Gefahrübergang bei Kaufverträgen. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
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Samples: www.stahlgruber.at, korrosionsschutz.rema-tiptop.de, gulich-foerdertechnik.de
Gefahrübergang bei Kaufverträgen. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen zu fälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
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