufzeitverträge. (1) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um jeweils 6 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. (2) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, so- fern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. (3) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Sofern greentec das Vertragsver- hältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht greentec ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Rate zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Auftraggeber nicht nach- weist, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweis eines weitergehenden Scha- dens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. (4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt E. 1. b. dieser AGB beschrieben und geregelt. Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios: a. Laufende Nutzungsmöglichkeiten Das laufende monatliche Nutzungsentgelt berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der nachfolgend beschriebenen Leistungen des Studios während der Öffnungs- und Leistungszeiten: - Power Plate Mitgliedschaft: Nutzungsmöglichkeit der Power Plate Geräte (2x/Woche) sowie der Crosstrainer - EMS Mitgliedschaft: Nutzungsmöglichkeit der EMS Geräte (1x/Woche) sowie der Crosstrainer - 10er Karte Power Plate: Nutzungsmöglichkeit der Power Plate Geräte - 10er Karte EMS: Nutzungsmöglichkeit der EMS Geräte - 10 er Karte Slimyonik: Nutzungsmöglichkeit des Slimyonik Bodysyler Gerätes - 5er Karte Personal Training: Nutzungsmöglichkeit der exklusiven, persönlichen Betreuung durch Ihren Personal Trainer - Nutzung der Umkleide, der Duschen und sanitären Einrichtungen Die Öffnungszeiten des Studios sind auf der Internetseite des Studios veröffentlicht.
Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, es sei denn er wird durch Kündigung mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt. Sofern dies nicht geschieht, ist der Vertrag dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform kündbar. Der Preis für das Start- bzw. Leistungspaket ist einmalig zu zahlen und umfasst eine körperliche Statusfeststellung und eine darauf aufbauende Erstellung eines individualisierten Trainingsplans sowie die Trainingseinweisung in die Trainingsgeräte an einem Termin mit einem Zeitaufwand von mindestens 60 Minuten.
Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen. Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios:
Laufzeitverträge. Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt E. 1. d. dieser AGB beschrieben und geregelt. Nach der vom Kunden gewählten Erstlaufzeit bemisst sich die Höhe des 14tägigen Beitrags. Wenn der Vertrag nicht vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeit mit einer Frist von jeweils 12 Wochen schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich um 52 Wochen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine außerordentliche Kündigung. Eine 26-wöchige Mitgliedschaft verlängert sich um 26 Wochen. Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios: