Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das StartpaketStartpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das StartpaketStartpakt, sowie das erste monatliche wöchentliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche wöchentliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen wöchentliche Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das Startpaket, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden wird am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeiten der Entgelte. Das einmalige Entgelt für das StartpaketStartpakt, sowie das erste monatliche Nutzungsentgelt werden am Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. Erfolgt der Vertragsabschluss an einem Monatsersten, so ist das Entgelt für das Startpaket und das erste monatliche Nutzungsentgelt mit Abschluss des Vertrages fällig. Die nachfolgenden monatlichen Entgelte werden jeweils nach Ablauf von einem Monat jeweils zum nächsten Monatsersten fällig.. Die Trainerpauschale monatlich abgebucht, und ist mit dem Monatsbeitrag fällig
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen