Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 56. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 44. Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der von uns benannte Bestimmungsort. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist der Ort unseres Betriebes, der den Vertrag ab geschlossen hat.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 58. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Erfurt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. (1) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der von uns benannte Bestimmungsort. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist der Ort unseres Betriebes, der den Vertrag abgeschlossen hat. Mängelansprüche sind dort zu erfüllen, wo sich die gelieferte Ware jeweils befindet.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Deutschlands. Das Wiener UN-Übereinkom- men über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 findet keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Siegenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verkäufer kann auch jedoch auch am Sitz des Bestellers oder einem sonst zuständigen Gericht (auch Ausland) klagen. Es gilt ausschließlich das für Rechtsgeschäfte zwischen Inländern anwendbare deutsche Recht, soweit Landesgesetze nicht zwingend Anderes vorschreiben. Preisanga- ben verstehen sich in Euro. Technische Daten entsprechen den in Deutschland üblichen Einheiten. Werden diese AGB in eine andere Sprache übersetzt, so gilt im Streitfalle immer die deutsche Fassung. Der Kunde kann sich nicht auf fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache berufen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 11.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz von ASE.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Dresden. Wir sind jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.