Common use of Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen Clause in Contracts

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: dresden.dwsi-sicherheit.de, www.sitec-dienstleistung.de, www.kws-kiel.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.garde-sicherheit.de, www.nwsgmbh.de, www.nwsgmbh.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.lws-group.de, www.lws-group.de, www.ssf-sicherheit.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) 15.1 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochendrei Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen AN geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.bavado.com, www.bavado.com

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der AnspruchsberechtigteAnspruchsberech- tigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen HKS geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung Gel- tendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.hks-gruppe.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) 19.1 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen AN geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.bavado.com

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, 3 Monaten nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, Personenschaden sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.wachundschliess.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichendausrei- chend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, Schadensersatzansprüche die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungenausge- schlossen.

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Samples: www.eloo-sicherheit.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche 1)Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. SchadensersatzansprücheSchadensersatzanspräche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt (2)Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschadendadurch entstehen, sowie aus vorsätzlichen dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungennicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

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Samples: www.janus-sicherheit.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gel- tend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb inner- halb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossenausgeschlos- sen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: www.dietz-sicherheitsdienste.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen der Fleßner Sicherheitsdienst geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) 11.1 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochendrei Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen AN geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.sind

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Samples: www.bavado.com