Common use of Gebührenhinweis Clause in Contracts

Gebührenhinweis. Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen

Gebührenhinweis. Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren sondern nach dem GegenstandswertGegenstands- wert. Etwas anders gilt in straf- Straf-und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende ab- weichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist hiermit vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

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Samples: Mandatsbedingungen

Gebührenhinweis. Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders anderes gilt in straf- Straf-und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

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Samples: Mandatsbedingungen

Gebührenhinweis. Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren Festgebühren, sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in straf- und Straf−und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages Auftra− ges hierauf hingewiesen worden.

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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen

Gebührenhinweis. Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Betragsrahmen- und Festgebühren sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in straf- Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

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