Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben) an den Produkten und/oder Dienstleistungen sowie jegliche Formen, Werkzeuge, Konstruktionen, Zeichnungen und Fertigungsdaten, die das Eigentum des Verkäufers sind oder von diesem im Zuge der Vertragserfüllung erstellt oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, bleiben das Eigentum des Verkäufers, sofern nicht etwas anderes vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Nach vollständiger Zahlung der Produkte und/oder Dienstleistungen gewährt der Verkäufer dem Käufer und gutgläubigen Käufern des Käufers das nicht ausschliessliche Recht, allein zum Betreiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (a) jede mit den Produkten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Software, und (b) technische Handbücher und Anweisungen bezüglich des Betriebs und der Wartung der Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Der Käufer gewährt hiermit dem Verkäufer eine nicht übertragbare, nicht ausschliessliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben), die das Eigentum des Käufers sind, in dem Umfang, der zur vollständigen oder teilweisen Lieferung bzw. Erbringung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich ist. Nichts in diesem Vertrag erteilt dem Käufer eine Lizenz oder ein anderweitiges Recht, geistige Eigentumsrechte des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche 11.1 Alle Rechte und Interessen an bzw. Ansprüche im Zusammenhang mit sämtlichen im Zusammenhang mit dem Auftrag geschaffenen oder entstandenen Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens oder der Dokumentation (einschließlich der Standortunterlagen) sowie an anderen Rechten am geistigen Eigentumsrechte (insbesondere PatenteEigentum jeglicher Art, eingetragene gehen auf den Auftraggeber über und nicht eingetragene Geschmacksmusterstehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, Handelszeichen unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellen. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben) auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigen, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Produkten Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert werden, um seine Rechte sicherzustellen.
11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu übertragen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusives, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder Dienstleistungen sowie jegliche Formenden Leistungen und stellt sicher, Werkzeugedass, Konstruktionenbzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, Zeichnungen um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und FertigungsdatenUnterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewähren.
11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, die das Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen Eigentum des Verkäufers sind aus oder von diesem im Zuge der Vertragserfüllung erstellt oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte Zusammenhang mit den Leistungen und/oder den Auftrag, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im Eigentum des Auftraggebers. Um jegliche Zweifel auszuräumen, vereinbaren die Parteien hiermit, dass allein der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werdenAuftraggeber berechtigt ist, bleiben diese Rechte, dazugehörige Unterlagen und jegliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu ergänzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten sowie eine Unterlizenz zu erteilen.
11.4 Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, dass dem Auftragnehmer stillschweigend oder auf sonstige Weise Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen eingeräumt werden oder an den Rechten zur Vervielfältigung, Anpassung oder anderen Handlungen im Hinblick auf die Rechte am geistigen Eigentum, die aufgrund des Vertrages oder anderweitig auf den Auftraggeber übertragen werden und in dessen alleinigem und exklusivem Eigentum stehen.
11.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass das Urheberrecht und das Eigentum an allen vom Auftragnehmer vor Erteilung des VerkäufersAuftrags und in keinem Zusammenhang damit stehenden erschaffenen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers bleiben. Der Auftragnehmer gewährt hiermit dem Auftraggeber eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, beschränkte, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Modifizierung jeglicher vorbestehender, mit dem Auftrag im Zusammenhang stehender Urheberrechte, sofern nicht etwas anderes vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wirdund soweit diese vorbestehenden Urheberrechte für die Nutzung der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder seinen Sublizenznehmer erforderlich sind.
11.6 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltshonoraren und - kosten, schadlos halten bzw. Nach vollständiger Zahlung der Produkte verteidigen, die dem Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen, seinen Kunden, Unterauftragnehmern oder Zulieferer infolge einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung jeglicher Patente, Urheberrechte, Markenrechte, eingetragener Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster oder jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum Dritter, aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder Dienstleistungen gewährt dem Auftrag entstehen.
11.7 Ungeachtet des vorrangigen Rechts des Auftragnehmers, die Verteidigung zu bestimmen (i) ist der Verkäufer dem Käufer Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Schritte zur Verteidigung einzuleiten, bis der Auftragnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und gutgläubigen Käufern eine professionelle Verteidigung veranlasst, welche den angemessenen Ansprüchen des Käufers das nicht ausschliessliche Recht, allein zum Betreiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (a) jede mit den Produkten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Software, Auftraggebers entspricht und (bii) technische Handbücher steht es dem Auftraggeber zu, im eigenen Ermessen und Anweisungen bezüglich auf Kosten des Betriebs und Auftragnehmers die Verteidigung selbst zu bestimmen, sofern die anspruchserhebende dritte Partei ein Kunde des Auftragnehmers ist, wobei sich der Wartung der Produkte und Dienstleistungen zu nutzenAuftragnehmer verpflichtet, zum Zwecke dieser Verteidigung vorbehaltlos mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten. Der Käufer gewährt hiermit dem Verkäufer eine nicht übertragbareAuftraggeber ist berechtigt, nicht ausschliesslicheZugriff auf alle für die Verteidigung gegen die Ansprüche aus Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlichen Informationen zu erhalten. Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene einen eigenen Anwalt auszusuchen und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben), die das Eigentum sich auf Kosten des Käufers sind, in dem Umfang, der zur vollständigen oder teilweisen Lieferung Auftraggebers an jeglichen Verfahren zu beteiligen.
11.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über sämtliche Rechtsstreitigkeiten bzw. Erbringung Verfahren im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung informieren. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich istVerteidigung im Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Auftragnehmers in angemessenem Maße zusammenarbeiten. Nichts in diesem Vertrag erteilt dem Käufer eine Lizenz oder ein anderweitiges RechtDer Auftraggeber ist ferner jederzeit berechtigt, geistige Eigentumsrechte einen eigenen Anwalt zu beauftragen, um auf Kosten des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wirdAuftraggebers an der Verteidigung mitzuwirken.
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Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche 12.1Der Lieferant erkennt an, dass alle Leistungen Eigentum des Kunden sind. 12.2Alle vor der Ausfertigung dieser Vereinbarung im Eigentum einer Partei befindlichen geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Patentebleiben im Eigentum der betreffenden Partei. 12.3Der Lieferant gewährt hiermit dem Kunden, eingetragene jedem anderen Mitglied der Kundengruppe sowie deren Beauftragten und Subunternehmern eine weltweit gültige, tantiemenfreie, einfache, zeitlich unbegrenzte und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselbenübertragbare Lizenz (samt dem Recht zur Gewährung von Unterlizenzen) zur Benutzung:
(a) sämtlichen geistigen Eigentums an den Produkten Waren sowie
(b) sämtlichen anderen geistigen Eigentums, das vom Lieferanten überlassen oder zur Verfügung gestellt wird, soweit dies erforderlich ist, um:
(i) die Dienstleistungen oder Leistungen entgegenzunehmen oder zu benutzen;
(ii) den Kunden in die Lage zu versetzen, den vollen Nutzen am Eigentum der Waren wahrzunehmen, sowie
(iii) seine Pflichten nach dieser Vereinbarung zu erfüllen und seine vereinbarungsgemäßen Rechte auszuüben. 12.4Der Lieferant stellt die freigestellten Parteien von allen Ansprüchen, Forderungen, Verfahrensgründen, Verlusten, Auslagen, Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten (einschließlich entgangener Gewinne und Verlust des guten Rufs sowie von sämtlichen Zinsen, Vertragsstrafen und anderen Rechts-, Verfahrens- und sonstigen angemessenen Beratungskosten und Auslagen) frei, die den freigestellten Parteien, ihren leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Beauftragten und Subunternehmern aus oder in Verbindung mit Ansprüchen, Forderungen oder Verfahren entstehen, in denen behauptet wird, dass die Erfüllung der Dienstleistungen oder die Benutzung oder der Besitz der einer freigestellten Partei überlassenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten Waren, Leistungen und/oder Dienstleistungen sowie jegliche Formen, Werkzeuge, Konstruktionen, Zeichnungen und Fertigungsdaten, die das Eigentum des Verkäufers sind oder von diesem im Zuge der Vertragserfüllung erstellt oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, bleiben das Eigentum des Verkäufers, sofern nicht etwas anderes vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Nach vollständiger Zahlung der Produkte und/oder Dienstleistungen gewährt der Verkäufer dem Käufer und gutgläubigen Käufern des Käufers das nicht ausschliessliche Recht, allein zum Betreiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (a) jede mit den Produkten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Softwaregeistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzen, und (b) technische Handbücher hält sie schad- und Anweisungen bezüglich des Betriebs und der Wartung der Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Der Käufer gewährt hiermit dem Verkäufer eine nicht übertragbare, nicht ausschliessliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben), die das Eigentum des Käufers sind, in dem Umfang, der zur vollständigen oder teilweisen Lieferung bzw. Erbringung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich ist. Nichts in diesem Vertrag erteilt dem Käufer eine Lizenz oder ein anderweitiges Recht, geistige Eigentumsrechte des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wirdklaglos.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche 7.1 Alle geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben) an den Produkten und/Dienstleistungen, Produkten, Materialien des Dienstleisters und jeglicher Software (einschließlich jeglicher kundenspezifischen oder maßgeschneiderten Version des Vorgenannten) (mit Ausnahme der geistigen Eigentumsrechte an den Kundenmaterialien) stehen dem Dienstleister oder seinen Lizenzgebern oder Dienstleister zu oder entstehen in Verbindung mit diesen.
7.2 Der Dienstleister gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Liefergegenstände (mit Ausnahme der Kundenmaterialien) für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen sowie jegliche Formenin Bezug auf seine personalwirtschaftlichen Geschäftszwecke oder sorgt für deren direkte Gewährung an den Kunden. Der Kunde darf die in Ziffer 7.2eingeräumten Rechte nicht unterlizenzieren, Werkzeugeabtreten oder anderweitig übertragen, Konstruktionenes sei denn, Zeichnungen dies ist im Rahmen des Vertrages zulässig.
7.3 Der Kunde gewährt dem Dienstleister eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben) zur Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verarbeitung, Anpassung und FertigungsdatenAggregation anonymisierter Assessmentdaten in allen Medien zu Zwecken der Überwachung, Validierung, Statistik, des Benchmarkings, der Produktentwicklung, zu historischen und Managementzwecken.
7.4 Vorbehaltlich der in Ziffer 10.5.5 genannten Haftungsbeschränkungen erklärt sich der Dienstleister bereit, den Kunden und die Nutzer (jeweils eine "freigestellte Partei") von allen direkten Verlusten, Schäden und Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen und zu verteidigen, die der freigestellten Partei infolge eines nachgewiesenen Anspruchs Dritter ("Anspruch") wegen tatsächlicher Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum aufgrund der Nutzung der vom Dienstleister an die freigestellte Partei gelieferten Dienstleistungen oder Produkte entstehen. Diese Freistellungsverpflichtung ist vorläufig, wenn die freigestellte Partei: (i) den Dienstleister unverzüglich schriftlich über einen Anspruch oder einen begründeten Verdacht eines Anspruchs zu informieren; (ii) mit dem Dienstleister auf dessen angemessenes Ersuchen um Informationen oder sonstige Unterstützung zu kooperieren; (iii) dem Dienstleister die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu überlassen; und (iv) den Anspruch nicht zu vergleichen oder ein Vergleichsangebot zu unterbreiten oder ein Schuld- oder Verschuldensanerkenntnis abzugeben, ohne zuvor die vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters einzuholen.
7.5 Ziffer 7.4gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen ist: (i) die vertragswidrige Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden; (ii) die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden in Kombination mit Produkten, Dienstleistungen oder Informationen, die nicht vom Dienstleister oder seinen verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden; oder (iii) die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden in einer Art und Weise, die in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, jeweils unabhängig davon, ob mit oder ohne Zustimmung des Dienstleisters oder seiner verbundenen Unternehmen.
7.6 Für den Fall, dass eine der Leistungen Gegenstand einer Verletzungsklage wird oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wird, wird der Dienstleister nach seinem Ermessen: (i) das Eigentum des Verkäufers sind Recht für den Kunden erwirken, die betroffenen Dienstleistungen weiterhin zu nutzen; (ii) die betreffenden Dienstleistungen ersetzen oder von diesem modifizieren, so dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind; oder (iii) den betreffenden SoW durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und den Kunden auffordern, die Nutzung der betreffenden Dienstleistungen einzustellen und eine Rückerstattung der an den Dienstleister für die betroffenen Dienstleistungen im Zuge der Vertragserfüllung erstellt Voraus gezahlten Gebühren vorzunehmen.
7.7 Der Kunde hat den Dienstleister und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren und Auftragnehmer schadlos zu halten gegen alle Haftungen, Ansprüche, Forderungen, Klagen (und alle damit verbundenen Kosten, angemessenen Anwaltsgebühren, Sachverständigengebühren, Urteile und Vergleichsbeträge), die sich aus oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, bleiben das Eigentum des Verkäufers, sofern nicht etwas anderes vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Nach vollständiger Zahlung der Produkte und/oder Dienstleistungen gewährt der Verkäufer dem Käufer und gutgläubigen Käufern des Käufers das nicht ausschliessliche Recht, allein zum Betreiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck in Verbindung mit: (a) jede mit jeglichen Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass die Verwendung von Materialien des Kunden durch den Produkten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Software, Dienstleister geistige Eigentumsrechte verletzt; und (b) technische Handbücher jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der vertragswidrigen Verwendung der Dienstleistungen oder Produkte durch den Kunden ergeben. Im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen erklärt sich der Dienstleister bereit, dem Kunden (i) eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Anspruch zukommen zu lassen, wobei eine verspätete Benachrichtigung die Verpflichtungen des Kunden aus dieser Ziffer nicht ausschließt); (ii) die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des Dienstleisters und Anweisungen bezüglich die Streitbeilegung zu übernehmen; und (iii) auf Kosten des Betriebs und der Wartung der Produkte und Dienstleistungen Kunden eine angemessene Zusammenarbeit mit dem Dienstleister zu nutzenleisten, wenn dieser um Unterstützung gebeten hat. Der Käufer gewährt hiermit dem Verkäufer eine Besteller ist jedoch nicht übertragbareberechtigt, ohne die schriftliche Zustimmung des Dienstleisters (die nicht ausschliesslicheunbillig verweigert werden darf) Ansprüche zu vergleichen oder zu regeln, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben)Tatsachen einzugestehen, die das Eigentum des Käufers den Dienstleister einer Haftung aussetzen, vom Dienstleister zu verlangen, Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, oder andere Ansprüche geltend zu machen, die nicht von dieser Freistellung erfasst sind, in dem Umfang, der zur vollständigen oder teilweisen Lieferung bzw. Erbringung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich ist. Nichts in diesem Vertrag erteilt dem Käufer eine Lizenz oder ein anderweitiges Recht, geistige Eigentumsrechte des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wird.
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Samples: Geschäfts Und Lieferbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte (insbesondere insbe- sondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene einge- tragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken (eingetragen oder nicht) und Urheberrechte Copyright sowie jegliche Anwendungen Anwendun- gen derselben) an den Produkten und/oder Dienstleistungen Dienst- leistungen sowie jegliche Formen, WerkzeugeWerkzeu- gen, Konstruktionen, Zeichnungen und FertigungsdatenFerti- gungsdaten, die das Eigentum des Verkäufers sind oder von diesem im Zuge der Vertragserfüllung erstellt Vertragser- füllung geschaffen wurden oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte und/oder der Erbringung Er- bringung der Dienstleistungen verwendet werdenwer- den, bleiben sollen das Eigentum des VerkäufersVerkäufers blei- ben, sofern nicht ausser etwas anderes wird vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wirdgenehmigt. Nach vollständiger Zahlung der Produkte und/oder Dienstleistungen gewährt der Verkäufer dem Käufer und gutgläubigen gut- gläubigen Käufern des Käufers das nicht ausschliessliche aus- schliessliche Recht, allein ausschliesslich zum Betreiben Be- treiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (a) jede mit den Produkten Pro- dukten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Software, und (b) technische Handbücher und Anweisungen bezüglich be- züglich des Betriebs und der Wartung der Produkte Pro- dukte und Dienstleistungen zu nutzen. Der Käufer gewährt hiermit dem Verkäufer eine nicht übertragbare, nicht ausschliesslicheexklusive, gebührenfreie lizenzkos- tenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten Ei- gentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene einge- tragene und nicht eingetragene GeschmacksmusterGeschmacks- muster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken Dienstleistungs- marken (eingetragen oder nicht) und Urheberrechte Copyright sowie jegliche Anwendungen derselben), die das Eigentum des Käufers sind, soweit erfor- derlich, dass der Verkäufer die Produkte oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Umfang, der zur vollständigen Vertrag ganz oder teilweisen Lieferung teilweise liefern bzw. Erbringung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich isterbrin- gen kann. Nichts in diesem Vertrag erteilt soll dem Käufer eine Lizenz oder ein anderweitiges RechtRecht erteilen, geistige Eigentumsrechte des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche 1. Alle geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Patenteund gewerblichen Eigentums- rechte an den aufgrund des Vertrags bereitge- stellten Anwendungen, eingetragene Programmen, zugehö- rigen Systemen und Netzwerken, Websites, Dateien, Inhalten, Geräten oder anderen Ma- terialien und Gütern, wie etwa Analysen, Ent- würfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote, ebenso wie diesbezüglich vorbereitendes Ma- terial, liegen ausschließlich bei Embloom, des- sen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten. Der Auftraggeber/Nutzer erhält lediglich die Nutzungsrechte, die durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen, den Vertrag und die gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich ein- geräumt werden. Jedwede anderen oder wei- terreichenden Rechte des Auftraggebers zur Vervielfältigung der Anwendungen, Pro- gramme, zugehörigen Systeme und Netz- werke, Websites, Dateien, Inhalte, Geräte oder anderen Materialien und Güter ist ausge- schlossen. Ein dem Auftraggeber/Nutzer zu- stehendes Recht auf Nutzung ist nicht exklusiv und nicht eingetragene Geschmacksmusterauf Dritte übertragbar.
2. Dem Auftraggeber/Nutzer es nicht gestattet, Handelszeichen aus den Anwendungen, Programmen, Web- sites, Dateien, Inhalten, Geräten oder anderen Materialien und Dienstleistungsmarken Gütern etwaige Kennzeich- nungen bezüglich des vertraulichen Charak- ters bzw. bezüglich der Urheberrechte, Mar- ken, Handelsbezeichnungen oder anderen geistigen und Urheberrechte sowie jegliche gewerblichen Eigentumsrechte zu entfernen oder zu ändern.
3. Embloom ist es zum Schutz der Anwendungen derselben) an oder mit Blick auf vereinbarte Beschränkun- gen der Dauer des Rechts auf Nutzung der An- wendungen gestattet, technische Maßnahmen zu ergreifen. Dem Auftraggeber/Nutzer ist es nicht gestattet, solche technischen Maßnah- men zu entfernen oder zu umgehen.
4. Der Auftraggeber setzt Xxxxxxx unverzüglich darüber in Kenntnis, wenn er feststellt, dass ein Dritter etwaige geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte von Embloom, dessen Li- zenzgebern oder dessen Lieferanten verletzt, oder wenn ein Dritter gegenüber dem Auftrag- geber etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit den Produkten geistigen oder gewerblichen Eigen- tumsrechten von Embloom, dessen Lizenzge- bern oder dessen Lieferanten erhebt. Wenn Embloom ihn dazu auffordert, leistet der Auf- traggeber alle nach vernünftigem Ermessen zumutbare Mitwirkung, die zu einer möglichst umgehenden Beendigung der rechtsverlet- zenden Handlungen oder der Streitsache führt.
5. Falls der Auftraggeber ein geistiges und/oder Dienstleistungen sowie jegliche Formengewerbliches Eigentumsrecht, Werkzeuge, Konstruktionen, Zeichnungen und Fertigungsdaten, die das Eigentum des Verkäufers sind oder von diesem im Zuge der Vertragserfüllung erstellt oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, bleiben das Eigentum des Verkäufers, sofern nicht etwas anderes vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Nach vollständiger Zahlung der Produkte und/oder Dienstleistungen gewährt der Verkäufer dem Käufer und gutgläubigen Käufern des Käufers das nicht ausschliessliche Recht, allein zum Betreiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (a) jede mit den Produkten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Software, und (b) technische Handbücher und Anweisungen bezüglich des Betriebs und der Wartung der Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Der Käufer gewährt hiermit dem Verkäufer eine nicht übertragbare, nicht ausschliessliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben), die das Eigentum des Käufers sind, in dem Umfang, der zur vollständigen oder teilweisen Lieferung bzw. Erbringung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich ist. Nichts wie in diesem Vertrag erteilt Artikel beschrieben, verletzt, kann Embloom gegenüber dem Käufer Auftraggeber eine Lizenz oder ein anderweitiges Rechtsofort fäl- lige Geldstrafe in Höhe von € 250.000,00 pro Verstoß und für jeden Tag, geistige Eigentumsrechte an dem dieser Ver- stoß stattfindet, geltend machen, unbeschadet des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wirdRechts von Embloom auf vollständigen Schadensersatz.
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