Arbeitsergebnisse Musterklauseln

Arbeitsergebnisse. 5.5.1 Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Arbeitsergebnisse. 3.1. Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Arbeitsergebnisse. (1) Die Übertragung von Eigentum und Nutzungsrechten an den im Rahmen der Durchführung des Vertrags und des dort vereinbarten Leistungsum- fangs erstellten Arbeitsergebnissen jeder Art (wie z.B. Dokumentatio- nen, Berichte, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Pro- grammmaterial u. ä.), die dem AG durch die AN bekanntgegeben wur- den, bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die AN behält jedoch in jedem Fall ein unentgeltliches und nicht ausschließliches Nut- zungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen für Zwecke der Forschung und Lehre.
Arbeitsergebnisse. 0.0.Xxx nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Vertragspartner an den Arbeitsergebnissen ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. 3.2.Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse über den internen Gebrauch hinaus zu verwenden oder – soweit dies nicht innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – Dritten zugänglich zu machen.
Arbeitsergebnisse. 5.5.1 Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Endnutzer an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Arbeitsergebnisse. Alle Unterlagen, die zur Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, und alle Arbeits- ergebnisse, die während der Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern erzielt werden, sind bzw. werden mit ihrer Entstehung ausschließlich und uneingeschränkt Eigentum des Auftraggebers.
Arbeitsergebnisse. 14.1. XXXXXXXXXXXXX ist berechtigt, Arbeitsergebnisse des Lieferanten ganz oder teilweise zu veröffentlichen, wenn diese ausschließlich für WEINBERGMAIER erstellt worden sind. Die Veröffentlichung solcher Arbeitsergebnisse so wie die Verwendung solcher Arbeitsergebnisse zugunsten Dritter durch den Lieferanten ist nur bei vorheriger Zustimmung von WEINBERGMAIER zulässig.
Arbeitsergebnisse. 2.1. Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Arbeitsergebnisse. 29.1 Der AN überträgt die erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse einschließlich etwaiger Erfindungen und der Nutzungsrechte mit ihrer Entstehung nach dem Urheberrechtsgesetz auf den AG zur zeitlich unbegrenzten, ausschließlichen und beliebigen Benutzung und Verwertung. Der AG hat insbesondere das Recht zur beliebigen Anwendung, Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung und Verbreitung der Leistungen und Ergebnisse und zur Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte. Der AN übergibt dem AG sämtliche Arbeitsergebnisse (z.B. Unterlagen, Datenträger, Codes einschließlich Quellcodes) zur uneingeschränkten Nutzung. Soweit diese Arbeitsergebnisse durch Urheberrecht des AN geschützt sind, räumt der AN dem AG das ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzte Recht ein, diese Arbeitsergebnisse in allen Nutzungsarten unentgeltlich zu nutzen, zu ändern und zu bearbeiten.
Arbeitsergebnisse. 6.1 Bei der Lieferung von im Rahmen eines Kundenauftrages erarbeiteten Arbeitsergebnissen (beispielsweise Konzepte, Schaltpläne, Software oder ähnlichem) räumen wir – soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – dem Besteller ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der Ergebnisse durch den Besteller im Rahmen des im Einzelvertrages vorausgesetzten Gebrauch ein. Soweit im Einzelfall Produkte Dritter, insbesondere Software Dritter eingebunden und von uns ausgeliefert werden, können insoweit besondere Nutzungsbedingungen gelten, die als Anlage des Angebots/Einzelvertrages Bestandteil dieses Vertrages werden.