Geltendmachung des Pfandrechts. Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches be- steht insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungs- rechts gemäß Nr. 22.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltendmachung des Pfandrechts. Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches be- steht besteht insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungs- rechts Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltendmachung des Pfandrechts. Die Sparkasse Bank darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches be- steht besteht insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungs- rechts Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen