Common use of Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen Clause in Contracts

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber

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Samples: www.security.de, ciborius-gruppe.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aberaber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

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Samples: safe-xpert.de, www.eventsafety.lu

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche2 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aberaber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

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Samples: www.security-service-schmitt.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) 11.1 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aberaber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

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Samples: www.kv-sicherheit.com

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) 11.1 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 einer Woche, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb inner- halb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aberaber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

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Samples: www.secuconcept.de

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (1) Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aberaber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird, Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

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Samples: osc.westfalenhallen.de