Common use of Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt Clause in Contracts

Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt. (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benach- teiligt sind (vgl. § 171 e BauGB). Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebens- qualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den Quartie- ren und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.

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