Geltungsdauer, Beginn und Beendigung des Ergänzungstarifvertrages. 18.1 Dieser Ergänzungstarifvertrag tritt am 01.01.2014 in Kraft. Seine Regelungen finden Anwendung auf Kinofilmproduktionen, deren erster Drehtag drei Mo- nate nach seinem Inkrafttreten stattfindet.
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Geltungsdauer, Beginn und Beendigung des Ergänzungstarifvertrages. 18.1 Dieser Ergänzungstarifvertrag tritt am 01.01.2014 in Kraft. Seine Regelungen finden Anwendung auf Kinofilmproduktionen, deren erster Drehtag drei Mo- nate Monate nach seinem Inkrafttreten stattfindet.
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Geltungsdauer, Beginn und Beendigung des Ergänzungstarifvertrages. 18.1 Dieser Ergänzungstarifvertrag tritt am 01.01.2014 [01.1.2014] in Kraft. Seine Regelungen finden Anwendung auf Kinofilmproduktionen, deren erster Drehtag drei Mo- nate Monate nach seinem Inkrafttreten stattfindet.
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