Gegenstand und Dauer des Auftrags Musterklauseln

Gegenstand und Dauer des Auftrags. Gegenstand und Xxxxx des Auftrags bestimmen sich vollumfänglich nach den im jeweiligen Vertragsverhältnis gemachten Angaben. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber i.S.v. Art.4 Nr.2 und Art.28 DS-GVO auf Grundlage dieses Auftrags.
Gegenstand und Dauer des Auftrags. (1) Gegenstand □ Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung/SLA/................................................. vom ..................., auf die hier verwiesen wird (im Folgenden Leistungsvereinbarung). oder □ Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer (Definition der Aufgaben)
Gegenstand und Dauer des Auftrags. Gegenstand des Vertrages ist die Verarbeitung von Adressdaten des Auftraggebers zur Versendung von Newslettern per E-Mail und transaktionalen E-Mails. Die Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx), welche bei der Registrierung vom Auftraggeber akzeptiert werden. Auf diese Leistungen wird hier verwiesen (im Folgenden auch zusammenfassend „Leistungsvereinbarung“). Die Laufzeit des vorliegenden Vertrages richtet sich nach der Leistungsvereinbarung und den dortigen Kündigungsfristen. Eventuell bestehende Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung werden durch den Abschluss des vorliegenden Vertrages ersetzt.
Gegenstand und Dauer des Auftrags. (1) Gegenstand: Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag / Rahmenverträgen Dienstleistungsverträge für Kopier- & EDV-Systeme, Internet & E-Business, IT- & Softwarelösungen ALLIN-Vertrag / Servicevertrag Kopier- und Drucksysteme Hard- und Softwarebetreuungsvertrag – IT- & Softwarelösungen EDV-Servicevertrag – EDV-Systeme SaaS-Lösungen – EDV-Systeme Defendo-Mietvertrag Internet-Service-Providing-Vertrag Aufgrund dieser Verträge sind Zugriffe auf Daten möglich, die im Rahmen von Vertriebs-, Verkaufs-, Support- oder Servicetätigkeiten anfallen und für eine ordnungsgemäße und optimale Ausführung aller Dienstleistungen zwingend notwendig sind. (2) Dauer: Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Gegenstand und Dauer des Auftrags. 1.1 Die at data Software GmbH AG ist SAGE-Integrationspartner und bietet ERP-, CRM- sowie HR-Lösungen auf Basis der Produkte von SAGE an. Zudem werden Lösungen für Dokumentenmanagement und Workflow-Automatisierung der Firma DocuWare angeboten. Damit verbunden werden regelmäßig folgende Dienstleistungen erbracht (Zutreffendes bitte ankreuzen): ☐ Hosting/Cloud-Services von SAGE-Produkten (ERP; CRM; HR) ☐ Hosting/Cloud-Services von DocuWare-Produkten (Dokumentenmanagement und Workflow-Automatisierung) ☐ Fernwartung/Support von o.g. Produkten ☐ (Fern-)Wartung/Support im Rahmen von IT-Infrastrukturbetreuung ☐ Datentransfer und -migration ☐ Beratung zur Nutzung von Softwareprodukten im Bereich ERP/CRM/HR/DMS sowie Schulung von Mitarbeitern/Endanwendern auf Test- und Live-Datenbanken ☐ Programmierungen und Erweiterungen auf Kundenwunsch Der Umfang, der durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen kann sich aufgrund der Auf-/Anforderungen des Auftraggebers im Laufe der Zusammenarbeit ändern. Die zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen ergeben sich aus der o.g. Beschreibung in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsvereinbarungen/Einzelaufträgen. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei auch personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO bzw. kommt mit diesen in Berührung. Im Einzelnen sind insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Daten Bestandteil der Datenverarbeitung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des Leistungsvertrages sowie der jeweiligen Einzelbeauftragungen, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben. 1.2 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Der Vertrag ersetzt sämtliche bisherigen Vereinbarungen der Parteien im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung (aufgehoben mit Wirkung zum 25.05.2018). 1.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 1.4 Vorbehaltlich der Regelungen eines gegebenenfalls bestehenden Hauptvertrags (siehe oben Ziffer 1.1) ist für jede Kündigung die Schriftform erforderlich. 1.5 Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DS-GVO vorsätzlich oder grob fahrlässig v...
Gegenstand und Dauer des Auftrags. (1) Gegenstand
Gegenstand und Dauer des Auftrags. 1.1. Gegenstand des Auftrags Der Gegenstand des Auftrags umfasst folgendes (bitte auswählen und ergänzen): ☒ Consulting, Umsetzung, Implementierung, Betrieb und Wartung von Lösungen zu Microsoft Office 365, Microsoft Azure, sonstigen Cloud-Diensten oder lokaler IT- Infrastruktur ☒ Consulting zur IT- oder Unternehmensstrategie und Prozessen ☒ Bereitstellung von (Cloud) Lizenzen und Betrieb von Cloud-Services laut der „AGB Cloud aConTech CSP“ ☒ Bereitstellung von Software-Ressourcen (auch durch Unterauftragnehmer gemäß ADV) ☒ Administration, Migration, Implementierung und Ausbau von IT-Systemen des Auftraggebers mit der Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten ☒ Operative Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung (z.B. aConTech Managed Services) ☐ Detaillierte Beschreibung des Gegenstands im Hauptauftrag vom ☐ ☐ Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage dieses Vertrages. Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx Zentrale:+00 000 000000-00 Fax: +00 000 000000-00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 12 868 UST-IdNr. DE276326941 VR meine Bank eG Konto: 11 32 393 BLZ: 760 695 59 IBAN: DE 21 7606 9559 0001 1323 93 BIC: XXXXXXX0XXX
Gegenstand und Dauer des Auftrags. 1.1. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung (Hauptvertrag) auf die hier verwiesen wird (im Folgenden Leistungsvereinbarung). 1.2. Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
Gegenstand und Dauer des Auftrags. 1.1. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand und Dauer des Auftrags. 1.1. Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftragsverarbeitungsvertrages ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragneh- mer entsprechend der Leistungsbeschreibung im Angebot: Erhebung, Verwaltung, Dokumentation und Weitergabe der Einwilligung der Nutzer des Auftraggebers sowie ggf. sonstige Services. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage der AGB.