Gebrauch des Mietobjekts Musterklauseln

Gebrauch des Mietobjekts. Der Mieter gebraucht die Mietsache zum vertraglich vorgesehenen Zweck. Wesentliche Gebrauchsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Wird eine Gebrauchsänderung über eine gewisse Zeit geduldet, so kann diese nur aus wichtigen Gründen wieder verboten werden. Bei der Benützung des Mietobjekts ist Sorgfalt walten zu lassen und auf die Ruhebedürfnisse der Mieter-/Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Der Mieter verpflichtet sich, allfällige Garagenordnungen strikte einzuhalten. Das Reinigen von Fahrzeugen ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen zulässig. Das Lagern von feuergefährlichen Materialien ist verboten. Bauliche Veränderungen am Mietobjekt sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
Gebrauch des Mietobjekts. Bei Abholung des Mietobjekts erteilt die EMAG dem Mieter die für den Gebrauch des Mietobjekts erforderlichen Erklärungen und Instruktionen. Überdies erhält der Mieter die Bedienungsanleitung des Mietobjekts. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit der erforderlichen Sorgfalt, vorschrifts- und sachgemäss sowie entsprechend den Instruktionen der EMAG zu gebrauchen, zu manipulieren, zu warten, zu verwahren, vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen, zweckmässig zu behandeln und zu unterhalten sowie die zulässige Belastung des Mietobjekts strikt einzuhalten. Er ist auch verpflichtet, die Anweisungen für die Verwendung der Zusatzausrüstung zu beachten. Der Gebrauch des Mietobjekts erfolgt sodann auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter sichert zu, dass das Mietobjekt von einer Person bedient wird, welche über die für den Gebrauch erforderlichen Erklärungen und Instruktionen sowie die hierfür erforderlichen Fähigkeiten verfügt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Mietbedingungen. Verstösst der Mieter gegen diese Auflagen, ist die EMAG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Gebrauch des Mietobjekts. 1 Der Mieter darf das Mietobjekt nebst allfälligem Zubehör und Inventar nur zum vertraglich festgehaltenen oder separat vereinbarten Verwendungszweck ge- brauchen (siehe Ziff. 2 MV). Jede Änderung der Benützung oder des Verwen- dungszwecks bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.
Gebrauch des Mietobjekts. Die Mieterin ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu benutzen, sauber zu halten sowie regelmässig und fachgerecht zu lüften. Entsprechendes gilt für die gemeinschaftlichen Räume und Anlagen. Hauskehricht, Papier, Karton, Küchenabfälle, Grüngut, usw., sind entspre- chend den Bestimmungen der Gemeinde zu entsorgen. Wo vorhanden, sind die entsprechenden Container zu benützen. Die Mieterin muss auf die Nachbarn Rücksicht nehmen und die Hausordnung sowie allfällige Spezialordnungen beachten. Das Mietobjekt muss von der Mieterin dauernd selbst benutzt und für Wohn- zwecke verwendet werden. Das Mietobjekt darf nur mit vorgängiger Zustim- mung der Vermieterin untervermietet werden. Die Vermieterin kann die Zustimmung verweigern, wenn die Mieterin sich weigert, die Bedingungen der Untermiete bekannt zu geben, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrages missbräuchlich sind oder wenn die Vermieterin aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen. Als wesentliche Nachteilen gelten die Verletzung der Statuten, Reglementen oder Wohnbauförderungsvorschriften sowie die Untervermietung für mehr als ein Jahr, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietver- hältnis und die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsricht- linien nicht erfüllen. Die Mieterin muss eindeutig darlegen können, dass die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen wird. Mit der Untervermietung einzelner Zimmer dürfen keine Belegungsvorschriften umgangen werden. Die Mieterin muss eine Person bezeichnen, die sie während der Dauer der Untervermietung gegenüber der Vermieterin vertritt, oder eine Zustellad- resse nennen. Die Mieterin haftet auch während ihrer Abwesenheit für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Pflichten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.