Hinweise Musterklauseln

Hinweise. Die Angaben der für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften befassen sich ausschließlich mit möglichen steuerlichen Konsequenzen für den im Verkaufsprospekt genannten Anlegerkreis. Die Erläuterungen richten sich zuerst an natürliche Personen, die ihren Anteil an der Investmentgesellschaft während der gesamten Laufzeit der Beteiligung direkt oder über eine nicht gewerbliche Personengesellschaft im Privatvermögen halten, ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind und mit ihrem weltweiten Einkommen der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Die abweichenden Steuervorschriften für den Anlegerkreis der juristischen Personen, Personengesellschaften oder Stiftungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und ihren Anteil an der Investmentgesellschaft im Betriebsvermögen halten, werden gesondert dargestellt. Die in diesem Abschnitt dargelegten Ausführungen basieren auf der zum Zeitpunkt der Auflegung des Investmentvermögens in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtslage, der aktuellen Rechtsprechung und der veröffentlichten Auffassung der Finanzverwaltung. Die Rechtsgrundlagen können sich während der Laufzeit der Investmentgesellschaft jederzeit ändern, ggf. auch rückwirkend. Die endgültige Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen obliegt der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten, die im Rahmen der Veranlagung, einer steuerlichen Außenprüfung oder ggf. in einem finanzgerichtlichen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangen können. Die folgenden Erläuterungen erheben nicht den Anspruch, sämtliche steuerliche Aspekte zu behandeln, die aufgrund der persönlichen Umstände des einzelnen Anlegers von Bedeutung sein können und ersetzen daher auf keinen Fall eine vollständige steuerliche Beratung unter Einbeziehung der persönlichen Verhältnisse eines Anlegers. Die Qualifikation der Einkünfte erfolgt bei der Investmentgesellschaft unter Berücksichtigung ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft. Die Objektgesellschaft erzielt Überschusseinkünfte in Form von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Gewerbliche Tätigkeiten werden weder von der Investmentgesellschaft noch von der Objektgesellschaft erbracht. Die gewerbliche Prägung, die gemäß § 15 Abs. 3 EStG bei einer GmbH & Co. KG im Regelfall anzunehmen ist, wurde für beide Gesellschaften jeweils durch die Erteilung der Geschäftsführungsbefugnis eines Kommanditisten ausgeschlossen. Die Investmentgesellschaft, der entsprechend ihrer Beteiligung rd. 89,896...
Hinweise. Im elterlichen Haushalt lebende Kinder, die von den Eltern erzogen und unterhalten werden, sind verpflich- tet, den Eltern in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstel- lung entsprechenden Weise in ihrem Hauswesen und Geschäft zu helfen. Jedoch können auch diese Kinder je nach Art und Umfang Leistungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage im Unternehmen der Eltern erbringen.
Hinweise. Nach Tz 1.2 der Bescheinigungsrichtlinien umfasst das Bescheinigungsverfahren nach R 7h Ab- satz 4 der Einkommensteuer-Richtlinien die Prüfung,
Hinweise. Nicht alle hier gelisteten AuLragnehmer und Dienstleister erhalten automatisch Ihre personenbezogenen Daten. Pro AuLrag wird geprüL, welche personenbezo- genen Daten tatsächlich zur AuLragserfüllung notwendig sind und nur diese werden dann im Rahmen des AuLrages an den jeweiligen AuLragnehmer oder Dienst- leister weitergeben. Ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten im Rahmen von einzelnen BeauLragungen ist nur dann möglich, wenn eine gesonderte Prüfung ergibt, dass Ihr schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation die berechtigten Interessen des beauLragenden Unternehmens überwiegt. Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zu dieser Dienstleisterliste, den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche VersicherungswirtschaL“ oder sonstigen Datenschutzthemen haben, so finden Sie entsprechende Hinweise unter Rubrik Datenschutz auf der ARAG Webseite (xxxx://xxx.xxxx.xx). Hier finden Sie unter der ÜberschriL „Neue Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung“ immer eine aktuelle Fassung der Dienstleisterliste.
Hinweise. Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbe­ hörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und An­ schrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs­ verfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entschei­ dung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt­ machung ersetzt werden.
Hinweise. Der Versand des Monatsabschnittes für das Abonnement erfolgt in der Regel bis zum 25. des Vormonats des Gültigkeitszeitraumes. Am 1. Werktag des Monats erfolgt die Abbuchung von dem SEPA-Basislastschrift- mandat angegebenen Kundenkonto für den laufenden Monat. Das Lastschriftmandat schließt die Erhöhung oder Verringerung der monatlichen Teilbeträge bei Tarifänderungen ein. Die Angaben des Abonnementsvertrages werden vom Omnibusverkehr X. Xxxxxx im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VBB sowie die Vertragsbedingungen erkenne(n) ich/wir an. (Das Abonnement kann nur mit einem privaten Bankkonto aus einem SEPA-Mitgliedsstaat bezahlt werden.) Zahlungsempfänger: Omnibusverkehr Xxxxx Xxxxxx Klepziger Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx/Xxxx Gläubiger-Identifikationsnummer: DE24ZZZ00001007367 Zahlungspflichtiger / Kontoinhaber: Name, Vorname Ich ermächtige die Firma Omnibusverkehr Xxxxx Xxxxxx mit meiner Unterschrift Zahlungen und somit das Beförderungsentgelt der erforderlichen Preisstufe gemäß dem jeweils geltenden Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Omnibusverkehr Xxxxx Xxxxxx auf mein Konto gezogenen SEPA-Basislastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird die Mandatsreferenz separat mitgeteilt. Name des Kreditinstitutes: IBAN (Internationale Konto-Nr.) DE_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC (Internationale BLZ): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Hinweise. 10.1. Eine Kündigung dieses Vertrags durch VOLVO TRUCKS erfolgt an die bei Volvo Connect registrierte E-Mail-Adresse des Kunden.
Hinweise. Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und werden zu folgenden Daten als zugestellt behandelt: Datum des Eingangs bei der Adresse, Datum auf dem Rückschein, Datum der E-Mail-Übermittlung oder Datum auf der Kurier- oder Faxbestätigung der Zustellung. Mitteilungen an Microsoft müssen an folgende Adresse versandt werden: Microsoft Ireland Operations Limited One Microsoft Place South County Business Park Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, Xxxxxxx Mitteilungen an den Kunden werden an die Adresse der Person versandt, die der Kunde in seinem Konto als Kontaktperson für Mitteilungen angibt. Microsoft ist berechtigt, Mitteilungen und andere Informationen per E-Mail oder einem anderen elektronischen Kommunikationsmittel an den Kunden zu versenden.
Hinweise. Die Ausführungen über die geltenden Steuervorschriften bezie- hen sich auf das deutsche Steuerrecht und stellen lediglich allge- meine Angaben dar. Nur das zuständige Finanzamt und die im Steuerberatungsgesetz bezeichneten Personen dürfen verbind- liche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Beiträgen oder Versicherungsleistungen abgeben. Unsere Vermittler sind nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben von Ver- mittlern zu steuerlichen Fragen übernehmen wir keine Haftung. Die Ausführungen beruhen auf dem Stand der Steuergesetzge- bung vom 01.08.2021. Die Anwendung der Steuerregelungen auf den jeweiligen Vertrag kann nicht für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert werden. Insbesondere aus der Ände- rung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen oder auch der Rechtsprechung während der weiteren Vertrags- laufzeit, aber auch durch einvernehmliche Vertragsänderungen, kann sich eine abweichende steuerliche Behandlung ergeben.
Hinweise. Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und werden zu folgenden Daten als zugestellt behandelt: Datum des Eingangs bei der Adresse, Datum auf dem Rückschein, Datum der E-Mail- Übermittlung oder Datum auf der Kurier- oder Faxbestätigung der Zustellung. Mitteilungen an Microsoft müssen an folgende Adresse versandt werden: