Common use of GEGENSTAND UND UMFANG DER PROGRAMMPFLEGE Clause in Contracts

GEGENSTAND UND UMFANG DER PROGRAMMPFLEGE. Die MOVEC-Programmpflege umfasst • Lieferung von Updates: Fortentwicklung der Software in Bezug auf Qualität und Aktualität. • Anpassung des Lizenzgegenstands im Falle von Änderungen im Betriebssystem des Definierten Servers. Nicht in der Pflege enthalten sind Anpassungen für ein neues Betriebssystem oder Betriebssystemversionen. • Abgabe verbesserter Releases. Darunter fallen Verbesserungen, die im Rahmen des Leistungsumfanges des Lizenzgegenstands liegen und in diesem Rahmen funktionelle oder Performance-Verbesserungen bringen. • Bereitstellung aktualisierter Dokumentationen zu den Release-Wechseln. • Nicht enthalten sind insbesondere: • völlig neue Funktionen, die eine wesentliche Erweiterung des Leistungsumfanges bedeuten. Nicht enthalten sind weitere Funktionsänderungen bei bereits bestehenden und durch den Kunden erworbenen Funktionen, wenn diese nach Beurteilung von MOVEC nur mit erheblichem Aufwand herstellbar sind. Solche Erweiterungen und Funktionsänderungen werden von MOVEC gegen gesondertes Entgelt oder zusätzliche Lizenzgebühren angeboten; • Installation neuer Releases und Updates; • Leistungen, die sich nicht auf die unterstützen Versionen der Software beziehen (eine jeweils aktuelle Liste unterstützter Versionen wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt); • Beratung, Schulung, Einarbeitung von Mitarbeitern des Kunden; • Behebung von Fehlern beim Kunden vor Ort; • Dienstleistungen, die sich als Folge eines Updates ergeben, z.B. Formularänderungen, Reportanpassungen; • Behebung von (behaupteten) Programmfehlern, die sich nicht reproduzieren lassen, und von Programmfehlern in Testsystemen oder der MOVEC- Entwicklungsumgebung (API); • individuelle Änderungen und Ergänzungen der Software; • Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde Beistellungs- oder Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht fristgerecht oder nicht wie vereinbart erbringt, insbesondere angebundene Systeme nicht richtig konfiguriert oder wartet; • Leistungen, die durch einen nicht vertragsgemäßen oder nicht rechtmäßigen Eingriff von Seiten des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten erforderlich werden; • Leistungen, die erforderlich werden, weil sich der Kunde dagegen entscheidet, bereitgestellte Updates installieren zu lassen; • die Wiederherstellung von Daten des Kunden, es sei denn, diese wird aufgrund eines der MOVEC zu vertretenden Umstandes erforderlich. Der Kunde benennt MOVEC einen zuständigen Ansprechpartner (Systemverantwortlichen) sowie einer Ersatzperson, über den die gesamte Kommunikation der Parteien abgewickelt wird. Dies gilt auch bei Mehrfachinstallationen nach vorherigem Abschluss von Nebenlizenzen. Der Systemverantwortliche wird im ERP-System der MOVEC hinterlegt.

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GEGENSTAND UND UMFANG DER PROGRAMMPFLEGE. Die MOVEC-Programmpflege umfasst • Lieferung von Updates: Fortentwicklung der Software in Bezug auf Qualität und Aktualität. • Anpassung des Lizenzgegenstands im Falle von Änderungen im Betriebssystem des Definierten Servers. Nicht in der Pflege enthalten sind Anpassungen für ein neues Betriebssystem oder Betriebssystemversionen. • Abgabe verbesserter Releases. Darunter fallen Verbesserungen, die im Rahmen des Leistungsumfanges des Lizenzgegenstands liegen und in diesem Rahmen funktionelle oder Performance-Verbesserungen bringen. • Bereitstellung aktualisierter Dokumentationen zu den Release-Wechseln. • Nicht enthalten sind insbesondere: • völlig neue Funktionen, die eine wesentliche Erweiterung des Leistungsumfanges bedeuten. Nicht enthalten sind weitere Funktionsänderungen bei bereits bestehenden und durch den Kunden erworbenen Funktionen, wenn diese nach Beurteilung von MOVEC nur mit erheblichem Aufwand herstellbar sind. Solche Erweiterungen und Funktionsänderungen werden von MOVEC gegen gesondertes Entgelt oder zusätzliche Lizenzgebühren angeboten; • Installation neuer Releases und Updates; • Leistungen, die sich nicht auf die unterstützen Versionen der Software beziehen (eine jeweils aktuelle Liste unterstützter Versionen wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt); • Beratung, Schulung, Einarbeitung von Mitarbeitern des Kunden; • Behebung von Fehlern beim Kunden vor Ort; • Dienstleistungen, die sich als Folge eines Updates ergeben, z.B. Formularänderungen, Reportanpassungen; • Behebung von (behaupteten) Programmfehlern, die sich nicht reproduzieren lassen, und von Programmfehlern in Testsystemen oder der MOVEC- Entwicklungsumgebung (API); • individuelle Änderungen und Ergänzungen der Software; • Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde Beistellungs- oder Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht fristgerecht oder nicht wie vereinbart erbringt, insbesondere angebundene Systeme nicht richtig konfiguriert oder wartet; • Leistungen, die durch einen nicht vertragsgemäßen vertragsgemässen oder nicht rechtmäßigen rechtmässigen Eingriff von Seiten des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten erforderlich werden; • Leistungen, die erforderlich werden, weil sich der Kunde dagegen entscheidet, bereitgestellte Updates installieren zu lassen; • die Wiederherstellung von Daten des Kunden, es sei denn, diese wird aufgrund eines der MOVEC zu vertretenden Umstandes erforderlich. Der Kunde benennt MOVEC einen zuständigen Ansprechpartner (Systemverantwortlichen) sowie einer Ersatzperson, über den die gesamte Kommunikation der Parteien abgewickelt wird. Dies gilt auch bei Mehrfachinstallationen nach vorherigem Abschluss von Nebenlizenzen. Der Systemverantwortliche wird im ERP-System der MOVEC hinterlegt.

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GEGENSTAND UND UMFANG DER PROGRAMMPFLEGE. Die MOVEC-Programmpflege umfasst • Lieferung von Updates: Fortentwicklung der Software in Bezug auf Qualität und Aktualität. • Anpassung des Lizenzgegenstands im Falle von Änderungen im Betriebssystem des Definierten Servers. Nicht in der Pflege enthalten sind Anpassungen für ein neues Betriebssystem oder Betriebssystemversionen. • Abgabe verbesserter Releases. Darunter fallen Verbesserungen, die im Rahmen des Leistungsumfanges des Lizenzgegenstands liegen und in diesem Rahmen funktionelle oder Performance-Verbesserungen bringen. • Bereitstellung aktualisierter Dokumentationen zu den Release-Wechseln. • Nicht enthalten sind insbesondere: • völlig neue Funktionen, die eine wesentliche Erweiterung des Leistungsumfanges bedeuten. Nicht enthalten sind weitere Funktionsänderungen bei bereits bestehenden und durch den Kunden erworbenen Funktionen, wenn diese nach Beurteilung von MOVEC nur mit erheblichem Aufwand herstellbar sind. Solche Erweiterungen und Funktionsänderungen werden von MOVEC gegen gesondertes Entgelt oder zusätzliche Lizenzgebühren angeboten; • Installation neuer Releases und Updates; • Leistungen, die sich nicht auf die unterstützen Versionen der Software beziehen (eine jeweils aktuelle Liste unterstützter Versionen wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt); • Beratung, Schulung, Einarbeitung von Mitarbeitern des Kunden; • Behebung von Fehlern beim Kunden vor Ort; • Dienstleistungen, die sich als Folge eines Updates ergeben, z.B. Formularänderungen, Reportanpassungen; • Behebung von (behaupteten) Programmfehlern, die sich nicht reproduzieren lassen, und von Programmfehlern in Testsystemen oder der MOVEC- Entwicklungsumgebung (API); • individuelle Änderungen und Ergänzungen der Software; • Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde Beistellungs- oder Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht fristgerecht oder nicht wie vereinbart erbringt, insbesondere angebundene Systeme nicht richtig konfiguriert oder wartet; • Leistungen, die durch einen nicht vertragsgemäßen oder nicht rechtmäßigen Eingriff von Seiten des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten erforderlich werden; • Leistungen, die erforderlich werden, weil sich der Kunde dagegen entscheidet, bereitgestellte Updates installieren zu lassen; • die Wiederherstellung von Daten des Kunden, es sei denn, diese wird aufgrund eines der MOVEC zu vertretenden Umstandes erforderlich. Der Kunde benennt MOVEC einen zuständigen Ansprechpartner (Systemverantwortlichen) sowie einer Ersatzperson, über den die gesamte Kommunikation der Parteien abgewickelt wird. Dies gilt auch bei Mehrfachinstallationen nach vorherigem Abschluss von Nebenlizenzen. Der Systemverantwortliche wird im ERP-ERP System der MOVEC hinterlegt.

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