Garantierechte des Kunden bei Kauf- und Wertverträgen Musterklauseln

Garantierechte des Kunden bei Kauf- und Wertverträgen. 11.1 Anwendbarkeit der Herstellergarantie und Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen 11.1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechte des Kunden bei jeglicher Mangelhaftigkeit körperlicher Vertragsgegenstände abschliessend und ersetzen die Gewährleistungsbestimmungen nach Art. 197 ff. und Art. 365 ff. OR. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, namentlich das Recht des Kunden auf Wandelung und Minderung sowie die Haftung für Mangelfolgeschäden, werden wegbedungen. 11.1.2 Die Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers des erworbenen Produkts ("Herstellergarantie"). Der Kunde erklärt sich durch seine Bestellung mit der Herstellergarantie einverstanden, soweit er bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Möglichkeit hatte, sich Kenntnis über die entsprechenden Garantiebestimmungen zu verschaffen.