Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Alle Rechte und Interessen an bzw. Ansprüche im Zusammenhang mit sämtlichen im Zusammenhang mit dem Auftrag geschaffenen oder entstandenen Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens oder der Dokumentation (einschließlich der Standortunterlagen) sowie an anderen Rechten am geistigen Eigentum jeglicher Art, gehen auf den Auftraggeber über und stehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellen. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigen, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert werden, um seine Rechte sicherzustellen. 11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu übertragen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusives, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder den Leistungen und stellt sicher, dass, bzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewähren. 11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder den Auftrag, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im Eigentum des Auftraggebers. Um jegliche Zweifel auszuräumen, vereinbaren die Parteien hiermit, dass allein der Auftraggeber berechtigt ist, diese Rechte, dazugehörige Unterlagen und jegliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu ergänzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten sowie eine Unterlizenz zu erteilen. 11.4 Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, dass dem Auftragnehmer stillschweigend oder auf sonstige Weise Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen eingeräumt werden oder an den Rechten zur Vervielfältigung, Anpassung oder anderen Handlungen im Hinblick auf die Rechte am geistigen Eigentum, die aufgrund des Vertrages oder anderweitig auf den Auftraggeber übertragen werden und in dessen alleinigem und exklusivem Eigentum stehen. 11.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass das Urheberrecht und das Eigentum an allen vom Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrags und in keinem Zusammenhang damit stehenden erschaffenen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers bleiben. Der Auftragnehmer gewährt hiermit dem Auftraggeber eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, beschränkte, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Modifizierung jeglicher vorbestehender, mit dem Auftrag im Zusammenhang stehender Urheberrechte, sofern und soweit diese vorbestehenden Urheberrechte für die Nutzung der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder seinen Sublizenznehmer erforderlich sind. 11.6 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltshonoraren und - kosten, schadlos halten bzw. verteidigen, die dem Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen, seinen Kunden, Unterauftragnehmern oder Zulieferer infolge einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung jeglicher Patente, Urheberrechte, Markenrechte, eingetragener Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster oder jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum Dritter, aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder dem Auftrag entstehen. 11.7 Ungeachtet des vorrangigen Rechts des Auftragnehmers, die Verteidigung zu bestimmen (i) ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Schritte zur Verteidigung einzuleiten, bis der Auftragnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und eine professionelle Verteidigung veranlasst, welche den angemessenen Ansprüchen des Auftraggebers entspricht und (ii) steht es dem Auftraggeber zu, im eigenen Ermessen und auf Kosten des Auftragnehmers die Verteidigung selbst zu bestimmen, sofern die anspruchserhebende dritte Partei ein Kunde des Auftragnehmers ist, wobei sich der Auftragnehmer verpflichtet, zum Zwecke dieser Verteidigung vorbehaltlos mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zugriff auf alle für die Verteidigung gegen die Ansprüche aus Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlichen Informationen zu erhalten. Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einen eigenen Anwalt auszusuchen und sich auf Kosten des Auftraggebers an jeglichen Verfahren zu beteiligen. 11.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über sämtliche Rechtsstreitigkeiten bzw. Verfahren im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung informieren. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Verteidigung im Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Auftragnehmers in angemessenem Maße zusammenarbeiten. Der Auftraggeber ist ferner jederzeit berechtigt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, um auf Kosten des Auftraggebers an der Verteidigung mitzuwirken.
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Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Alle Rechte Sämtliche Rechte, Ansprüche und Interessen in Bezug auf die Plattform, die Leistungen, die darin enthaltene Applikation sowie in Bezug auf sämtliche Hardware, Software und sonstigen Gegenstände, die Schneider Electric einsetzt, um die Leistungen zur Verfügung zu stellen, sowie sämtliche Technologien oder sämtliches Know-How, die in der Plattform, den Leistungen, der Applikation und/oder anderen Gegenständen enthalten sind oder anderweitig in diese integriert sind, sowie sämtliche damit verbundene Geistige Eigentumsrechte sind und bleiben das vollständige und alleinige Eigentum von Schneider Electric und/oder dessen Lizenzgebern. Gemäß diesen Geschäftsbedingungen oder einem Geschäftsvorgang zwischen Schneider Electric und Ihnen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags werden keinerlei Ansprüche oder Eigentum an den Geistigen Eigentumsrechten bezüglich der Plattform, der Applikation oder den Leistungen auf Sie oder einen Dritten übertragen bzw. Ansprüche im Zusammenhang mit übermittelt. Schneider Electric behält sich sämtliche Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gemäß diesen Geschäftsbedingungen bezüglich der Plattform, den Leistungen und der Applikation eingeräumt werden. Bei sämtlichen im Zusammenhang mit dem Auftrag geschaffenen Markenrechten bezüglich der Plattform, der Leistungen, der darin enthaltenen Applikation sowie bei sämtlicher Hardware, Software und sonstigen Gegenständen, die Schneider Electric einsetzt, um Ihnen den Zugriff auf die Leistungen zu ermöglichen, handelt es sich um eingetragene Markenrechte von Schneider Electric und/oder entstandenen Urheberrechtendessen Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern oder diese Marken sind anderweitig unter den geltenden Geistigen Eigentumsrechten geschützt und dürfen ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von Schneider Electric weder ganz noch teilweise kopiert, Patentenimitiert oder genutzt werden. Gleiches gilt für sämtliche Seitenüberschriften, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens individualisierte Abbildungen, Schaltflächensymbole und Schriftzeichen, die auf der Plattform, in den Leistungen oder der Dokumentation (einschließlich der Standortunterlagen) sowie an anderen Rechten am geistigen Eigentum jeglicher Artdarin enthaltenen Applikation gezeigt oder anderweitig bereitgestellt werden, gehen auf den Auftraggeber über und/oder für sämtliche Hardware, Software und stehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellen. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigensonstige Gegenstände, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert von Schneider Electric eingesetzt werden, um seine die Leistungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Bereitstellung dieser Geschäftsbedingungen, Ihren Zugriff auf die Plattform oder Ihre Nutzung der Leistungen oder der Applikation werden weder explizit noch stillschweigend Rechte sicherzustellen.
11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern unter diesen Marken bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu übertragenhinsichtlich dieser Seitenüberschriften, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusivesindividualisierten Abbildungen, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung Schaltflächensymbole und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum Schriftzeichen oder aus damit verbundenen Geistigen Eigentumsrechten übertragen oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder den Leistungen und stellt sicher, dass, bzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewährengewährt.
11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder den Auftrag, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im Eigentum des Auftraggebers. Um jegliche Zweifel auszuräumen, vereinbaren die Parteien hiermit, dass allein der Auftraggeber berechtigt ist, diese Rechte, dazugehörige Unterlagen und jegliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu ergänzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten sowie eine Unterlizenz zu erteilen.
11.4 Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, dass dem Auftragnehmer stillschweigend oder auf sonstige Weise Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen eingeräumt werden oder an den Rechten zur Vervielfältigung, Anpassung oder anderen Handlungen im Hinblick auf die Rechte am geistigen Eigentum, die aufgrund des Vertrages oder anderweitig auf den Auftraggeber übertragen werden und in dessen alleinigem und exklusivem Eigentum stehen.
11.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass das Urheberrecht und das Eigentum an allen vom Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrags und in keinem Zusammenhang damit stehenden erschaffenen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers bleiben. Der Auftragnehmer gewährt hiermit dem Auftraggeber eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, beschränkte, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Modifizierung jeglicher vorbestehender, mit dem Auftrag im Zusammenhang stehender Urheberrechte, sofern und soweit diese vorbestehenden Urheberrechte für die Nutzung der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder seinen Sublizenznehmer erforderlich sind.
11.6 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltshonoraren und - kosten, schadlos halten bzw. verteidigen, die dem Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen, seinen Kunden, Unterauftragnehmern oder Zulieferer infolge einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung jeglicher Patente, Urheberrechte, Markenrechte, eingetragener Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster oder jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum Dritter, aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder dem Auftrag entstehen.
11.7 Ungeachtet des vorrangigen Rechts des Auftragnehmers, die Verteidigung zu bestimmen (i) ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Schritte zur Verteidigung einzuleiten, bis der Auftragnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und eine professionelle Verteidigung veranlasst, welche den angemessenen Ansprüchen des Auftraggebers entspricht und (ii) steht es dem Auftraggeber zu, im eigenen Ermessen und auf Kosten des Auftragnehmers die Verteidigung selbst zu bestimmen, sofern die anspruchserhebende dritte Partei ein Kunde des Auftragnehmers ist, wobei sich der Auftragnehmer verpflichtet, zum Zwecke dieser Verteidigung vorbehaltlos mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zugriff auf alle für die Verteidigung gegen die Ansprüche aus Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlichen Informationen zu erhalten. Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einen eigenen Anwalt auszusuchen und sich auf Kosten des Auftraggebers an jeglichen Verfahren zu beteiligen.
11.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über sämtliche Rechtsstreitigkeiten bzw. Verfahren im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung informieren. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Verteidigung im Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Auftragnehmers in angemessenem Maße zusammenarbeiten. Der Auftraggeber ist ferner jederzeit berechtigt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, um auf Kosten des Auftraggebers an der Verteidigung mitzuwirken.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloudbasierte Leistungen
Geistige Eigentumsrechte. 11.1 7.1 Alle Rechte geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, Produkten, Materialien des Dienstleisters und Interessen an bzw. Ansprüche im Zusammenhang mit sämtlichen im Zusammenhang mit dem Auftrag geschaffenen oder entstandenen Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens oder der Dokumentation jeglicher Software (einschließlich jeglicher kundenspezifischen oder maßgeschneiderten Version des Vorgenannten) (mit Ausnahme der Standortunterlagengeistigen Eigentumsrechte an den Kundenmaterialien) sowie stehen dem Dienstleister oder seinen Lizenzgebern oder Dienstleister zu oder entstehen in Verbindung mit diesen.
7.2 Der Dienstleister gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Liefergegenstände (mit Ausnahme der Kundenmaterialien) für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen in Bezug auf seine personalwirtschaftlichen Geschäftszwecke oder sorgt für deren direkte Gewährung an anderen Rechten am geistigen Eigentum jeglicher Art, gehen auf den Auftraggeber über und stehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellenKunden. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigenKunde darf die in Ziffer 7.2eingeräumten Rechte nicht unterlizenzieren, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert werden, um seine Rechte sicherzustellen.
11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu anderweitig übertragen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusiveses sei denn, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder den Leistungen und stellt sicher, dass, bzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewähren.
11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder den Auftrag, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im Eigentum des Auftraggebers. Um jegliche Zweifel auszuräumen, vereinbaren die Parteien hiermit, dass allein der Auftraggeber berechtigt ist, diese Rechte, dazugehörige Unterlagen und jegliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu ergänzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten sowie eine Unterlizenz zu erteilen.
11.4 Dieser Vertrag dies ist nicht so auszulegen, dass dem Auftragnehmer stillschweigend oder auf sonstige Weise Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen eingeräumt werden oder an den Rechten zur Vervielfältigung, Anpassung oder anderen Handlungen im Hinblick auf die Rechte am geistigen Eigentum, die aufgrund des Vertrages oder anderweitig auf den Auftraggeber übertragen werden und in dessen alleinigem und exklusivem Eigentum stehenzulässig.
11.5 7.3 Der Auftraggeber erkennt anKunde gewährt dem Dienstleister eine unbefristete, dass das Urheberrecht und das Eigentum an allen vom Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrags und in keinem Zusammenhang damit stehenden erschaffenen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers bleiben. Der Auftragnehmer gewährt hiermit dem Auftraggeber eine weltweite, nicht-exklusive, weltweitegebührenfreie Lizenz (mit dem Recht, unbefristete, unwiderrufliche, beschränkte, unterlizenzierbare Lizenz Unterlizenzen zu vergeben) zur Nutzung, Vervielfältigung Vervielfältigung, Reproduktion, Verarbeitung, Anpassung und Modifizierung jeglicher vorbestehenderAggregation anonymisierter Assessmentdaten in allen Medien zu Zwecken der Überwachung, Validierung, Statistik, des Benchmarkings, der Produktentwicklung, zu historischen und Managementzwecken.
7.4 Vorbehaltlich der in Ziffer 10.5.5 genannten Haftungsbeschränkungen erklärt sich der Dienstleister bereit, den Kunden und die Nutzer (jeweils eine "freigestellte Partei") von allen direkten Verlusten, Schäden und Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen und zu verteidigen, die der freigestellten Partei infolge eines nachgewiesenen Anspruchs Dritter ("Anspruch") wegen tatsächlicher Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum aufgrund der Nutzung der vom Dienstleister an die freigestellte Partei gelieferten Dienstleistungen oder Produkte entstehen. Diese Freistellungsverpflichtung ist vorläufig, wenn die freigestellte Partei: (i) den Dienstleister unverzüglich schriftlich über einen Anspruch oder einen begründeten Verdacht eines Anspruchs zu informieren; (ii) mit dem Auftrag Dienstleister auf dessen angemessenes Ersuchen um Informationen oder sonstige Unterstützung zu kooperieren; (iii) dem Dienstleister die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu überlassen; und (iv) den Anspruch nicht zu vergleichen oder ein Vergleichsangebot zu unterbreiten oder ein Schuld- oder Verschuldensanerkenntnis abzugeben, ohne zuvor die vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters einzuholen.
7.5 Ziffer 7.4gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen ist: (im Zusammenhang stehender Urheberrechte, sofern und soweit diese vorbestehenden Urheberrechte für ) die vertragswidrige Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden; (ii) die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden in Kombination mit Produkten, Dienstleistungen oder Informationen, die nicht vom Dienstleister oder seinen verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden; oder (iii) die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden in einer Art und Weise, die in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, jeweils unabhängig davon, ob mit oder ohne Zustimmung des Dienstleisters oder seiner verbundenen Unternehmen.
7.6 Für den Fall, dass eine der Leistungen Gegenstand einer Verletzungsklage wird oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wird, wird der Dienstleister nach seinem Ermessen: (i) das Recht für den Kunden erwirken, die betroffenen Dienstleistungen weiterhin zu nutzen; (ii) die betreffenden Dienstleistungen ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind; oder (iii) den betreffenden SoW durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und den Kunden auffordern, die Nutzung der betreffenden Dienstleistungen einzustellen und eine Rückerstattung der an den Dienstleister für die betroffenen Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder seinen Sublizenznehmer erforderlich sindVoraus gezahlten Gebühren vorzunehmen.
11.6 7.7 Der Auftragnehmer wird Kunde hat den Auftraggeber hinsichtlich jeglicher AnsprücheDienstleister und seine Tochtergesellschaften, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltshonoraren und - kosten, schadlos halten bzw. verteidigen, die dem Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen, seinen KundenMitarbeiter, Unterauftragnehmern leitenden Angestellten, Direktoren und Auftragnehmer schadlos zu halten gegen alle Haftungen, Ansprüche, Forderungen, Klagen (und alle damit verbundenen Kosten, angemessenen Anwaltsgebühren, Sachverständigengebühren, Urteile und Vergleichsbeträge), die sich aus oder Zulieferer infolge einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung jeglicher Patente, Urheberrechte, Markenrechte, eingetragener Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster oder jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum in Verbindung mit: (a) jeglichen Ansprüchen Dritter, aus oder im Zusammenhang mit die behaupten, dass die Verwendung von Materialien des Kunden durch den Leistungen und/oder dem Auftrag entstehen.
11.7 Ungeachtet des vorrangigen Rechts des AuftragnehmersDienstleister geistige Eigentumsrechte verletzt; und (b) jeglichen Ansprüchen Dritter, die Verteidigung zu bestimmen (i) ist sich aus der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Schritte zur Verteidigung einzuleiten, bis vertragswidrigen Verwendung der Auftragnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und eine professionelle Verteidigung veranlasst, welche Dienstleistungen oder Produkte durch den angemessenen Ansprüchen des Auftraggebers entspricht und (ii) steht es dem Auftraggeber zu, im eigenen Ermessen und auf Kosten des Auftragnehmers die Verteidigung selbst zu bestimmen, sofern die anspruchserhebende dritte Partei ein Kunde des Auftragnehmers ist, wobei sich der Auftragnehmer verpflichtet, zum Zwecke dieser Verteidigung vorbehaltlos mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeitenKunden ergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zugriff auf alle für die Verteidigung gegen die Ansprüche aus Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlichen Informationen zu erhalten. Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einen eigenen Anwalt auszusuchen und sich auf Kosten des Auftraggebers an jeglichen Verfahren zu beteiligen.
11.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über sämtliche Rechtsstreitigkeiten bzw. Verfahren im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung informieren. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Verteidigung iIm Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten Ansprüchen erklärt sich der Dienstleister bereit, dem Kunden (i) eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Anspruch zukommen zu lassen, wobei eine verspätete Benachrichtigung die Verpflichtungen des Kunden aus dieser Ziffer nicht ausschließt); (ii) die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des Dienstleisters und die Streitbeilegung zu übernehmen; und (iii) auf Kosten des Auftragnehmers in angemessenem Maße zusammenarbeitenKunden eine angemessene Zusammenarbeit mit dem Dienstleister zu leisten, wenn dieser um Unterstützung gebeten hat. Der Auftraggeber Besteller ist ferner jederzeit jedoch nicht berechtigt, einen eigenen Anwalt ohne die schriftliche Zustimmung des Dienstleisters (die nicht unbillig verweigert werden darf) Ansprüche zu beauftragenvergleichen oder zu regeln, um auf Kosten des Auftraggebers an der Verteidigung mitzuwirkenTatsachen einzugestehen, die den Dienstleister einer Haftung aussetzen, vom Dienstleister zu verlangen, Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, oder andere Ansprüche geltend zu machen, die nicht von dieser Freistellung erfasst sind.
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Sources: Geschäfts Und Lieferbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Alle Rechte 16.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Patente, eingetragene und Interessen an bzw. Ansprüche im Zusammenhang mit sämtlichen im Zusammenhang mit dem Auftrag geschaffenen oder entstandenen Urheberrechtennicht eingetragene Geschmacksmuster, Patenten, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens oder der Dokumentation (einschließlich der StandortunterlagenHandelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben) sowie an anderen Rechten am geistigen Eigentum jeglicher Art, gehen auf den Auftraggeber über und stehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellen. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigen, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert werden, um seine Rechte sicherzustellen.
11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu übertragen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusives, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag Produkten und/oder den Leistungen Dienstleistungen sowie jegliche Formen, Werkzeuge, Konstruktionen, Zeichnungen und stellt sicherFertigungsdaten, dass, bzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewähren.
11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen die das Eigentum aus des Verkäufers sind oder von diesem im Zusammenhang mit den Leistungen Zuge der Vertragserfüllung erstellt oder die anderweitig bei der Herstellung der Produkte und/oder den Auftragder Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im bleiben das Eigentum des AuftraggebersVerkäufers, sofern nicht etwas anderes vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Um jegliche Zweifel auszuräumenNach vollständiger Zahlung der Produkte und/oder Dienstleistungen gewährt der Verkäufer dem Käufer und gutgläubigen Käufern des Käufers das nicht ausschliessliche Recht, vereinbaren die Parteien hiermitallein zum Betreiben der Produkte und/oder Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (a) jede mit den Produkten mitgelieferte oder in den Produkten und Dienstleistungen integrierte Software, dass allein und (b) technische Handbücher und Anweisungen bezüglich des Betriebs und der Auftraggeber berechtigt ist, diese Rechte, dazugehörige Unterlagen Wartung der Produkte und jegliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen Dienstleistungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu ergänzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten sowie eine Unterlizenz zu erteilen.
11.4 Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, dass dem Auftragnehmer stillschweigend oder auf sonstige Weise Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen eingeräumt werden oder an den Rechten zur Vervielfältigung, Anpassung oder anderen Handlungen im Hinblick auf die Rechte am geistigen Eigentum, die aufgrund des Vertrages oder anderweitig auf den Auftraggeber übertragen werden und in dessen alleinigem und exklusivem Eigentum stehen.
11.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass das Urheberrecht und das Eigentum an allen vom Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrags und in keinem Zusammenhang damit stehenden erschaffenen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers bleibennutzen. Der Auftragnehmer Käufer gewährt hiermit dem Auftraggeber Verkäufer eine nicht-exklusivenicht übertragbare, weltweitenicht ausschliessliche, unbefristete, unwiderrufliche, beschränkte, unterlizenzierbare gebührenfreie Lizenz zur NutzungNutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, Vervielfältigung eingetragene und Modifizierung jeglicher vorbestehendernicht eingetragene Geschmacksmuster, mit Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben), die das Eigentum des Käufers sind, in dem Auftrag im Zusammenhang stehender UrheberrechteUmfang, sofern und soweit diese vorbestehenden Urheberrechte für die Nutzung der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber zur vollständigen oder seinen Sublizenznehmer erforderlich sind.
11.6 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltshonoraren und - kosten, schadlos halten teilweisen Lieferung bzw. verteidigen, die dem Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen, seinen Kunden, Unterauftragnehmern oder Zulieferer infolge einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung jeglicher Patente, Urheberrechte, Markenrechte, eingetragener Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster oder jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum Dritter, aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen Erbringung der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gemäss Vertrag erforderlich ist. Nichts in diesem Vertrag erteilt dem Auftrag entstehenKäufer eine Lizenz oder ein anderweitiges Recht, geistige Eigentumsrechte des Verkäufers zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer genehmigt wird.
11.7 Ungeachtet des vorrangigen Rechts des Auftragnehmers, die Verteidigung zu bestimmen (i) ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Schritte zur Verteidigung einzuleiten, bis der Auftragnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und eine professionelle Verteidigung veranlasst, welche den angemessenen Ansprüchen des Auftraggebers entspricht und (ii) steht es dem Auftraggeber zu, im eigenen Ermessen und auf Kosten des Auftragnehmers die Verteidigung selbst zu bestimmen, sofern die anspruchserhebende dritte Partei ein Kunde des Auftragnehmers ist, wobei sich der Auftragnehmer verpflichtet, zum Zwecke dieser Verteidigung vorbehaltlos mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zugriff auf alle für die Verteidigung gegen die Ansprüche aus Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlichen Informationen zu erhalten. Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einen eigenen Anwalt auszusuchen und sich auf Kosten des Auftraggebers an jeglichen Verfahren zu beteiligen.
11.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über sämtliche Rechtsstreitigkeiten bzw. Verfahren im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung informieren. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Verteidigung im Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Auftragnehmers in angemessenem Maße zusammenarbeiten. Der Auftraggeber ist ferner jederzeit berechtigt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, um auf Kosten des Auftraggebers an der Verteidigung mitzuwirken.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Alle Rechte und Interessen an bzw12.1Der Lieferant erkennt an, dass alle Leistungen Eigentum des Kunden sind. Ansprüche 12.2Alle vor der Ausfertigung dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit sämtlichen Eigentum einer Partei befindlichen geistigen Eigentumsrechte bleiben im Zusammenhang Eigentum der betreffenden Partei. 12.3Der Lieferant gewährt hiermit dem Kunden, jedem anderen Mitglied der Kundengruppe sowie deren Beauftragten und Subunternehmern eine weltweit gültige, tantiemenfreie, einfache, zeitlich unbegrenzte und nicht übertragbare Lizenz (samt dem Recht zur Gewährung von Unterlizenzen) zur Benutzung:
(a) sämtlichen geistigen Eigentums an den Waren sowie
(b) sämtlichen anderen geistigen Eigentums, das vom Lieferanten überlassen oder zur Verfügung gestellt wird, soweit dies erforderlich ist, um:
(i) die Dienstleistungen oder Leistungen entgegenzunehmen oder zu benutzen;
(ii) den Kunden in die Lage zu versetzen, den vollen Nutzen am Eigentum der Waren wahrzunehmen, sowie
(iii) seine Pflichten nach dieser Vereinbarung zu erfüllen und seine vereinbarungsgemäßen Rechte auszuüben. 12.4Der Lieferant stellt die freigestellten Parteien von allen Ansprüchen, Forderungen, Verfahrensgründen, Verlusten, Auslagen, Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten (einschließlich entgangener Gewinne und Verlust des guten Rufs sowie von sämtlichen Zinsen, Vertragsstrafen und anderen Rechts-, Verfahrens- und sonstigen angemessenen Beratungskosten und Auslagen) frei, die den freigestellten Parteien, ihren leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Beauftragten und Subunternehmern aus oder in Verbindung mit dem Auftrag geschaffenen Ansprüchen, Forderungen oder entstandenen UrheberrechtenVerfahren entstehen, Patentenin denen behauptet wird, Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich des Verfahrens dass die Erfüllung der Dienstleistungen oder die Benutzung oder der Dokumentation (einschließlich Besitz der Standortunterlagen) sowie an anderen Rechten am geistigen Eigentum jeglicher Arteiner freigestellten Partei überlassenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten Waren, gehen auf den Auftraggeber über und stehen im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, unabhängig davon, ob sie nach dem anwendbaren Recht speziell anerkannt oder sichergestellt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche Handlungen zu unterlassen, welche die Rechte des Auftraggebers am oder aus dem Auftrag bzw. an oder. aus den Leistungen gefährden, in Frage stellen oder einen Versuch der Erlangung der Rechte darstellen. Der Auftragnehmer wird außerdem auf Aufforderung des Auftraggebers und auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche Unterlagen ausfertigen, die für die Abtretung bzw. Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber erforderlich sind. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Unterauftragnehmer solche Rechte ebenfalls an den Auftraggeber abtreten und alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise vom Auftraggeber gefordert werden, um seine Rechte sicherzustellen.
11.2 Sofern und soweit es rechtlich nicht möglich ist, das Eigentum an etwaigen Rechten am geistigen Eigentum im Ganzen oder in Teilen vom Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern an den Auftraggeber zu übertragen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein exklusives, unentgeltliches, unbeschränktes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Modifizierung, Verbreitung und zur Verwertung in jeglicher Art und Weise jeglicher Rechte am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder den Leistungen und stellt sicher, dass, bzw. unternimmt alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dem Auftraggeber selbiges ebenfalls gewähren.
11.3 Darüber hinaus stehen alle Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Adaptionen und Ableitungen aus jeglichen Rechten am geistigen Eigentum aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder den AuftragDienstleistungen geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzen, einschließlich jeglicher Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, im Eigentum des Auftraggebers. Um jegliche Zweifel auszuräumen, vereinbaren die Parteien hiermit, dass allein der Auftraggeber berechtigt ist, diese Rechte, dazugehörige Unterlagen und jegliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu ergänzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten sowie eine Unterlizenz zu erteilenhält sie schad- und klaglos.
11.4 Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, dass dem Auftragnehmer stillschweigend oder auf sonstige Weise Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen eingeräumt werden oder an den Rechten zur Vervielfältigung, Anpassung oder anderen Handlungen im Hinblick auf die Rechte am geistigen Eigentum, die aufgrund des Vertrages oder anderweitig auf den Auftraggeber übertragen werden und in dessen alleinigem und exklusivem Eigentum stehen.
11.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass das Urheberrecht und das Eigentum an allen vom Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrags und in keinem Zusammenhang damit stehenden erschaffenen Materialien im Eigentum des Auftragnehmers bleiben. Der Auftragnehmer gewährt hiermit dem Auftraggeber eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, beschränkte, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Modifizierung jeglicher vorbestehender, mit dem Auftrag im Zusammenhang stehender Urheberrechte, sofern und soweit diese vorbestehenden Urheberrechte für die Nutzung der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder seinen Sublizenznehmer erforderlich sind.
11.6 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hinsichtlich jeglicher Ansprüche, Klagen, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltshonoraren und - kosten, schadlos halten bzw. verteidigen, die dem Auftraggeber, seinen verbundenen Unternehmen, seinen Kunden, Unterauftragnehmern oder Zulieferer infolge einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung jeglicher Patente, Urheberrechte, Markenrechte, eingetragener Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster oder jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum Dritter, aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen und/oder dem Auftrag entstehen.
11.7 Ungeachtet des vorrangigen Rechts des Auftragnehmers, die Verteidigung zu bestimmen (i) ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Schritte zur Verteidigung einzuleiten, bis der Auftragnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und eine professionelle Verteidigung veranlasst, welche den angemessenen Ansprüchen des Auftraggebers entspricht und (ii) steht es dem Auftraggeber zu, im eigenen Ermessen und auf Kosten des Auftragnehmers die Verteidigung selbst zu bestimmen, sofern die anspruchserhebende dritte Partei ein Kunde des Auftragnehmers ist, wobei sich der Auftragnehmer verpflichtet, zum Zwecke dieser Verteidigung vorbehaltlos mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zugriff auf alle für die Verteidigung gegen die Ansprüche aus Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum erforderlichen Informationen zu erhalten. Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, einen eigenen Anwalt auszusuchen und sich auf Kosten des Auftraggebers an jeglichen Verfahren zu beteiligen.
11.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über sämtliche Rechtsstreitigkeiten bzw. Verfahren im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung informieren. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der Verteidigung im Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Auftragnehmers in angemessenem Maße zusammenarbeiten. Der Auftraggeber ist ferner jederzeit berechtigt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, um auf Kosten des Auftraggebers an der Verteidigung mitzuwirken.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen